Na bis jetzt habe ich ja noch garkein Gespräch gehabt nur Briefverkehr und die Sekreterin am Telefon. Bin ja auch noch ziemlich am anfang der Inso und habe eigentlich soviele Fragen vielleicht kannst Du mir ja eine geantworten.
Wie ist es mit den Betreibskostenabrechnung beim Guthaben oder Urlaubsgeld?
Darf ich ein Sparbuch für mein Kind eröffnen?

Dann würde ich erst einmal das Gespräch abwarten und was der TH eigentlich möchte.
Betriebskostenerstattung bekommt der Treuhänder.
Urlaubsgeld ist unpfändbar, nicht aber die Vergütung nicht genommenen Urlaubs.
Ein Sparbuch für die Kinder geht aktuell gar nicht. Das ist jetzt Aufgabe von Oma oder Opa.