Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 10:29
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 10:29:20 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Darf der TH den Arbeitgeber WPV informieren, auch wenn er nicht pfaenden kann?  (Gelesen 388 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Flecki
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0



« am: 25. Februar 2009, 18:46:04 »

Hallo!

Mein Freund hat eine unterhaltspflichtige Tochter und verdient 1204 Euro netto. Laut Pfaendungstabelle, kann der TH nichts pfaenden. Darf er auch den Arbeitgeber ueber die Insolvenz informieren oder kann man sich mit ihm auch einigen auf ein monatliches Einreichen des Lohnzettels? Er hat den Job erst neu seit Januarund ist noch in der Probezeit und hat nun Angst die Arbeit zu verlieren, wenn der TH an den Arbeitgeber heran tritt.

Danke schon mal im Vorraus! dntknw
Gespeichert
MissTraut
weiß was
*****

Karma: 9
Offline Offline

Beiträge: 681

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 31



« Antworten #1 am: 25. Februar 2009, 21:57:48 »

Hallo,

wie hat denn TH auf die Mitteilung reagiert, dass Dein Freund ab Januar einen neuen Job hat bzw. wann hat Dein Freund ihn darüber informiert ?

LG
MissTraut
Gespeichert

Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #2 am: 25. Februar 2009, 23:11:48 »

und ja, manche TH lassen sich darauf ein, dass der Schuldner selber abführt, wenn pfändbare Beträge zu erwarten sind.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Flecki
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0



« Antworten #3 am: 26. Februar 2009, 15:46:55 »

Hallo MissTraut!

Er hatte am 18.12.2008 erfahren, dass er zum 01.01.2009 dort beginnen kann. Er hatte den TH schriftlich am 19.12.2008 informiert und ihn informiert, dass er im Januar den Arbeitsvertrag zugesenden wird. Am 30.01.2009 hatte er die erste Lohnabrechnung dort eingeworfen und jetzt erst kam die eine Reaktion. Er hat den TH jetzt angeschrieben per email, aber leider bisher noch keine Antwort erhalten, ob es auch ohne Information an den Arbeitgeber geht. Aber wenn er eine Antwort erhält schreibe ich diese natürlich ins Forum.

Danke euch schon mal für eure Antworten!
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.1848 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz