Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 10:34:01 *
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Autor Thema: Darf ich umziehen?  (Gelesen 427 mal)
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mama40
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« am: 03. April 2009, 00:00:49 »

Hallo,
wie bereits erwähnt befinde ich mich noch immer im eröffneten Privatinsolvenzverfahren. Eröffnung im Juni 2008.
Mittlerweile ist die Situation mit meinem getrennt lebenden Mann aber so extrem geworden, daß ich und mein Lebensgefährte es in Erwägung ziehen in ein anderes Bundesland umzusiedeln. Auf Jobsuche bin ich schon. Darf ich das oder muß ich meinen Treuhänder um Erlaubnis bitten?

MfG
mama40
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portcontrol
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« Antworten #1 am: 03. April 2009, 00:22:36 »

Hallo mama,

natürlich darfst Du umziehen - Dein TH kann/darf Dir das nicht verbieten.
Allerdings darfst Du durch den Umzug die Befriedigung Deiner Gläubiger nicht gefährden, sprich: Du solltest keinen Job annehmen, bei dem Du weniger an den TH abführst, als vorher, sonst könnte Dich das die RSB kosten.

Lg,
Alex
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« Antworten #2 am: 03. April 2009, 00:24:48 »

Erlauben muß er das nicht.
Allerdings sollten die GL niht schlechter gestellt werden.

D.h.= werden pfändbare Beträge derzeit abgeführt, sollte es möglichst dabei bleiben.
D.h.= schnellstmöglich eine neue Arbeitsstelle, wenn durch den Umzug der Job freiwillig aufgegeben wird.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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mama40
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« Antworten #3 am: 03. April 2009, 08:38:01 »

guten Morgen,
vielen Dank für die schnellen Antworten.

Momentan bin ich in Arbeit - Teilzeit- wg. meines siebenjährigen Sohnes. Ich muß nichts an meinen Treuhänder abführen.
Ich bin bereits auf Jobsuche, werde aber denk ich mal in einem neuen Job nicht soviel verdienen, daß ich irgend etwas abtreten müßte. (seit März zwei Unterhaltsplichtige bei mir).
Ich bin aber am überlegen, freiwillig monatlich etwas an meinen Treuhänder zu zahlen, sobald es mir möglich ist. sprich nach -->neuer Job, Umzug, Eingewöhnung.

MfG
mama40
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Tatum
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« Antworten #4 am: 09. April 2009, 14:59:22 »

Ich bin aber am überlegen, freiwillig monatlich etwas an meinen Treuhänder zu zahlen

Kann man das einfach so machen? Also um zunächst die Verfahrenskosten abzutragen?  gruebel
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♥♥♥ •*´¯)(¯`*• Doch, ich glaube an Engel. Ich kann dir sogar 5 oder 6 zeigen. Flügel haben sie allerdings keine. •*´¯)(¯`*• ♥♥♥
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« Antworten #4 am: 09. April 2009, 14:59:22 »



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paps
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« Antworten #5 am: 13. April 2009, 18:14:33 »

Man kann  wink
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