Hallo yvo,
Ordnungsgelder und Strafgelder jedweder Art sind nicht mit von der RSB erfasst und müssen gezahlt werden.
Melden solltest Du sie ggf. dennoch - hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen.
Ich habe meine aus dem unpfändbaren Anteil bezahlt bzw. zahle noch zurück.
Ob man den Antrag auf Stundung nachreichen kann weiss ich nicht - ich würde es aber einfach tun.
Notfalls beim zuständigen Amtsgericht anrufen, sagen dass Du vergessen hast ihn mit in die Post zu tun und ihn einfach nachsenden.
Das hierfür benötigte Formular findet man oftmals zum download beim jeweils zuständigen Amtsgericht auf der Homepage.
Einfach mal googeln z.B. Amtsgericht Frankfurt und dann poppen die bei googel schon auf

lg
smallville