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ndfk78
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« am: 24. Januar 2011, 19:59:59 » |
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Hallo
habe einen Brief erhalten da steht
Beschluß
In dem Verbraucherinsolvenzverfahren über das vermögen des ..........
Termin zur Beschlußfassung der Gläubigerversammlung übe die Beauftragung des Treuhänders mit Anfechtungen wird bestimmt auf Termin ..... usw.
was bedeutet das genau
Danke Bitte um Antwort
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tomwr
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« Antworten #1 am: 25. Januar 2011, 19:04:16 » |
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Was da drinsteht. Die Gläubiger werden eingeladen sich zu versammeln und über wichtige Dinge zu entscheiden. Ich nehme mal an aufgrund der Frage, dass dies der erste Termin und daher auch gleichzeitig Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist. Daran darf auch der Schuldner teilnehmen und unberechtigte Forderungen bestreiten, insbesondere auch Forderungen mit dem Attribut vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung.
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tomwr
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« Antworten #2 am: 25. Januar 2011, 19:04:43 » |
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Insokalle
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« Antworten #3 am: 25. Januar 2011, 19:19:17 » |
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Nicht, wenn das Zitat das einzige ist, was in dem Beschluss steht.
Bei dem Verfahren des Fragestellers wird es sich um ein IK-verfahren handeln. Bei diesen Verfahren ist der TH nicht zur Anfechtung berechtigt, § 313 InsO. Offenbar gibt es aber Hinweise auf Anfechtungsansprüche. Die Gläubigerversammlung kann nun den TH mit der Durchsetzung dieser Ansprüche beauftragen. Um diesen Auftrag zu erteilen, wird die Versammlung einberufen. Wenn Sie wissen wollen, was für Ansprüche dies im einzelnen sein könnten, schauen Sie in die Gerichtsakte.
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ndfk78
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« Antworten #4 am: 25. Januar 2011, 19:42:09 » |
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Danke für die Antworten aber ich habe leider nicht so genau Verstanden
was heisst anfechtung? oder Attribut?
Es sind 8 Gläubiger davon nur ein Gläuber macht probleme laut TH muss man etwas erledigen
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« Antworten #4 am: 25. Januar 2011, 19:42:09 » |
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ndfk78
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« Antworten #5 am: 25. Januar 2011, 19:46:10 » |
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ich bin seit 2008 in der PV und immer noch nicht bei der Wohlverhaltungsphase. Habe eine Wohnung gehabt wurde Ende 2010 Zwangsversteigert kann das wegen dem sein?
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paps
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« Antworten #6 am: 25. Januar 2011, 19:47:05 » |
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ja könnte.
Anfechtung heißt vereinfacht, dass die Forderung als unberechtigt nicht anerkannt werden soll.
Attribut bezieht sich auf den durch den GL angeführten Grund und/oder die Höhe
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ndfk78
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« Antworten #7 am: 25. Januar 2011, 19:49:10 » |
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Wegen dem Gerihtsakte muss ich zur Amtsgeriht gehen oder kann man es auch über internet oder telefonisch fragen
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ndfk78
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« Antworten #8 am: 25. Januar 2011, 19:51:35 » |
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Achso kann es auch sein das der Gläübiger mich anzeigen möchte wegen Betrug weil ich das Geld Verbraucht habe aber warum dann Gläübigerversammlung.
Oder wird das Vermögen von mir an alle Gläubiger Verteilt?
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ndfk78
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« Antworten #9 am: 25. Januar 2011, 19:55:20 » |
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Meine Frau ist auch in der PV Sie war auch halbe Anteil von der Wohnung aber Sie hat kein so ein Brief vom Gericht bekommen
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Maurice Garin
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« Antworten #10 am: 25. Januar 2011, 19:58:12 » |
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Anfechtung heißt vereinfacht, dass die Forderung als unberechtigt nicht anerkannt werden soll.
Würde ich hier nicht so sehen. Offensichtlich geht es darum, dass der TH mit der Anfechtung von Rechtsgeschäften im Vorfeld der Insolvenz beauftragt werden soll, §§ 129 ff. InsO. Dazu hat Insokalle oben ja schon geschrieben.
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ndfk78
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« Antworten #11 am: 25. Januar 2011, 20:01:48 » |
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Ich Verstehe es aber leider nicht so genau können Sie mir Bitte es genauer offener sagen heisst es das mein PV in Gefahr ist oder?
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ndfk78
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« Antworten #12 am: 25. Januar 2011, 20:30:02 » |
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VERSTEHE ICH ES RICHTIG MEIN TREUHÄNDER BEAUFTRAGT ALLE GLÄÜBIGER ZUR EINE GLÄUBIGERVERSAMMLUNG WEGEN ANFECHTUNG WEIL VON IRGENDEIN GLÄUBIGER ALS UNRECHT VON DAS VERMÖGEN GELD BEKOMMEN HAT ODER HAB ICH FALSCH VERSTANDEN
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Maurice Garin
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« Antworten #13 am: 25. Januar 2011, 21:23:24 » |
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heisst es das mein PV in Gefahr ist oder?
Nein, das heißt es erstmal nicht. Offensichtlich haben Sie im Vorfeld der Insolvenz an einen Gläubiger oder sonstwen etwas bezahlt oder etwas wegegeben oder irgendjemanden irgendeinen Vorteil verschafft. Und das will der TH jetzt wiederhaben. Was das sein könnte, keine Ahnung. Fragen Sie halt einfach mal den TH. Oder gehen Sie zum Gericht und schauen in die Akte.
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ndfk78
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« Antworten #14 am: 25. Januar 2011, 23:12:07 » |
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Danke für ihre Hilfe
Also mir ist eht nichts bekannt das ich irgendeinem Gläübiger was bezahlt habe das ist ja verboten mach ich auch nicht es kann vielleiht sein weil der eine Gläübiger im Grundbuch einen Eintrag hatte als Zwangssicherheit von 11000€ Schulden 8700€ und die Wohnung hatte Grundshuls von 99000€ und wurde für 70.000€ ersteigert von daher wurde der eine Gläübiger entfallen bekommt keinen cent weil es unter Grundshuld ersteigert wurde kann sein das der Problematische Gläübiger Probleme machen will eventuell auch geld von der Verkauf möhte keine Ahnung.
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