Hallo,
der IV hat sich nicht alle, aber wen wundert dies noch ?

Berechnungs des Lohns (ohne Urlaubsgeld):
1.480,00 € (Nettogrundgehalt)
+ 500,00 € (Überstunden werden nur zur Hälfte angerechnet)
- x,xx € Krankenkasse
Urlaubsgeld ist gar nicht pfändbar, ob es dem IV gefällt oder nicht. Sollten Sie den Lohn selber abführen,
dann zahlen Sie auf keinen Fall mehr, als der Masse auch zusteht. Führt Ihr AG den Lohn ab, sollten Sie ihn
ganz genau auf die Rechtslage hinweisen. Wenn der IV mehr haben will, soll er das über das Gericht klären.
Er wird aber damit kläglich scheitern.
Wenn er mit den Arbeitsunterlagen nicht klarkommt, soll er die sich übersetzen lassen, aber bitte auf seine Kosten,
dies ist nicht Ihr Problem.
MfG
ThoFa