Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 09:46:34 *
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Autor Thema: Brauche dringend Rat - Steuerguthaben vor Inso-Eröffnung  (Gelesen 424 mal)
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hilberta
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« am: 16. Februar 2010, 09:54:39 »

Hallo, liebes Forum.
Obwohl ich das Thema schon angeschnitten habe, brauche ich nochmal Unterstützung.
Habe mir vor meinem finanziellen Crash 2008 von einer Freundin Geld geliehen und ihr eine Abtretungserklärung dafür unterschrieben. Dieses geliehene Geld wollte ich dann mit meiner Steuer von 2009 ausgleichen.
Aber es ging finanziell nichts mehr und ich bin zu einer Anwältin für Insolvenzrecht. Zuvor wurde ein Vergleich angestrebt, der natürlich scheiterte. Im Februar 2009 hatte ich dann die Steuer gemacht und gleich dabei den Namen der Freundin als Empfänger angegeben. Die Steuer kam etwa im Juli 2009 gleich auf das Konto der Freundin, ihre Forderungen waren somit hinfällig. Im August 2009 wurde dann die Inso eröffnet.
Nun glaubt der TH dem ganzen nicht. Er denkt, ich habe das nur gemacht, um die Steuer zu behalten und die Abtretungserklärung wäre fingiert. Er hat vor dem Gericht eine Eidesstattliche Erklärung angeregt, die auch so erfolgen soll. Termin steht fest.
Was pasiert da genau und ist der TH auch dort?? Oder muss ich dem Gericht nur mitteilen, dass es wirklich so war??
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paps
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« Antworten #1 am: 16. Februar 2010, 16:44:25 »

Sie haben sicherlich einen Vordruck des FA benutzt.
Sie müssen u.U. beide erklären, dass die Forderung und Abtretung zu recht bestand.
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass das ganze fingiert war oder nicht nachgewiesen werden kann, könnte es die RSB kosten.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
hilberta
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« Antworten #2 am: 16. Februar 2010, 16:59:04 »

Danke für die Antwort.
Wir haben keinen Vordruck vom FA benutzt. Lediglich die Kontonummer der Freundin wurde eingetragen. Ansonsten haben wir einen formlosen Abtretungsvertrag aufgesetzt. Danach habe ich nochmals formlos ein Schreiben an den TH aufsetzen müssen, ebenso die Geldgeberin. Sie musste erklären, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen.
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hilberta
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« Antworten #3 am: 16. Februar 2010, 17:00:46 »

Aber nochmal ne Frage auf die Antwort von Paps: natürlich kann das ganze durch unsere Angaben nachgewiesen werden, aber sonst auch nicht. Anders als durch unsere schriftlichen Angaben können wir es doch nicht beweisen.........
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« Antworten #4 am: 16. Februar 2010, 18:38:34 »

Die Abtretung einer Steuererstattung ist nur wirksam, wenn sie auf dem amtlichen Vordruck dem FA angezeigt wurde. Wenn Sie nur eine andere Kontonummer eintragen und sonst nichts gemacht haben, dann reicht das nicht. Dann wären m.E. die Folgen: Das FA könnte den Betrag von der Freundin zurückverlangen. Ihr TH könnte vom FA die Erstattung verlangen.
Nachreichen können Sie die Abtretungsanzeige m.E jetzt nicht mehr.

Ihr TH hätte sich das Ganze einfach machen können, in dem er nur nach der Abtretungsanzeige fragt. Aber offenbar ist ihm § 46 AO nicht bekannt.

Im Grunde können Sie doch nur eines machen und den Fall so schildern wie er sich zugetragen hat und die Unterlagen hinzugeben. Ob Sie Probleme kriegen, wenn Sie das Problem Abtretungsanzeige nicht erwähnen, weiß ich nicht. Kann ich mir aber nicht vorstellen, schließlich sind Sie ja unwissend. Zur Not holen Sie sich noch rechtlichen Beistand.

Wenn der TH nicht die richtigen Fragen stellt oder nicht die richtigen Schlüsse ziehen kann, ist dies sein Problem.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 16. Februar 2010, 18:38:34 »



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hilberta
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« Antworten #5 am: 16. Februar 2010, 18:50:26 »

Danke für die Auskunft. Ich weiß echt nicht mehr, ob wir was vom FA ausgefüllt haben. Kann sein. Ansonsten war die Abtretungserklärung einfach auf Papier mit Überschrift, Datum und beider Unterschriften versehen. Meine Inso-Anwältin wollte ja davon auch etwas haben und hat die Freundin danach in die Gläubigerliste aufgenommen.
Da sie jetzt keine Ansprüche mehr hat, hat sie zwar ein schreiben meines TH bekommen, aber nicht darauf geantwortet.
Der TH wollte nur nochmal eine schriftliche Bestätigung, dass sich alles so zugetragen hat.

Aber danke erstmal für die Antwort.
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