Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 10:00
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 10:00:16 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Brief vom Gericht-Schlusstermin u. Bezahlung Treuhänder -viele Fragen  (Gelesen 293 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
lissi805
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 72

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 1


« am: 28. November 2009, 12:22:05 »

hallo,

heute bekam ich einen Brief vom gericht über die festsetzung des Schlusstermins u.vergütung des Treuhänders.
diese vergütung beträgt ca.1000,00 euro Mindestsatz.

was muss ich für anträge stellen , um dies in raten abzuzahlen.
mein einkommen ist 740 Euro rente, oder gibts da noch reglungen bei niedrigeinkommen ?
muss ich diese 1000,00 euro sofort zahlen oder erst in 6 jahren ?

Antrag auf restschuldbefreiung habe ich gestellt, dies wird dann auch bei dem schlusstermin entschieden.

Muss ich bei diesem schlusstermin anwesend sein ?

danke für die beantwortung der fragen.
gruß lissi
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #1 am: 28. November 2009, 14:29:48 »

 sicherlich haben Sie einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten zusammen mit dem Insolvenz-/Restschuldbefreiungsantrag gestellt, sonst wäre vermutlich das Verfahren erst gar nicht  eröffnet worden. Somit sind die Kosten des TH auch gedeckt. Sie müssen dann keine Raten zahlen. Sollte am Ende der WVP nach 6 Jahren die Verfahrenskosten nicht bereinigt sein, wird die RSB dennoch erteilt. Die Gerichtskasse kann dann noch ca. 4 Jahre nachfordern, wenn sich die Einkommens-/Vermögensverhältnisse geändert haben. Danach werden die gestundeten und nicht bereinigten Verfahrenskosten erlassen.


Gespeichert

Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3439 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz