Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 09:54:29 *
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Tigerbaby
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« am: 11. August 2009, 10:03:01 »

Ich möchte gerne eine PI machen. War auch schon bei ner Schuldnerberatung. Wohne jetzt knapp 5 Monate mit meinem Freund zusammen und habe nun Angst das sie an sein Geld gehen. Mein Berater hat mir gesagt, es kann sein, muss aber nicht das dies passiert. Es kommt in den seltensten Fällen vor, das er damit reingezogen wird. habe jetzt aber schon viel gelesen, das das gar nicht möglich ist, da es ja meine eigenen Schulden sind und er damit nix zu tun hat. Habe jetzt aber Bedenken das es doch passiert.
Wer weiß mehr darüber als ich?
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 11. August 2009, 10:23:33 »

"Mein Berater hat mir gesagt, es kann sein, muss aber nicht das dies passiert"

- was soll das denn für eine Aussage sein. Haben Sie irgendeine konkrete Vermutung weshalb das passieren sollte? 

Ihr Insolvenzverfahren betrifft nur Ihr persönliches Hab und Gut, Vermögen und Einkommen, soweit es der Pfändung unterliegt.

Das Vermögen und Einkommen des Lebenspartners bleibt unberührt. Ausnahme es hätte im Vorfeld der Insolvenz Vermögensverschiebungen gegeben, die angefochten werden.

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Tigerbaby
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« Antworten #2 am: 11. August 2009, 10:27:02 »

er meinte nur, weil wir ein eheähnliches Verhältnis haben, und ich sollte mir am besten ne kleine eigene Wohnung suchen,... schon klar, habe Schulden, keine Arbeit und dann soll ich mir noch ne Wohnung nehmen? ich will mir halt nur sichergehen, das wenn ich die PI mache, keiner an das Geld von meinem Freund geht. Es sind ja meine Schulden, wir haben die nicht zusammen gemacht.
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 11. August 2009, 10:36:40 »



er meinte nur, weil wir ein eheähnliches Verhältnis haben,

-> selbst wenn Sie verheiratet wären, würde das nichts ändern. Ihre Schulden - Ihr Vermögen - Ihr Insolvenzverfahren. Da haftet der Lebenspartneer nicht. Gleich ob mit oder ohne Trauschein.


und ich sollte mir am besten ne kleine eigene Wohnung suchen,... schon klar, habe Schulden, keine Arbeit und dann soll ich mir noch ne Wohnung nehmen?

-> ohne den ganzen Sachverhalt zu kennen: Insolvenzrechtlich kommt der Lebenspartner nicht in (Mit)Haftung für Ihre Schulden. Ganz anders wenn es bspw. um einen Leistungsanspruch nach dem SGB II geht (AGL II). Da gibt es die sog. "Bedarfsgemeinschaft" und dann kann es sein, dass Einkommen des Lebenspartners angerechnet wird. das hat aber nichts mit dem Insolvenzverfahren zu tun.


ich will mir halt nur sichergehen, das wenn ich die PI mache, keiner an das Geld von meinem Freund geht. Es sind ja meine Schulden, wir haben die nicht zusammen gemacht.

-> Ihre Treuhänder kann nicht an das Freundesgeld, er kann auch nicht den Opferstock in der Kirche pfänden

Und wenn Sie immer noch unsicher sind, dann soll der Berater Ihnen bitte genau erklären, weshalb er in Zweifel ist, es da was drohen könnte.

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rookie


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« Antworten #4 am: 11. August 2009, 15:15:47 »

Völliger Quatsch was der "Berater" da labert..... mad2

Bei Ehegatten könnte der eine Teil womöglich zur Zahlung der Verfahrenskosten der Inso seine Partners herangezogen werden.

Mehr aber auch nicht
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 11. August 2009, 15:15:47 »



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Tigerbaby
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« Antworten #5 am: 11. August 2009, 20:21:28 »

Nochmal ne andere Frage,... wenn ich die PI mache, muss ich dann trotzdem die Gläubiger bezahlen? Oder wird dann ermäßigt?
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paps
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« Antworten #6 am: 11. August 2009, 20:42:43 »

Wenn Sie in Insolvenz gehen, dann werden aus den möglichen pfändbaren Beträgen zuerst der IV/TH, dann das Gericht und als letztes die GL befriedigt.
Die Gerichts- und TH-Kosten können aber auf Antrag gestundet werden.

Am Ende der Prozedur steht nach gut 6  Jahren die Restschuldbefreiung.

Dann noch offenen Forderungen der Gläubiger sind somit uneinbringbar.
Sie sind quasi die Restschulden los.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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