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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 10:05:20 *
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Autor Thema: Brief vom Insolvenzgericht bezgl. Arbeit/Schule  (Gelesen 768 mal)
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KSC


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« am: 08. April 2010, 16:37:21 »

So, hab vor Tagen nochmal das Insolvenzgericht angeschrieben, nach dem ich dachte, das sie das erste Schreiben etwas falsch verstanden haben. Eure Meinung würde ich gerne dazu wissen:

Sehr geehrter Herr XYZ,

Ihr Mail vom 05.04.2010 liegt mir vor. Weisungen zur Frage der Fortführung eines Arbeitsverhältnisses sowie dem Besuch einer
weiterführenden Schule können weder vom Insolvenzgericht noch vom Verwalter mit der Wirkung erteilt werden, das evtl. Versagungsgründe Ihrer Gläubiger später keinen Erfolg haben werden. Ihr weiterer beruflicher Werdegang liegt in Ihrer Verantwortung. Freiwillige Zahlungen zum Verfahren sind möglich.

Mit freundlichen Grüßen

ABC
Rechtspflegerin



-> Soll ichs riskieren bzw. sind die Chancen hoch das die mir deswegen die RSB versagen? Schule geht 2 Jahre, nebenbei zahle ich so 50€ freiwillig, von meinem unpfändbarem Einkommen

Habe KEINE aber auch GARKEINE Lust, jahrelang unnötig in diesem Verfahren gewesen zu sein!
« Letzte Änderung: 08. April 2010, 16:41:51 von KSC » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 08. April 2010, 22:11:46 »

Wo ist das Problem?

Das Gericht hat geschrieben das es dir keine Bestätigung bzw. Freibrief ausstellen kann das keiner deiner Gläubiger einen Antrag auf Versagung der RSB stellen darf! Geld verschenken darfst du natürlich!

Ich verstehe das mit den freiwilligen Zahlungen nicht! Meinst du damit würdest du einen Antrag eines Gläubigers verhindern? Sieht ja schon fast nach Bestechung aus.  wink



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KSC


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« Antworten #2 am: 08. April 2010, 22:17:57 »

Ich hab 2 GL die mir böses wünschen  wink

Ich denke, ich schlage zwei Fliegen mit einer Klappe:

1.) wenn sie sehen, das ich "zahlungswillig" bin, lassen sie es viellt.?
2.) die Verfahrens / Treuhänderkosten sind dann weg, nach den 6J
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« Antworten #3 am: 08. April 2010, 22:21:29 »

Ich hab 2 GL die mir böses wünschen  wink

Ich denke, ich schlage zwei Fliegen mit einer Klappe:

1.) wenn sie sehen, das ich "zahlungswillig" bin, lassen sie es viellt.?
2.) die Verfahrens / Treuhänderkosten sind dann weg, nach den 6J

das 2. mag stimmen, aber bei 1. da zweifele ich, wenn ein Gläubiger Stress machen will, dann macht er das unabhängig von Zahlungen, denn seinen Anteil daran bekommt er ja so oder so.

Vielleicht wünscht mir einer meiner 35 Gläubiger auch böses, das mag sein, so ist das Leben!
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« Antworten #4 am: 08. April 2010, 22:23:29 »

Ja aber stell dir mal vor, ich flieg da aus dem Verfahren raus. Was hab ich dann? Nochmehr Schulden, da ich die Verfahrenskosten aufgebrummt bekomme.  fuchsteufelswild  mad2
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« Antworten #4 am: 08. April 2010, 22:23:29 »



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« Antworten #5 am: 09. April 2010, 09:32:57 »

Da mit den Zahlungen vorrangig die Verfahrenskosten abgedeckt werden, halte ich die Vorgehensweise zwar für ungewöhnlich sehe aber nichts, was dagegen spricht. Also warum nicht mit freiwilligen Zahlungen die Verfahrenskosten im Laufe der Zeit abstottern ? Ansonsten hat makro Recht. Nur die Argumentation, "Ich habe meinen ehemals pfändbaren Betrag, der durch meine berufliche Veränderung entfallen ist, freiwillig aus dem Unpfändbaren weitergezahlt" sollte auch bei Gericht entsprechend bewertet werden, fall am Ende ein Gläubiger dies als Versagungsgrund anbringt.
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KSC


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« Antworten #6 am: 09. April 2010, 15:10:50 »

"Ich habe meinen ehemals pfändbaren Betrag, der durch meine berufliche Veränderung entfallen ist, freiwillig aus dem Unpfändbaren weitergezahlt" sollte auch bei Gericht entsprechend bewertet werden, fall am Ende ein Gläubiger dies als Versagungsgrund anbringt.

