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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 10:34:41 *
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Autor Thema: Darf man in der Insolvenz noch was aus den Internet bestellen?  (Gelesen 659 mal)
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wadlmaus
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« am: 06. Februar 2012, 17:16:05 »

Hall!

Meine frage ist darf man noch was aus den Internet bestellen in der Insolvenz? Habe ein gutschein und kann den nur in Internet einlösen den rest würde ich dann per sofort Überweisung gleich bezahlen ist das bei der Insolvenz erlaubt. Habe leider keine Ahnung und möchte den Gutschein in wert 50€ nicht verfallen lassen. dntknw dntknw dntknw

würde mich um antwort freuen.  juchu juchu juchu
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wiwo
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« Antworten #1 am: 06. Februar 2012, 17:41:03 »

Hallo wadlmaus,

warum sollten Sie in der Inso nichts im Internet bestellen dürfen? Sie zahlen doch schließlich den Kaufbetrag aus dem nicht pfändbaren Teil Ihres Einkommens.

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Gruß
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wadlmaus
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« Antworten #2 am: 06. Februar 2012, 17:52:38 »

Danke für die Antwort das freut mich wow wow wow

Kannst Du mir noch eine frage beantworten. Ich bekommen mein Lohngehaltszettel immer erst zum 10 des Monats muß ich das den Treuhänder das den melden weil viele ihren zum 1 erhalten? gruebel gruebel gruebel

Dann muß ich noch alg2 berechnen lassen und auch hinschicken????????????? gruebel gruebel gruebel
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« Antworten #3 am: 06. Februar 2012, 18:00:55 »

Kannst Du mir noch eine frage beantworten. Ich bekommen mein Lohngehaltszettel immer erst zum 10 des Monats muß ich das den Treuhänder das den melden weil viele ihren zum 1 erhalten?

Dann muß ich noch alg2 berechnen lassen und auch hinschicken?????????????


Hallo,

ich persönlich würde beides dem TH mitteilen, alleine schon um Nachfragen zu vermeiden.

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Gruß
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elga
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« Antworten #4 am: 06. Februar 2012, 18:05:55 »

wenn der gutschein nicht auf deinen namen läuft, dann kannst du die bestellung auch von jemand anderen machen lassen.

mußt du denn deine abrechnung zum th hinschicken? wenn ja, dann sag ihm bescheid, wann du sie immer bekommst und schicke sie dann zu dem zeitpunkt hin.was sollst du auch anderes machen!
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« Antworten #4 am: 06. Februar 2012, 18:05:55 »



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« Antworten #5 am: 06. Februar 2012, 19:00:12 »

Hat der Treuhänder die Abrechnung angefordert? Nur dann sollte man sie ihm auch übersenden. Und man kann auch nur dann etwas übersenden, wenn man es hat.

Was will der TH überhaupt damit, wenn ergänzend ALG2 gezahlt wird und ohnehin nichts zu pfänden ist?
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wadlmaus
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« Antworten #6 am: 06. Februar 2012, 19:07:15 »

Na in den Merkblatt was ich erhalten habe steht drinne das ich alle Veränderungen mitteilen muß Lohnabrechnug und Alg2 bescheidt da mein gehalt immer unterschiedlich ist.

Gut werde mal morgen da anrufen.

Also darf man was bestellen wenn man er bar oder per sofortkauf bezahl und nicht auf Raten und nur aus den nicht pfändbaren teil des Einkommens.
Naja Schulden will ich ja nicht mehr machen und ich will ja daraus. Deswegen frage ich auch weil einiges manchmal günstiger in internet ist als woanders.

« Letzte Änderung: 06. Februar 2012, 19:12:43 von wadlmaus » Gespeichert
elga
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« Antworten #7 am: 06. Februar 2012, 19:12:36 »

ich habe von meinem th auch solch ein merkblatt bekommen. scheint ein formblatt zu sein.
beim gespräch mit dem th habe ich dann gesagt, dass ich, weil übergangsgeld, keine monatliche abrechnung bekomme und da sagte er mir, die will er ja auch garnicht haben. also einfach mal das gespräch suchen.

gruß elga
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« Antworten #8 am: 06. Februar 2012, 19:16:50 »

Na bis jetzt habe ich ja noch garkein Gespräch gehabt nur Briefverkehr und die Sekreterin am Telefon. Bin ja auch noch ziemlich am anfang der Inso und habe eigentlich soviele Fragen vielleicht kannst Du mir ja eine geantworten.

Wie ist es mit den Betreibskostenabrechnung beim Guthaben oder Urlaubsgeld?
Darf ich ein Sparbuch für mein Kind eröffnen? gruebel gruebel gruebel
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« Antworten #9 am: 06. Februar 2012, 19:24:49 »

Na bis jetzt habe ich ja noch garkein Gespräch gehabt nur Briefverkehr und die Sekreterin am Telefon. Bin ja auch noch ziemlich am anfang der Inso und habe eigentlich soviele Fragen vielleicht kannst Du mir ja eine geantworten.

Wie ist es mit den Betreibskostenabrechnung beim Guthaben oder Urlaubsgeld?
Darf ich ein Sparbuch für mein Kind eröffnen? gruebel gruebel gruebel

Dann würde ich erst einmal das Gespräch abwarten und was der TH eigentlich möchte.

Betriebskostenerstattung bekommt der Treuhänder.
Urlaubsgeld ist unpfändbar, nicht aber die Vergütung nicht genommenen Urlaubs.

Ein Sparbuch für die Kinder geht aktuell gar nicht. Das ist jetzt Aufgabe von Oma oder Opa.
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« Antworten #10 am: 06. Februar 2012, 20:57:40 »

ich habe mein gespräch auch erst vor kurzem gehabt. ich musste feststellen, der th ist auch nur ein mensch.(hatte vor dem gespräch wirklich angst)
ich habe es so gemacht, dass ich mir alles, was mich bewegte zu hause als notiz aufgeschrieben habe und alles mit dem th abgearbeitet habe.
er war beeindruckt, dass ich ihm alle geforderten papiere in kopie schön abgeheftet habe und auch die originale mitgebracht habe.
beantworte alle fragen wahrheitsgemäß, dann kannst du auch hinterher keinen ärger bekommen.
gruß elga
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wadlmaus
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« Antworten #11 am: 07. Februar 2012, 08:42:23 »

Hallo!

Die angeforderten Papiere sollte ich per schreiben alle in Kopie hinsenden dieses habe ich mit mein Schuldnerberater gemacht sowie Beruflichen lebenslauf. Mein Schuldnerberater meine das es das war und kaum noch Post geben wird. Ist das so richtig? Oder lerne ich mein Th noch kennen?

Danke für die antwort biggrin biggrin biggrin
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