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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 09:59:48 *
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Autor Thema: Brief vom Anwalt der Postbank  (Gelesen 960 mal)
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« am: 03. August 2011, 08:27:41 »

Hallo,

ich habe heute einen Brief vom Anwalt der Postbank aus Köln bekommen. Angeblich soll ich für die Nutzung eines Postbankkontos um die 200 Euro zahlen.
Einschliesslich Gebühren+Zinsen+Hauptforderung. Die Hauptforderung beträgt gerade mal 60 Euro. Zinsen fast 80 Euro ...ich hatte mal ein Konto bei der Postbank - war ein kostenloses Konto. Konto ist nie in den Dispo gerutscht weil kein Dispo da war ...angeblich hat der Anwalt mich schon im Februar 2008 angeschrieben ...ich kann mich aber an kein Schreiben erinnern....sehr dubios das Ganze. Egal, habe Ende November 2008 Insolvenz angemeldet und bin seit nem Jahr in der WVP. Kann ich dem Anwalt schreiben, dass ich ne Insolvenz gemacht habe oder kann mir da was passieren? Die Forderung wurde ja damals nicht angemeldet ...

Danke!

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« Antworten #1 am: 03. August 2011, 08:43:48 »

Guten Morgen,

Warum wurde die Hauptforderung nicht bei Insolvenzeröffnung angemeldet?

Wie ist der Verfahrensstand?

Generell betrifft eine evtl. RSB alle Insolvenzgläubiger, auch solche, welche Ihre Forderung nicht zur Tabelle angemeldet haben.
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« Antworten #2 am: 03. August 2011, 08:59:02 »

Guten Morgen,

Warum wurde die Hauptforderung nicht bei Insolvenzeröffnung angemeldet?

Wie ist der Verfahrensstand?

Generell betrifft eine evtl. RSB alle Insolvenzgläubiger, auch solche, welche Ihre Forderung nicht zur Tabelle angemeldet haben.

Ich habe eigentlich alles angegeben ...aber wie Oben schon geschrieben, kann ich mich an kein Schreiben dieses Anwaltes erinnern ...
Verfahrensstand: Wohlverhaltensperiode.
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« Antworten #3 am: 03. August 2011, 09:04:33 »

Ich würde den Anwalt über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens informieren und die Sache zu den Akten legen.
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« Antworten #4 am: 03. August 2011, 09:08:35 »

Ich würde den Anwalt über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens informieren und die Sache zu den Akten legen.

Passieren kann mir da nix? Weil Forderung nicht angegeben damals?
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« Antworten #4 am: 03. August 2011, 09:08:35 »



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« Antworten #5 am: 03. August 2011, 09:45:49 »

Meiner Ansicht nach nicht!

§290 InsO sagt:
Versagung der Restschuldbefreiung.
(1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn:
6.  der Schuldner in den nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 vorzulegenden Verzeichnissen seines Vermögens und seines Einkommens, seiner Gläubiger und der gegen ihn gerichteten Forderungen vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.

Ein Versagensantrag hätte demnach im Schlusstermin gestellt werden müssen.

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« Antworten #6 am: 03. August 2011, 17:20:16 »

Bei mir hat die Postbank auch nicht zur Tabelle angemeldet, obwohl sie angegeben und vom TH angeschrieben waren.

Man fragt sich schon, was die für einen Anwalt haben (RA H. aus Köln)
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Es grüßt der Alte
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