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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 09:39:22 *
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Autor Thema: Brauche Hilfe  (Gelesen 578 mal)
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malou


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« am: 17. Dezember 2008, 17:33:30 »

Mein Insolvenzverfahren wurde eröffnet. Was ich nicht wußte ist, daß ich mit voller Adresse im Internet stehe. Mein Problem ist, daß mein Ex-Mann mich seit 2 Jahren bedroht und ich bisher alles daran gesetzt habe, daß er nicht weiß wo ich lebe. UND JETZT DAS!
Er wird es garantiert erfahren, da unsere Scheidung über das gleiche Gericht läuft, er hatte damals den Scheidungsantrag gestellt (da war ich noch im Ausland und er denkt ich bin da noch), obwohl ich schon seit Juni hier lebe. Wir sind aber so weit von einander entfernt, daß ein Treffen reiner Zufall wäre und ich gehe auch kaum vor die Türe. Falls er es nicht sowieso schon weiß, kann ich das Gericht dazu bringen wenigsten die Straße und Hausnummer wegzulassen, oder muß ich Ihn da zuerst wegen Nötigung anzeigen(mein Anwalt sagt das was er gemailt hat reicht Dicke dafür)? Das will ich nicht, da muß ich ja auch meine Adresse angeben und ich war so froh, daß der denkt ich hocke noch im Ausland.

Ich bin für alle Tipps dankbar

Gruß Malou
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smallville
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« Antworten #1 am: 17. Dezember 2008, 18:33:38 »

Hi Malou,

Du stehst in www.insolvenzbekanntmachungen.de
Ich glaube kaum dass Dein Mann sich dorthin bewegt um zu schauen ob Du Insolvenz hast.
Die meisten Menschen - selbst die in Insolvenz - wissen nicht einmal dass es dieses Portal gibt.

Mit Deinem zu Namen googlen wird er nicht auf diese Seite stoßen.

Wie es mit der Scheidung aussieht kann ich Dir nicht sagen.
Ob er seitens dieses Verfahrens Deine Adresse erhält.

Bei der Anzeige musst Du Deine Adresse angeben, dass ist richtig.
Doch die Polizei wird in diesem Fall logischerweise sie nicht an ihn herausgeben.

LG
small
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Ruhrgebiet
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« Antworten #2 am: 17. Dezember 2008, 18:47:25 »

Du stehst in www.insolvenzbekanntmachungen.de
...
Die meisten Menschen - selbst die in Insolvenz - wissen nicht einmal dass es dieses Portal gibt.

Das ist wohl war -> ich wusste das auch nicht  biggrin

Allerdings wonach richtet sich dieser Eintrag? Ich habe mal meinen Vornamen, Nachnamen, Ort durchsucht aber nichts gefunden.

MfG
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« Antworten #3 am: 17. Dezember 2008, 19:11:37 »

Hi Ruhrgebiet,

Du gehst auf DETAIL suche und wählst Dein zuständiges Gericht aus und dann Deinen Namen (Nachname sollte reichen)

Dann sollte es klappen :-)

lg
small
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malou


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« Antworten #4 am: 17. Dezember 2008, 19:31:32 »

@small, sicher erfährt er es, sein Scheidungsanwalt ist sein bester Freund... und Anwälte schauen sich das an auf jeden Fall in dem Gebiet wo sie praktizieren, außerdem weiß er, daß ich in Insolvenz gehen muß, ich habe Vollstreckungsbescheide wegen Krediten die ich für Ihn  mit unterschrieben habe... Das entfällt mal, es gibt nur die Frage: WANN WEIß ER ES...
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« Antworten #4 am: 17. Dezember 2008, 19:31:32 »



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Ruhrgebiet
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« Antworten #5 am: 17. Dezember 2008, 19:39:05 »

Hallo smallville, ja BINGO  thumbup
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smallville
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« Antworten #6 am: 17. Dezember 2008, 19:43:03 »

Hi Malou,

ok, das ging nicht klar für mich aus dem Posting hervor.

Dann würde ich sagen, dass er es in dem Moment weiß, wo er mit seinem besten Freund spricht......

lg
small
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malou


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« Antworten #7 am: 17. Dezember 2008, 19:54:56 »

Und nun? Falls er es noch nicht weiß kann ich das Gericht dazu bringen die Adresse rauszunehmen? Ich denke, es ist eh zu spät, aber....
Gruß Malou, die die Haustüre 3-mal abschliesst
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smallville
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« Antworten #8 am: 17. Dezember 2008, 20:03:54 »

Hi Malou,

Du kannst es versuchen aber ich glaube nicht dass es fruchten wird.
Es sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Strafrecht und Insolvenzrecht.

Die Gläubiger müssen Deine Adresse kennen/wissen dürfen.

Ich würde den Ex bei der Gravität Deiner Schilderungen vorsorglich anzeigen um zumindest eine einstweilige Verfügung bzw. Unterlassungserklärung zu erreichen.

lg
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malou


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« Antworten #9 am: 17. Dezember 2008, 20:33:42 »

@small, die Gläubiger müssen sich doch eh mit meinem Insolvenzverwalter auseinandersetzen, was mich auf die Idee bringt den morgen anzurufen, vielleicht kann der, auch, wenn er erst seit gestern weiß was Ihm geschehen ist....
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smallville
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« Antworten #10 am: 17. Dezember 2008, 20:43:05 »

Hi Malou,

ja, da hast Du schon Recht.
Aber dennoch wird es veröffentlicht damit auch die Gläubiger die ggf. vergessen worden sind eine Chance haben
zu ersehen, dass ihr Schuldner insolvent geworden ist und sie ihren Antrag stellen können.

lg
small
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malou


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« Antworten #11 am: 17. Dezember 2008, 20:56:34 »

Es ist ja schon veröffentlicht.... Vielleicht kann der mir helfen...mein Insolvenzverwalter, ich hoffe.

Lieben Gruß Malou
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ThoFa
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« Antworten #12 am: 18. Dezember 2008, 13:00:13 »

Hallo,

sprechen Sie mit dem Rechtspfleger bei Gericht, der IV kann da nicht viel machen.

MfG

ThoFa
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malou


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« Antworten #13 am: 20. Dezember 2008, 17:06:45 »

Danke für die Antworten. Leider hat es sich erledigt, er weiß es schon, wenn er was macht zeig ich Ihn an.

Liebe Grüße Malou
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Mausilein


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« Antworten #14 am: 20. Dezember 2008, 18:51:30 »

Die Insolvenzgericht sind verpflichtet, Veröffentlichungen unter der besagten Seite vorzunehmen. Da kann man nichts dran ändern
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