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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 10:08:16 *
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Autor Thema: Business Kreditkarte vom Arbeitgeber für Geschäftsreisen  (Gelesen 1270 mal)
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llap
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« am: 17. Juni 2011, 14:15:35 »

Hallo zusammen,

bitte entschuldigt falls das hier das falsche Unterforum ist, möge der gütige Admin es korrekt verschieben :-)

Zur Sache:

Ich bin dabei meinen Antrag auf eine Regelinsolvenz zu stellen, betrachte mich also als "Im Verfahren/Nicht WVP".

Mein (zukünftiger, hoffentlich) Arbeitgeber scheint wenig Probleme mit meiner Situation zu haben und will mich gerne haben. Problem: Ich müsste dafür mehrmals jährlich im In- und Ausland unterwegs sein.

Nun wird beim Arbeitgeber alles was Reisekosten und Spesen angeht über Kreditkarten abgewickelt.

Leider konnte ihm auf die Schnelle weder die Bank noch seine Buchhaltung eine Auskunft darüber geben, ob ich als "Im Verfahren befindlicher" Mensch mit dem hübschen EV Eintrag in der Schufa eine (gesamtschuldnerische?) Kreditkarte übers Geschäft bekomme.

Hat von euch schon mal jemand diese Situation erlebt? Falls ja wäre ich für Hilfe sehr dankbar :-)

Viele Grüße,
Paul
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« Antworten #1 am: 17. Juni 2011, 14:29:16 »

Eine "echte" Kreditkarte auf eigenen Namen zu bekommen dürfte schwierig sein.
Es gibt zwei weitere Varianten
a) eine PrePaid Kreditkarte, also dass, was wahrscheinlich verbraucht werden wird vorher draufzahlen. Der Nachteil ist, dass diese von Autovermietungen häufig nicht akzeptiert wird, weil die eine spezielle Abrechnungsform haben (Tarif incl. Selbstbeteiligung wird blockiert und erst nach Rückgabe abgerechnet)
b) eine Kreditkarte des Arbeitgebers, also eine Firmenkreditkarte mit entsprechendem Limit, um Hotels und Mietwagen pp. zu bezahlen.
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llap
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« Antworten #2 am: 17. Juni 2011, 16:37:06 »

Hallo und Danke für die prompte Info :-)

Die Prepaid fällt aus besagtem Grund aus, leider.

Die "normale" Kreditkarte wird normalerweise ja gesamtschuldnerisch (das hatte ich schon, früher) von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben. Die Frage wäre, ob das trotz der Lage des zweiten "Partners", also mir, funktioniert. Wenn die Kreditkartenfirma sich mit dem solventen Status des Arbeitgebers zufrieden geben würde wäre das ja dann kein Problem...?!

Viele Grüße,
Paul
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« Antworten #3 am: 17. Juni 2011, 16:43:15 »

Denke, das dürfte gehen.
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« Antworten #4 am: 18. Juni 2011, 10:13:59 »

Die "normale" Kreditkarte wird normalerweise ja gesamtschuldnerisch (das hatte ich schon, früher) von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben.

Wieso sollte der Arbeitnehmer für die Umsätze auf einer Firmenkreditkarte persönlich (gesamtschuldnerisch) haften ?
Da gibt es Auflagen seitens der Firma wie die Karte zu verwenden ist und meinet wegen auch eine Sorgfaltspflicht des Arbeitnehmers.
Schon mal überlegt was passiert wenn die Firma insolvent wird ?
Also ich würde so eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung nicht unterschreiben.
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« Antworten #4 am: 18. Juni 2011, 10:13:59 »



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« Antworten #5 am: 18. Juni 2011, 16:37:52 »

Weil der Arbeitnehmer freizügig im Rahmen des Limits mit der Kreditkarte agieren kann und auch Belastungen des Kreditkartenkontos verfügen kann, die der Arbeitgeber nicht billigt und nicht bezahlt. Dann hätte das ausgebende Institut keine Möglichkeit, die Forderung beim Arbeitnehmer einzufordern.
Die innerbetriebliche Frage, welche Einschränkungen dem Arbeitnehmer für die Nutzung der Karte auferlegt sind betrifft nicht das Kreditinstitut.
Deshalb kann ich mir schon vorstellen, dass eine solche gesamtschuldnerische Haftung Bedingung ist.
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« Antworten #6 am: 27. Juni 2011, 19:05:44 »

Weil der Arbeitnehmer freizügig im Rahmen des Limits mit der Kreditkarte agieren kann und auch Belastungen des Kreditkartenkontos verfügen kann, die der Arbeitgeber nicht billigt und nicht bezahlt.

Das mag ja durchaus sein, aber das ist eine Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ggf. hat der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer bei unberechtigter Nutzung der Karte einen Anspruch den er ggf. auch mit dem Lohn aufrechnen könnte. Also ich würde da dankend die Kreditkarte ablehnen. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers haftet der Arbeitnehmer für alle Belastungen auf der Kreditkarte, insbesondere bei Rückbelastungen, z.B. durch Widerspruch des Insolvenzverwalters. Und da interessiert es letztlich überhaupt nicht ob die Nutzung der Kreditkarte durch den Arbeitnehmer rechtmäßig erfolgte.

Das muss und wird in der Regel nicht zwangsläufig folgen ist aber auch nicht auszuschließen.
Demnächst soll der Arbeitnehmer wohl auch noch gesamtschuldnerisch in Leasingverträge der Firma mit einsteigen weil er das Fahrzeug als Firmenfahrzeug nutzen darf. Na herzlichen Dank auch.
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