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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 09:39:09 *
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Autor Thema: Brauche Hilfe !!!  (Gelesen 339 mal)
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pleite_karo
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Danke
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« am: 20. Februar 2009, 14:49:52 »

Hallo,

seit April 2006 wird von meinem mtl. Gehalt gepfändet wegen Insolvenz.

Letzte Woche wurde vom Treuhänder der Schlussbericht bei Gericht eingereicht, ich habe bei meinem Anwalt, der mir zur Insolvenz 2005 geraten hat, angefragt, wass das genau bedeutet und habe folgende Antwort erhalten :
nach Einreichung des Schlussberichtes – und auch der Schlussrechnung – des bestellten Treuhänders wird durch das Insolvenzgericht der Schlusstermin bestimmt, nachdem das Insolvenzverfahren – als separater Verfahrensabschnitt – aufgehoben werden wird.

Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhalten Sie die Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen wieder vollständig zurück. Der Treuhänder hat hiernach nur noch Anspruch auf pfändbares Arbeitseinkommen und / oder die Hälfte eines Erbteils.

Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens schließt sich das Restschuldbefreiungsverfahren an, so dass bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung weiter das sich monatlich ergebende pfändbare Einkommen an den Treuhänder abgeführt werden muss.

Das gesamte gerichtliche Verfahren dauert 6 Jahre – taggenau 72 Monate – und beginnt ab dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Sofern durch die Einzahlungen zur Insolvenzmasse vor Ablauf der sechs Jahre die angemeldeten Insolvenzforderungen ausgeglichen sein sollten, so würde Ihnen vorzeitig die Restschuldbefreiung erteilt werden.

Die Höhe der Insolvenzforderungen ergeben sich zu dem Zeitpunkt der Forderungsanmeldung – kurz nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens – und beinhalten keine weiteren Zins- oder Kostenbelastungen der Gläubiger.

Weiterer Handlungsbedarf ist somit derzeit durch Sie nicht gegeben.

Jetzt blick ich irgendwie gar net mehr durch, dachte mit dem Schlussbericht ist bald alles vorbei und ich kann wieder voll über mein Geld mtl. verfügen, aber lt. o.g. Aussage ist es dann doch net so, sondern es wird wetierhin mtl. gepfändet vom Gehalt, auch wenn Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, liege ich da richtig ?

Insg. waren es 36.000 Euro Schulden........Liste anbei mit mtl. Beträgen, die abgegangen sind.....

Bitte um Rückmeldung

Danke....
« Letzte Änderung: 16. September 2011, 22:28:00 von Dauerstress » Gespeichert
lucca_m
weiß was
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Offline Offline

Beiträge: 799

Danke
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« Antworten #1 am: 20. Februar 2009, 16:50:15 »

Schöner und einfacher hätte man es nicht formulieren können.

Nach Aufhebung des Verfahrens befinden Sie sich in der Wohlverhaltensperiode. Sie können wieder Sparen und das gesparte behalten und somit darüber verfügen. Sie können wieter sparen oder sich ein Auto oder ein Boot kaufen.
Trotzdem wird monatlich der pfändbare Betrag an den TH abgeführt. Mehr auch nicht, solange, bis die Restschuldbefreiung erteilt wird.
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