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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 10:35:23 *
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Autor Thema: Darlehen, Haus,  (Gelesen 1004 mal)
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ysp
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« am: 24. Juni 2008, 17:46:03 »

Hallo,

bei uns ist es ähnlich. Es sieht so aus, das die unsere durch ZV bedrohte Immobilie hälftig mir und meinem Mann gehört. Auf der Immobilie lastet natürlich als Sicherung der Bank der Grundschuldeintrag. Die Finanzierung besteht aus mehreren Darlehen, wovon ich aber nur eines als Darlehensnehmerin unterschrieben habe. Der Betrag dieses einen Darlehens liegt bei lediglich ca. 34.000 €, die Bank möchte jetzt aber von mir pers. 130.000,- EUR. Das ist die Summe aller Darlehen bei der Bank. Ich bin Studentin und habe nur geringes Einkommen das unter Pfändungsgrenze liegt. Aber wie fummelt man jetzt den Grundschuldeintrag und mein genommenes Darlehen auseinander? Und bin ich wirklich auch mit meinem Immobilienanteil haftbar, selbst wenn ich "mein Darlehen" zurückführen würde? Ich verstehe das alles nicht. Und was passiert bei einer Versteigerung? Welche Kredite werden vom Erlös getilgt, welche bleiben bestehen?

Ist diese Sicherung jetzt sittenwidrig, wenn ich Darlehen ablöse?

Vielen Dank für eine Antwort.

lg

ysp
« Letzte Änderung: 24. Juni 2008, 19:25:27 von ThoFa » Gespeichert
ysp
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« Antworten #1 am: 24. Juni 2008, 17:48:18 »

ich meine natürlich ob die Sicherung, meine Haftung sittenwidrig ist, wenn ich "mein" genommenes Darlehen ablöse....
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paps
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« Antworten #2 am: 24. Juni 2008, 19:45:46 »

Sie müssen unterscheiden zwischen dinglicher und persönlicher Schuld.

Persönlich Schulden Sie die 34.000,- nebst Zinsen.
Lösen Sie das Darlehen ab, haben Sie persönlich keine Schulden mehr bei der Bank.
Dafür halt woanders.
Das ist erst mal nicht sittenwiedrig.
Haben Sie aber bei den anderen Darlehen gebürgt, haften Sie auch hier.

Andererseits wurde durch die Bank auf dem gemeinsamen Grundstück eine Grundschuld eingetragen.
Das Grundstück nebst darauf befindlichen Bestandteilen ist also ein Pfand.
Es müßte also, sofern diese 34.000 grundschuldrechtlich gesichert waren auch um diesen Betrag die Grundschuld gemindert werden.
Werden die offenen Salden nicht weiter bedient, hat die Bank die Möglichkeit, dieses Pfand für sich einzulösen.
Dabei spielt es keine Rolle, wesssen persönliche Schuld nicht erbracht wurde.
Im Falle der Ablösung Ihrer persönlichen Schuld, könnte eine Teilversteigerung (der Hälfte ihres Mannes) vorgenommen werden.

Man sollte prinzipiell bei eingetragenen Grundschulden immer dafür Sorge tragen, dass diese der Restschuld angepasst werden.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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