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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 09:44:25 *
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Autor Thema: Brauche drigend rat wegen pfändung ?  (Gelesen 491 mal)
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snake4
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« am: 14. Januar 2011, 21:57:56 »

ich bin seit juni 2010 in insolvenz hatte unterhalts rückstand habe auch in insolvenz mit angegeben mein firma führt das rückstand weiterhin ab obwohl die nicht dürften war beim th er schrieb  die sollten das nicht abführen aber trotzdem führt die firma weiter ab und hab nochmals den th gesagt sagte nur er prüft das nach ist schon fast 2 monate her hören tue ich nix von th und bei mir wird tüchtig jeden mon 240 euro abgezogen das ist doch nicht rechtens oder soll ich beschwerde beim inso gericht legen das der th sich nicht mehr irgenwie drum kümmert ?
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snake4
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« Antworten #1 am: 15. Januar 2011, 21:45:18 »

ist denn keiner hier der behilflich sein kann ?
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paps
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« Antworten #2 am: 16. Januar 2011, 20:10:40 »

Worauf beruht die weitere Abführung?

Sollte eine Lohnpfändung vorliegen, kann die noch bis zu 2Monaten nach Eröffnung möglich sein.

Sie können Ihrem Arbeitgeber den Eröffnungsbeschluß vorlegen.
Danach sind Pfändungen für Altschulden nicht mehr möglich.

Aber es liegt im Verantwortungsbereichs des TH, den zu viel abgeführten Betrag beim Unterhaltsgläubiger zurückzufordern.
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« Antworten #3 am: 17. Januar 2011, 06:07:35 »

danke erstmals für antwort der arbeitgeber schriebe zürück da stand drin es sei 3 lohnabtretungen  und die wären 2 jahra gültig trotz inso aber unterhalts rückstand hat doch eigentlich mit lohnabtretungen nichts zu tun  oder?
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paps
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« Antworten #4 am: 17. Januar 2011, 19:28:04 »

Es ist eben ein Unterschied zwischen Lohnpfändung (dieses endet mit Eröffnung) und Lohnabtretung (diese wird noch 2 Jahre vorrangig bedient).

Was beim Arbeitgeber vorliegt, wissen wir nicht. Eine Lohnabtretung ist aber relativ unwahrscheinlich.
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« Antworten #4 am: 17. Januar 2011, 19:28:04 »



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snake4
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« Antworten #5 am: 17. Januar 2011, 21:26:40 »

habe heute mit unserem lohnbüro teloniert sie sagte zu mir so lange wir nichts von gericht vorliegen haben mussen wir weiter abführen was der th denen angeschrieben hatte würde den nicht intresieren was zählen würde ist gerichtliches schreiben und danach hatte ich gleich bein inso gericht angerufen ob das rechtens wäre was die firma tue er sagte mir das dürfen die gar nicht mehr habe auch geschildert das der th sich irgendwie net mehr drum kümmert er sagte ich soll nochmal mit th kontakt aufnemen   und in sollchen fall muss der th den gericht kontaktieren   morgen habe termin beim th bin gespannt was er jetzt endlich mal tut.
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snake4
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« Antworten #6 am: 31. Januar 2011, 22:13:25 »

Es ist wieder 2 wochen her das letzte gespräch mit th er sagte er will das prüfen bis jetzt immer noch nix gehört von th  das kann doch nicht sein das er sich nicht drum kümmert  wo stehen meine rechte bei so eine fall ?
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