Als erstes gilt es Ruhe zu bewahren.
Wenn eine Anzeige gegen Sie läuft, sind Sie ja noch lange nicht verurteilt.

Sie können sich jetzt einen Anwalt ihres Vertrauens suchen, der sicherlich das Problem für Sie klärt.
Sicherlich haben Sie auch noch Abrechnungen aus dieser Zeit, dann sollte der geldwerte Vorteil für die private Nutzung des Dienstwagens ersichtlich sein. Gibt es keine Verrechnung des geldwerten Vorteil nicht, ist davon auszugehen, dass nur dienstliche Nutzung vorliegt.
Gefahr für die RSB steht erst mal nicht.
Die Forderung an sich gehört erst mal zur Insolvenz.
Ist das AA auch Gläubiger mit angemeldeten Forderungen.
Sie sollten zumindest den Sachverhalt dem TH mitteilen.
Wie hoch soll denn die erschlichene Leistung sein?
ggf. könnte man eine Einigung mit dem AA finden.