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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 03:38:53 *
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Autor Thema: Bußgeldbescheid gestundet?  (Gelesen 335 mal)
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yvo
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« am: 12. Dezember 2007, 22:52:28 »

Hallo ihr alle!

habe eine dringende Frage, weiß jemand von euch, ob Ordnungsgelder (Strafzettel) mit in die Insolvenz eingehen oder werden diese nur gestundet und sind dann nach der Wohlverhaltensperiode fällig?

Des Weiteren habe ich die Frist vergessen, um die Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen bzw.  habe ich das zu spät gemacht.  Gibt es eine Möglichkeit dies nachzuholen lt.  Amtsgericht nein, gibts trotzdem eine?

Falls nicht, weiß jemand um welche Höhe es sich bei diesen Kosten handelt?

Vielen, vielen Dank schon mal! Würde mich sehr über schnelle Rückmeldungen freuen
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smallville
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« Antworten #1 am: 12. Dezember 2007, 23:57:32 »

Hallo yvo,

Ordnungsgelder und Strafgelder jedweder Art sind nicht mit von der RSB erfasst und müssen gezahlt werden.

Melden solltest Du sie ggf. dennoch - hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen.
Ich habe meine aus dem unpfändbaren Anteil bezahlt bzw. zahle noch zurück.

Ob man den Antrag auf Stundung nachreichen kann weiss ich nicht - ich würde es aber einfach tun.
Notfalls beim zuständigen Amtsgericht anrufen, sagen dass  Du vergessen hast ihn mit in die Post zu tun und ihn einfach nachsenden.

Das hierfür benötigte Formular findet man oftmals zum download beim jeweils zuständigen Amtsgericht auf der Homepage.
Einfach mal googeln z.B. Amtsgericht Frankfurt und dann poppen die bei googel schon auf  wink

lg
smallville
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Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
yvo
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« Antworten #2 am: 13. Dezember 2007, 00:15:54 »

hallo smagville, vielen dank für deine schnelle antwort.  hab gerad noch nen text reingestellt.  sind noch ein paar fragen, könntest du mir vielleicht weiterhelfen! wäre super, bis gleich vielleicht ;-) lg yvo
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smallville
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« Antworten #3 am: 13. Dezember 2007, 00:31:38 »

Vielleicht ich gerade blind, aber ich finde deinen anderen Text nicht  undecided
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Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 13. Dezember 2007, 00:31:38 »


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yvo
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« Antworten #4 am: 13. Dezember 2007, 00:52:03 »

hallo smallvile, nee du ni blind, ich doof, hatte den text noch ni abgeschickt, jetzt müsstest du ihn aber sehen, ist drin ;-) danke
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