Aber die WVP beginnt doch 2011 und die Steuerersattung von 2010 könnten wir trotzdem bekommen? Ich dachte weil es vor der WVP liegt - der Zeitraum (Steuererklärung von 2010). Oder hat es damit was zu tun, wann die Erstattung erteilt wurde - also vor ca. 3 Wochen.
Gut, angenommen es ist keine Nachverteilung angeordnet (bin leider auf Arbeit und hab das Schriftstück nicht bei mir) Was ist aber wenn zu den Gläubigern das FA mit dabei ist, aber die Steuererstattung ging zum TH (ursprünglich teilte das FA uns mit das dies mit Altschulden verrechnet wurde, aber nach neuer tel. Info, wurde das Geld an den TH überwiesen) Da hat man wohl "schlechte Karten" wenn das FA ein Gläubiger mit ist? Es sind ca. 3300 Euro Steuererstattung