Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Donnerstag, 09. September 2010 10:37
Navigation

Google Anzeigen

Kredit-Anfrage

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 09. September 2010, 10:37:50 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks

Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Du hast dieses Thema noch nicht bewertet. Wähle eine Bewertung:
Autor Thema: Darf Dritter meine Schulden zahlen? Gläubigerbevorzugung?  (Gelesen 426 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
rotesbienchen
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 39

Danke
-von Ihnen: 2
-an Sie: 0


« am: 29. Juni 2010, 19:53:13 »

Ihr Lieben,

ich hab nun schon mehrmals gelesen und gehört, dass ein Dritter, in meinem Fall mein Bruder, meine Schulden zahlen darf. Ich bin in der WVP und aus den Rücklastschriften zwei offene Mieten die mit ins Verfahren genommen wurde. Mein Bruder würde mir die gerne zahlen damit ich hier endlich mal ausziehen kann. Ist das dann auch Gläubigerbevorzugung oder darf er das?

Hoffe Ihr wisst das sonst muss ich doch mal beim Amtsgericht nachfragn.


Liebe Grüße
Gabriele
Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 529

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 71


« Antworten #1 am: 29. Juni 2010, 20:42:51 »

Ich habe folgendes gefunden:

"Ein unberechtigter Sondervorteil liegt demnach nicht schon dann vor, wenn der Schuldner oder ein Dritter einem einzelnen Gläubiger etwas verspricht, um auf den Willensbildungs- und Entscheidungsprozess auf Seiten dieses betreffenden Gläubigers Einfluss zu nehmen, soweit dadurch die Masse des Schuldners nicht beeinträchtigt wird. Ein unberechtigter Sondervorteil liegt eben nur dann vor, wenn aus dem allen Gläubigern zur Verfügung stehenden Vermögen bestimmte Vermögenswerte einem einzelnen Gläubiger zukommen."
Auszug aus dem Münchner Kommentar.

Nach diesen Zeilen müsste es nicht unbedingt eine Gläubigerbevorzugung sein. In wie weit das im Wiederspruch zu 294 Inso steht würde mich jedoch auch interessieren.

« Letzte Änderung: 30. Juni 2010, 06:25:16 von Fallera » Gespeichert
rotesbienchen
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 39

Danke
-von Ihnen: 2
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 30. Juni 2010, 11:05:25 »

Huhu,

ja so hatte ich das auch aufgefasst. Hab mir den Artikel auch mehrmals durchlesen müssen um ihn zu verstehen. Aber ich bin mir halt nicht hunder prozentig sicher. Und nicht das ich hinterher eine auf den Deckel bekomme von meinem TH  uneinsichtig

Aber vielleicht kann uns da jemand weiterhelfen
Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2375

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 104



WWW
« Antworten #3 am: 30. Juni 2010, 13:00:02 »

Hallo,

was ich nicht ganz verstehe, warum sollten Sie nicht ausziehen können, wenn die Mieten nicht gezahlt werden?

MfG

ThoFa
Gespeichert

rotesbienchen
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 39

Danke
-von Ihnen: 2
-an Sie: 0


« Antworten #4 am: 30. Juni 2010, 15:21:54 »

Hallo ThoFa,

tja das Problem hab ich leider schon seit zwei Jahren. Mit Schufa-Eintrag ist es schon sauschwer ne Wohnung zu bekommen aber mit Vermieterbescheinigung auf der zwei Monatsmieten ausstehen unmöglich!! Auch wenn der Hinweis drauf steht, dass diese zur Inso gehören. Das juckt kein Schwein. Selbst innerhalb meiner Gesellschaft darf ich mit ausstehender Miete nicht umziehen. Geschäftspolitik.

Ich suche seit zwei Jahren verzweifelt nach einer Wohnung wurde bisher meist schon beim Thema Schufa abgelehnt. Wenn es dann weiter ging zu Bescheinigung kam nicht mal mehr ne Antwort. Traurig aber wahr. Und private Vermieter sind rar in Hamburg. Auf eine Wohnung kommen locker 40 Bewerber. Wenn ich also endlich diese Schulden weg hab hätte ich immerhin die Möglichkeit innerhalb meiner Gesellschaft umzuziehen und müsste auch nicht immer diesen ganzen Haufen an Fragen erklären von wegen Rücklastschriften, Miete wurde von mir immer bezahlt, gehört zur Masse bla bla bla.

Darf mein Bruder nun also die Schulden zahlen??? Das wäre so ein Schritt nach vorne!!  juchu

Liebe Grüße
Gabriele
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 30. Juni 2010, 15:21:54 »

Werbung - eBooks mit den Schwerpunkten Schuldenregulierung und Schuldenvermeidung:

Das eBook: Raus aus den Schulden, Keine Chance der Schuldenfalle, wird Ihnen mit vielen nützlichen Tipps dabei helfen, wie Sie der Schuldenfalle entkommen können. Und wenn Sie feststellen, dass Ihre finanziellen Spielräume immer enger werden, dann sollten Sie dieses eBook ebenfalls lesen. Denn die zahlreiche Ratschläge, könnten Sie vor dem drohenden finanziellen Schulden Chaos bewahren.

Ratz-fatz schuldenfrei: DER SCHULDEN-K.O. ist OK – wenn es um Ihre Schulden geht. Dieses neue 305-seitige E-Book lässt Sie den Kampf gegen Ihre Schulden in fünf Runden gewinnen. Knock-out für Ihre Schulden und Gläubiger.

Die SchuldnerBibel 2010 - So besiegen Sie Gläubiger und Ihre Schulden - 306 Seiten wertvolle Tipps, Tricks und Hinweise. Mit kopierfähigen Checklisten, Musteranschreiben sowie einem Extrareport mit weiteren Ebook-Highlights und nützlichen SoftwareTipps am Ende dieses Ratgebers.


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

 Gespeichert
deagle
öfter hier
****

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 103

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 14


« Antworten #5 am: 08. Juli 2010, 06:03:58 »

Du darfst VOR Beginn der WVP die Schulden einzelner Gläubiger aus dem unpfändbaren auch selbst bezahlen...

Editchen...
sehe gerade, dass Dein Verfahren bereits aufgehoben wurde, damitt bleibt nur das Brüderchen übrig
« Letzte Änderung: 08. Juli 2010, 06:09:25 von deagle » Gespeichert
rotesbienchen
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 39

Danke
-von Ihnen: 2
-an Sie: 0


« Antworten #6 am: 20. Juli 2010, 12:42:21 »

Ihr Lieben,

mittlerweile habe ich nun durch mehrere Stellen raus gefunden, dass mein Bruder tatsächlich meine Schulden bezahlen darf solange eindeutig hervorgeht dass das Geld nicht von mir stammt.

Also  juchu  juchu meine Mietschulden können endlich beglichen werden.

Viele Grüße
Gabriele
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.5292 Sekunden, mit 30 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | Insolvenz | Linktausch | Billig Strom