Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 10:32
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 10:32:40 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Darf ich Haftpflichtversicherung für Tochter übernehmen  (Gelesen 357 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Neutrino
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 1

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0


« am: 19. August 2010, 13:26:40 »

Hallo liebe Gemeinde,
Darf ich als Insolvente Frau die Kfz-Haftpflichtversicherung für meine Tochter übernehmen?
Das Kfz ist auf meine Tochter zugelassen. Sie ist aber erst 19 und müsste ca. 200 % Beitrag zahlen.

Ich bin insolvent, und habe aber einen großen Schadensfreiheitsrabatt (auf 30 %).

Darf ich für meine Tochter das Auto versichern? Wir würden viel Geld sparen. Die Kfz-Versicherung wäre einverstanden. Aber ich habe Bedenken, ob dies gegenüber der Insolvenzverwaltung zulässig ist.

Vielen Dank für Antworten.

Christine
Gespeichert
lucca_m
weiß was
*****

Karma: 4
Offline Offline

Beiträge: 799

Danke
-von Ihnen: 10
-an Sie: 50



« Antworten #1 am: 19. August 2010, 15:06:04 »

Wenn es nur um die Haftpflicht geht, dürfte das problemlos gehen. Im Falle einer Kaskoversicherung wären evtl. Schadensleistungen im Eröffneten Verfahren als Neuvermögen zu werten und würden somit unter den Insolvenzbeschlag fallen.
Sind Sie schon in der WVP?
Gespeichert
Tags: auto  KFZ  Haftpflicht  Versicherung 
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2509 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz