Vielen lieben dank für die antworten ich darf aber auch gläubiger befriedigen die nicht zur insolvenztabelle angemeldet haben wie der Versandhandel?
Jeden, solange es aus dem Unpfändbaren passiert.
Sorry wenn ich so nerve aber für mich hört sich das sehr merkwürdig an das man das darf weil immer gesagt wird man darf es nicht .
Es wird viel Unfug in den Medien verbreitet.
Woher weiss ich den wenn wirklich ein versagensantragvon einem anderen gläubiger gestellt wird der davon aufgrund eines dummen Zufalls davon erfährt das mein Gericht genau so entscheidet? Ich meine muss mein insogericht sich nach BGH richten? Wie alt ist das urteil überhaupt ?
Das Alter der Urteile spielt keine Rolle. In diesem Fall sind sie aber noch nicht sehr alt.
Das zuständige Gericht ist in keiner Weise an die BGH-Rechtsprechung gebunden. D.h. praktisch, dass jeder Richter frei und auch abweichend entscheiden kann. Die meisten Gerichte orientieren sich allerdings deutlich an den BGH-Urteilen. Sie wissen ja auch, dass die oberen Instanzen ihr Urteil wieder kassieren werden.
Wenn ein Gericht anders enstcheiden sollte als der BGH, dann muss man eben den Gang in die höheren Instanzen antreten, ggf. bis zum BGH selbst.
FG Achdujeh