Sie können keine Kontoauszüge vorlegen?
Sie beschweren sich über den TH ihres Mannes (ich hoffe, es ist nicht der selbe)?
Sie wollen sich über die rechtspfleger beim Amtsgericht beschweren?
-das waren doch ihre bisherigen Anfragen?-

Meinen Sie nicht, dass die Rechtspfleger und ev. auch IV/TH mal zusammen einen Kaffee trinken?
Dann kann der neue Th auch alle Register ziehen; im wesentlichen geht es nur darum festzustellen, wie ihre Einkommensverhältnisse sind und ob sich neben dem regelmäßigen Einkommen noch andere Einnahmequellen verbergen.
Bei Nichtvorlage wird sicherlich gleich die Mitwirkungspflicht heranzitiert werden.
-IRONIE aus-
Eine richtige Begründung gibt es leider nicht, es sei denn es wäre ein Gutachter vorgeschaltet, was selten auch bei einer Verbraucherinsolvenz vorkommt.