Hast du den Antrag schon eingereicht bei Gericht?
Was ist mit Anlage 6 ,hast du die dabei?.
Frag mal bei der Schuldnerberatung ob die dir noch 6,7,7A u 7B sowie 2A schicken.
Wenn nicht, runterladen u ausdrucken,als Ergänzung zu deinem Antrag ans Gericht geben.
Erhälts nach einem Monat Schreiben vom Gericht in dem du evtl. vergessene Unterlagen
nachreichen kannst,oder das sie noch was brauchen.
1. Wie viel Seiten muß der denn nun haben ?............unterschiedlich
2.Wo bekomme ich eine neuen Antrag , ohne ihn beim Gericht zu holen ?.........kostenlos runterladen unter:Justizportal des Bundes und der Länder>Formulare
ACHTUNG:In einigen Städten(München) akzeptieren die Insogerichte bzw.Richter nicht die bundeseinheitlichen Insoanträge.(kurze Telefonanfrage machen)
3.Was kostet es wenn der Antrag als zurückgenommen gilt, da Unterlagen fehlen ?........nichts,du vervollständigst ja deinen Antrag mit den fehlenden Seiten.
Hast du "Verfahrensstundung" u "Restschuldbefreiung" mit beantragt?

gruss
mean