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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 10. Februar 2012, 04:09:51 *
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Autor Thema: Darf Dritter meine Schulden zahlen? Gläubigerbevorzugung?  (Gelesen 1768 mal)
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rotesbienchen
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« am: 29. Juni 2010, 20:53:13 »

Ihr Lieben,

ich hab nun schon mehrmals gelesen und gehört, dass ein Dritter, in meinem Fall mein Bruder, meine Schulden zahlen darf. Ich bin in der WVP und aus den Rücklastschriften zwei offene Mieten die mit ins Verfahren genommen wurde. Mein Bruder würde mir die gerne zahlen damit ich hier endlich mal ausziehen kann. Ist das dann auch Gläubigerbevorzugung oder darf er das?

Hoffe Ihr wisst das sonst muss ich doch mal beim Amtsgericht nachfragn.


Liebe Grüße
Gabriele
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Fallera
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« Antworten #1 am: 29. Juni 2010, 21:42:51 »

Ich habe folgendes gefunden:

"Ein unberechtigter Sondervorteil liegt demnach nicht schon dann vor, wenn der Schuldner oder ein Dritter einem einzelnen Gläubiger etwas verspricht, um auf den Willensbildungs- und Entscheidungsprozess auf Seiten dieses betreffenden Gläubigers Einfluss zu nehmen, soweit dadurch die Masse des Schuldners nicht beeinträchtigt wird. Ein unberechtigter Sondervorteil liegt eben nur dann vor, wenn aus dem allen Gläubigern zur Verfügung stehenden Vermögen bestimmte Vermögenswerte einem einzelnen Gläubiger zukommen."
Auszug aus dem Münchner Kommentar.

Nach diesen Zeilen müsste es nicht unbedingt eine Gläubigerbevorzugung sein. In wie weit das im Wiederspruch zu 294 Inso steht würde mich jedoch auch interessieren.

« Letzte Änderung: 30. Juni 2010, 07:25:16 von Fallera » Gespeichert

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rotesbienchen
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« Antworten #2 am: 30. Juni 2010, 12:05:25 »

Huhu,

ja so hatte ich das auch aufgefasst. Hab mir den Artikel auch mehrmals durchlesen müssen um ihn zu verstehen. Aber ich bin mir halt nicht hunder prozentig sicher. Und nicht das ich hinterher eine auf den Deckel bekomme von meinem TH  uneinsichtig

Aber vielleicht kann uns da jemand weiterhelfen
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 30. Juni 2010, 14:00:02 »

Hallo,

was ich nicht ganz verstehe, warum sollten Sie nicht ausziehen können, wenn die Mieten nicht gezahlt werden?

MfG

ThoFa
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rotesbienchen
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« Antworten #4 am: 30. Juni 2010, 16:21:54 »

Hallo ThoFa,

tja das Problem hab ich leider schon seit zwei Jahren. Mit Schufa-Eintrag ist es schon sauschwer ne Wohnung zu bekommen aber mit Vermieterbescheinigung auf der zwei Monatsmieten ausstehen unmöglich!! Auch wenn der Hinweis drauf steht, dass diese zur Inso gehören. Das juckt kein Schwein. Selbst innerhalb meiner Gesellschaft darf ich mit ausstehender Miete nicht umziehen. Geschäftspolitik.

Ich suche seit zwei Jahren verzweifelt nach einer Wohnung wurde bisher meist schon beim Thema Schufa abgelehnt. Wenn es dann weiter ging zu Bescheinigung kam nicht mal mehr ne Antwort. Traurig aber wahr. Und private Vermieter sind rar in Hamburg. Auf eine Wohnung kommen locker 40 Bewerber. Wenn ich also endlich diese Schulden weg hab hätte ich immerhin die Möglichkeit innerhalb meiner Gesellschaft umzuziehen und müsste auch nicht immer diesen ganzen Haufen an Fragen erklären von wegen Rücklastschriften, Miete wurde von mir immer bezahlt, gehört zur Masse bla bla bla.

Darf mein Bruder nun also die Schulden zahlen??? Das wäre so ein Schritt nach vorne!!  juchu

Liebe Grüße
Gabriele
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« Antworten #4 am: 30. Juni 2010, 16:21:54 »



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deagle
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« Antworten #5 am: 08. Juli 2010, 07:03:58 »

Du darfst VOR Beginn der WVP die Schulden einzelner Gläubiger aus dem unpfändbaren auch selbst bezahlen...

Editchen...
sehe gerade, dass Dein Verfahren bereits aufgehoben wurde, damitt bleibt nur das Brüderchen übrig
« Letzte Änderung: 08. Juli 2010, 07:09:25 von deagle » Gespeichert
rotesbienchen
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« Antworten #6 am: 20. Juli 2010, 13:42:21 »

Ihr Lieben,

mittlerweile habe ich nun durch mehrere Stellen raus gefunden, dass mein Bruder tatsächlich meine Schulden bezahlen darf solange eindeutig hervorgeht dass das Geld nicht von mir stammt.

Also  juchu  juchu meine Mietschulden können endlich beglichen werden.

Viele Grüße
Gabriele
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