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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 10:00:01 *
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Autor Thema: Brief vom Gericht - Restschuldbefreiungsverfahren. Was ist das genau?  (Gelesen 1016 mal)
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anna_nele
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« am: 08. Juli 2011, 13:43:44 »

Hallo, ich bräuchte mal eine Eläuterung für ein Laien - wie mich huh
Mein Mann ist seit 01.02.2007 insolvenz.
Nun kam ein Brief vom Gericht mit dem Titel "Restschulbefreiungsverfahren". Sinngemäß stand drin: "...seit 1.2.2007 keine Versagungsgründe Seiten der Gläuberiger..nach § 291...das der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangen kann, wenn er folgende Auflagen innerhalb der nächsten 6 jahre nachkommt". Ist das nun die offiziele Wohlverhaltensperiode?
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tomwr
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« Antworten #1 am: 08. Juli 2011, 14:45:22 »

Ja so ist es, die WVP beginnt ab Rechtskraft des Beschlusses.
Ende der WVP ist dann der 31.01.2013.
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anna_nele
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« Antworten #2 am: 08. Juli 2011, 15:07:42 »

Vielen Dank. WANN beginnt die WWP genau? Ab dem Schriftstück vom Gericht? Steuerertattung aus 2010 gehen dann wohl noch korrekt an den TH?
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Der_Alte
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« Antworten #3 am: 08. Juli 2011, 16:15:02 »

Wie tomwr schon schrieb ab der Rechtskraft des Beschlusses, also mit dem Tag, an dem der Beschluss ausgefertigt wurde. Datum steht auf dem Schriftstück.
Wenn keine Nachverteilung angeordnet ist geht die Steuererstattung 2010 an Sie und Ihren Mann.
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anna_nele
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« Antworten #4 am: 08. Juli 2011, 16:30:15 »

Aber die WVP beginnt doch 2011 und die Steuerersattung von 2010 könnten wir trotzdem bekommen? Ich dachte weil es vor der WVP liegt - der Zeitraum (Steuererklärung von 2010). Oder hat es damit was zu tun, wann die Erstattung erteilt wurde - also vor ca. 3 Wochen.
Gut, angenommen es ist keine Nachverteilung angeordnet (bin leider auf Arbeit und hab das Schriftstück nicht bei mir) Was ist aber wenn zu den Gläubigern das FA mit dabei ist, aber die Steuererstattung ging zum TH (ursprünglich teilte das FA uns mit das dies mit Altschulden verrechnet wurde, aber nach neuer tel. Info, wurde das Geld an den TH überwiesen) Da hat man wohl "schlechte Karten" wenn das FA ein Gläubiger mit ist? Es sind ca. 3300 Euro Steuererstattung rougi
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 08. Juli 2011, 16:30:15 »



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Der_Alte
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« Antworten #5 am: 08. Juli 2011, 17:21:01 »

Wenn das FA Gläubiger ist kann es in der WVP aufrechnen.
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tomwr
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« Antworten #6 am: 08. Juli 2011, 18:13:43 »

Ja das ist dann die "wie gewonnen - so zerronnen" Regelung.  gruebel
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