Weil der Arbeitnehmer freizügig im Rahmen des Limits mit der Kreditkarte agieren kann und auch Belastungen des Kreditkartenkontos verfügen kann, die der Arbeitgeber nicht billigt und nicht bezahlt.
Das mag ja durchaus sein, aber das ist eine Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ggf. hat der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer bei unberechtigter Nutzung der Karte einen Anspruch den er ggf. auch mit dem Lohn aufrechnen könnte. Also ich würde da dankend die Kreditkarte ablehnen. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers haftet der Arbeitnehmer für alle Belastungen auf der Kreditkarte, insbesondere bei Rückbelastungen, z.B. durch Widerspruch des Insolvenzverwalters. Und da interessiert es letztlich überhaupt nicht ob die Nutzung der Kreditkarte durch den Arbeitnehmer rechtmäßig erfolgte.
Das muss und wird in der Regel nicht zwangsläufig folgen ist aber auch nicht auszuschließen.
Demnächst soll der Arbeitnehmer wohl auch noch gesamtschuldnerisch in Leasingverträge der Firma mit einsteigen weil er das Fahrzeug als Firmenfahrzeug nutzen darf. Na herzlichen Dank auch.