Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 09:41:05 *
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Autor Thema: Brauche RA für arbeitsrecht chef zahlt nicht bin aber in der privat inso!  (Gelesen 603 mal)
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verena29
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« am: 25. November 2009, 19:52:15 »

Hallo bin seit oktober in der v.

mein chef hat jetzt ein paar leute Betiebsbdingt entlassen keine ümsätze mehr will mein gehalt aber nicht pünktlich zalhen fuchsteufelswild

habe ich anrecht auf einen anwalt mit pkh ? habe kein REchtsschutz könte ich meiine insolvenzanwältin fragen oder machen die das nicht ??

lg danke
« Letzte Änderung: 25. November 2009, 20:07:53 von verena29 » Gespeichert
lucca_m
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« Antworten #1 am: 26. November 2009, 09:02:26 »

"keine ümsätze mehr will mein gehalt aber nicht pünktlich zalhen"

wie denn auch...
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verena29
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« Antworten #2 am: 26. November 2009, 17:58:30 »

wie bitte???
das war ja wohl nur eine unüberlegte ausage hoffe ich nono
Du gehst arbeiten monat für monat bekommst eine schriftliche Kündigung fristgerecht vom arbeitgeber und bekommst dann kein gehalt für den monat?!
wie bist du den drauf, ich denke nicht das die Antwort meiner Frage entsprach.
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Scarlett
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« Antworten #3 am: 26. November 2009, 18:16:53 »

Vielleicht will der Chef kann aber nicht.

Das ist zwar Mist für den, den es trifft, aber wo nichts ist kann man auch nichts austeilen.
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Feuerwald
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« Antworten #4 am: 26. November 2009, 19:08:40 »

vielleicht meldet der Arbeitgeber ja gerade selbst Insolvenz an,
dann gibt es ggf. Insolvenzgeld und alles wird gut.

 
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 26. November 2009, 19:08:40 »



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verena29
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« Antworten #5 am: 26. November 2009, 21:41:39 »

Hallo danke für die antworten löst aber nicht meine Frage . whistle
Bekomme ich einen PKH für den Anwalt auch wenn ich insolvent bin muss ich ihm das sagen? undecided

kurz zum Chef! Er beschäftigt weiterhin 10mitarbeiter und bezahlt sie auch ,3 wurden entlassen mein Mann darunter der keinen gehalt+urlaub ausgezahlt bekommt seit 3 wochen 8 tage überfällig!!
dann kann ich doch zum RA für Arbeitsrecht gehen...
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Insokalle
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« Antworten #6 am: 27. November 2009, 10:53:41 »

Meines Wissens gibt es für eine PKH im Arbeitsrecht Sonderregelungen, Gerichtskosten fallen in erster Instanz ja nicht an. Grundsätzlich gibt es diese Möglichkeit aber.
Sie können aber auch zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts gehen und sich dort genauer informieren.
« Letzte Änderung: 27. November 2009, 10:55:51 von Insokalle » Gespeichert
Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #7 am: 27. November 2009, 14:12:45 »

seit 3 wochen 8 tage überfällig!!


 lollol
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verena29
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« Antworten #8 am: 27. November 2009, 15:48:57 »

Ja danke !!
.
Habe das schon mal gemach. mit PKH t war aber noch nie dabei in insolvenz!!!Werde sofort am Montag beim Anwalt anrufen.

Und mal sehen "Mister inkasso Mitarbeiter" ob Sie das auch sooo lustig finden würden, wenn Sie 2 kleine kinder haben und am 1 und noch immer 15 kein Gehalt auf dem konto ist . und keine unterlagen fürs Arbeitsamt haben! nono
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auchpleite
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« Antworten #9 am: 27. November 2009, 15:53:35 »

Auch in einem Arbeitsgerichtsprozess kann PKH bewilligt werden, unter der Voraussetzung, dass eine Aussichtslosigkeit nicht von vornherein gegeben ist, und, dass Bedürftigkeit besteht.
« Letzte Änderung: 27. November 2009, 16:01:58 von auchpleite » Gespeichert

Viele Grüße

auchpleite
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« Antworten #10 am: 27. November 2009, 17:31:26 »

"Mister inkasso Mitarbeiter" ob Sie das auch sooo lustig finden würden, wenn Sie 2 kleine kinder haben und am 1 und noch immer 15 kein Gehalt auf dem konto ist . und keine unterlagen fürs Arbeitsamt haben! nono

1. ich bin Inkassomitarbeiterin, also nicht Mr.

2. Auch bei 2 Kidies weiss ich, dass 3 wochen und 8 Tage = 4 Wochen sind. Ausserdem verstehe ich den oberen Satz nicht.

3. ich wollte nicht das Problem beleidigen sondern nur die Ausdrucksweise.
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Scarlett
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« Antworten #11 am: 27. November 2009, 17:50:15 »

Ich würde zum Anwalt gehen oder zum DGB die beraten auch Neumitglieder nur vor Gericht vertreten dürfen sie nicht, wenn man nicht schon länger Mitglied ist.

Ob es PKH gibt, hängt ja von verschiedenen Faktoren ab, das Gericht prüft ja sowohl die Aussicht auf Erfolg als auch die Bedürftigkeit. Müßte aber in der Situation eigentlich kein Problem sein.

Wenn kein Geld kommt und auch keine Papiere ausgestellt werden, wird der Anwalt beim ersten Brief an den Arbeitgeber auch dorthin erstmal die Rechnung mitschicken. Bei manchen Arbeitgebern reicht das als Warnschuss.

Ich hatte vor ganz kurzer Zeit das Problem, ich habe neben meiner Firma, mich bei einem Gastronomiebetrieb anstellen lassen und da als GS fungiert und hatte dort einen Arbeitsunfall. Ich habe mir die Finger wund geschrieben, dass man bitte die Unterlagen für BG und KK ausfüllt wegen des Verletzengeldes. Völlig fruchtloses Unterfangen - nach dem ersten Brief vom Anwalt kam mein letztes Gehalt genauso wie die Unterlagen. Manche brauchen einen Tritt in den A......... Mein Anwalt haut auch gleich die Rechnung mitgeschickt - wartet aber jetzt aufs Geld, ich bin aber ganz zuversichtlich, dass er sich das holt.
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