-> Hi, was meinst du damit genau? Versteh`s net ganz, steh aufm Schlauch  biggrin
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« Antworten #7 am: 10. April 2010, 17:52:10 »

hi KSC,

sind das bei dir private gläubiger, die dir nur böses wünschen???

banken und versandhäuser kümmern sich in der regel nämlich nicht mehr um den weiteren verlauf eines insolvenzverfahrens.

ich weiss nicht, wie hoch das risiko einzuschätzen ist, wenn man gar nicht arbeitet.... gruebel

bei mir liegt der fall etwas anders: ich studiere und arbeite teilzeit. mit einem teilzeitjob erfüllt man seine erwerbsobliegenheit

ansich auch nicht, aber ich kann nachweisen, dass ich in einem vollzeitjob ohne qualifikation auch nicht mehr verdienen würde als jetzt.

auf der absolut sicheren seite ist man nur, wenn man bewerbungen schreibt. immer schon im anschreiben, spätestens bei einem

vorstellungsgespräch drauf hinweisen, dass man privatinsolvent ist.  whistle

man muss nur nachweisen, dass man sich um arbeit bemüht hat...wenn man überall abgelehnt wurde, kann kein gläubiger was machen...

lg.
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KSC


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« Antworten #8 am: 11. April 2010, 13:31:53 »

Das habe ich auch vor (mit den Bewerbungen). Ich möchte die Schule machen, und 400€ Job (+Kindergeld) oder Teilzeit. Aber Vollzeit und dann noch Schule, nein das ist zuviel. Ohne Schule = keine Ausbildung, und wer nimmt schon jemand der garnichts vorweißen kann, wo etwas "gescheites" pfändbar ist?

Mehr als 50€ -wenn überhaupt- wird bei mir niemals pfändbar sein, da ich so in meinem beruflichen Weg keine Chance haben werde.

Der Vertrag ist von 1-12 Mon. unbefristet, danach wäre ich wieder auf meine Mutter (u25-Regel) angewießen, und dann steh ich auch wieder da wie ein Depp

Wenn ich die Schule gut mache, stehen mir wieder ALLE Wege offen.
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VerzweifelteStudentin
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« Antworten #9 am: 11. April 2010, 18:45:00 »

wenn man mal in die miese lage kommt, dass ein gläubiger wegen (angeblicher) verletzung der erwerbsobliegenheit einen antrag auf versagung der restschuldbefreiung stellt, sollte man sowieso einen anwalt einschalten und mit ihm zusammen widerspruch einlegen.

meinen recherchen zufolge ist schule/ausbildung/studium ok, wenn man sich durch deren aufnahme nicht vor dem arbeiten gehen drücken möchte und noch keine qualifikation erworben hat.

bin trotzdem froh, wenn ich im märz nächsten jahres mein studium abgeschlossen habe... undecided

lg.
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KSC


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« Antworten #10 am: 11. April 2010, 19:01:33 »

Das Problem ist das ich ja die Realschule machen möchte, wenn ich eine Ausbildung machen möchte, und ohne Ausbildung, bist doch heutzutage nurnoch ein Penner.
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« Antworten #11 am: 13. April 2010, 15:08:23 »

Hallöchen,

ich bin auch die letzten 18 Monate zur Schule gegangen um meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Habe in der Zeit Bafög + Wohngeld bezogen. Bevor ich mich in der Schule angemeldet habe, habe ich mich bei einem Fachanwalt für Insorecht (nicht mein TH, der ist nämlich ein riesen Ars**) erkundigt und er sagte mir, dass niemand mich daran hindern kann eine Schule oder Ausbildung zu besuchen wenn es dem beruflichen Vorankommen dient. Schließlich ist die Chance groß, dass dadurch in 2 oder 3 Jahren mehr vom Lohn gepfändet werden kann weil Du einen guten Job bekommst und nicht immer für 800 netto im Callcenter sitzt! Habe mich dann angemeldet und die Schulbescheinigung und Bafög-Bescheid dem TH gesendet.. keine Reaktion, alles im grünen Bereich! Viel Erfolg!

Grüzi
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KSC


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« Antworten #12 am: 13. April 2010, 15:46:34 »

Ich möchte nach der Schule meine erste Ausbildung machen, da ich noch ungelernt bin, da sind dann 5 Jahre nixmehr pfändbar  biggrin

Das ist ja die sch....
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Lumpi
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« Antworten #13 am: 13. April 2010, 18:08:40 »

Hast Du zur Zeit Anspruch auf einen Beratungsschein beim Amtsgericht? Hängt vom Einkommen ab... ich glaube wenn Du ca. unter 850 € monatlich hast +/- . Den holst Du Dir vom Gericht (musst alles mitnehmen.. Einkommensnachweis, Mietvertrag, laufende Kosten) Damit kannst Du Dich dann bei einem anderen Anwalt (Insorecht, gibt es eigentlich in jeder Stadt) beraten lassen. Somit wärst Du auf der sicheren Seite.
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KSC


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« Antworten #14 am: 13. April 2010, 21:20:38 »

Bei nun ca. 1000€ Nettoeinkommen, und ich wohne ja noch daheim, bin ja erst 19  lollol

-> Ja, werde einen fragen, egal was passiert, ich will immer gut vorbereitet sein  wink
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