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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 09:58:20 *
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Autor Thema: Brief an das Insolvenzgericht  (Gelesen 395 mal)
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Raimundo_Palumbo
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Danke
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« am: 10. Januar 2012, 06:33:25 »

Guten Morgen und ein frohes neues Jahr.

Ich benötige nochmals euren Ratschlag. Wie ich vor ca. 4 Monaten hier schoneinmal gepostet habe, streubt sich mein TH davor, dass ich die pfändbaren Beträge aus einem eventuellen Anstellungsverhältnis selbst abführe. Dies hat zur Folge, dass ich seit fast über einem Jahr keine Anstellung mehr finde, denn ich habe vor Verfahrenseröffnung immer in leitenden Positionen in der Gastronomie gearbeitet. heulen

Ich hatte jetzt mittlerweile 5 Zusagen zu einer Anstellung, welche unmittelbar nach Bekanntgabe der Insolvenz durch den Arbeitgeber zurückgezogen wurden oder die AG haben sich gar nicht mehr gemeldet. (Hier wären jeweils rund 800 € an den Treuhänder als pfändbarer Betrag gegangen!!!!!!!!!!!!11 )

Mittlerweile habe ich mit dem TH schon mehrmals darüber gesprochen, aber... naja fuchsteufelswild
Es kann doch nicht Sinn des Verfahrens sein, dass man (es geht bestimmt auch anderen so ) bis zum Ende seines Lebens von Hartz 4 Leben muss, aber darauf läuft es ja bei heraus. Nach 6 Jahren bin ich aus meinem Beruf und dann 45 Jahre.

Fragen :

- Macht es Sinn, das Gericht um eine Entscheidung in Bezug auf die pfändbaren Beträge zu fällen?
- Sollte man das Gericht schon im laufenden Verfahren darum bitten oder erst in der WVP?
- Ist es denkbar, dem TH vorzuschlagen, einen unabhängigen Steuerberater einzusetzen der die Beträge für mich abführt? ( Zahle ich dann natürlich selber )

Sicherlich verstehe ich die gesetzliche Lage und die Position des TH. Aber nochmals, ist der Sinn eines Insolvenzverfahrens die ewige Arbeitslosigkeit?

Mittlerweile weiss ich wirklich nicht mehr, was ich noch machen kann.

Danke für eure Hilfe
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paps
Moderator
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Beiträge: 6193

Danke
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« Antworten #1 am: 10. Januar 2012, 18:23:39 »

Ich würde es als sinnvoll betrachten, dem Gericht die Lage zu schildern und die bisherigen Ablehnungen auf zu zeigen.
Im Bezug auf die Obliegenheiten, ab Aufhebung des Verfahren,s könnte es noch bedeutsam werden, sich um eine entsprechende angemessene Stellung zu bewerben.

Über einen Steuerberater würde ich es nicht laufen lassen, da es nur zusätzliche Kosten für Sie bedeutet und ehr unüblich ist.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Raimundo_Palumbo
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Beiträge: 11

Danke
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« Antworten #2 am: 11. Januar 2012, 06:28:07 »

Danke paps. Ich denke, dass werde ich nun auch tun.
Allerdings schreiben die Arbeitgeber niemals den Grund in die Absage nachdem ich dort vorstellig geworden bin.
Aber ich denke, dass sollte doch kein Problem sein oder ?

Danke nochmals
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Tags: Treuhänder  Pfändbarer Betrag  Arbeitssuche 
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