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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 10:39:50 *
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Autor Thema: Darlehen Widerspruch - Bitte um schnelle Hilfe  (Gelesen 1526 mal)
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Wirbelwind
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Beiträge: 8

Danke
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« am: 02. März 2010, 07:31:22 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe gestern einen Kredit in Höhe von 1000Euro bei der Norisbank zu 1% beantragt, weil ich "billiges" Geld gebrauchen konnte.
Zusätzlich wurde mir ein weiterer Kredit in Höhe von 5000Euro aufgeschwatzt, allerdings zu sehr ungünstigen Konditionen. Unter anderem beinhaltet dieser auch eine Restkreditversicherung. Telefonisch wurden mir gestern beide Kredite bewilligt.

Gemäß meiner Verträge habe ich ein Rücktrittsrecht, von dem ich gerne Gebrach machen würde. Allerdings nur für den Vertrag mit der höheren Summe. Diesen Widerspruch kann ich auch per Mail machen, so dass er heute noch an die Norisbank gehen kann.

Nun habe ich allerdings noch ein paar Fragen.

1. Kann die Bank mir den ersten Kredit nun verweigern, falls ich vom zweiten Vertrag zurück trete?
2. Kann ich auch nur die Restkreditversicherung des 2. Vertrages kündigen, ohne dass mir Nachteile entstehen?
3. Ich habe schon oft gelesen, dass Banken eine "Entschädigung" verlangen können, falls ein Kredit vorzeitig abgelöst wird. Gilt dieses auch, wenn davon nichts im Vertrag steht?

Gerne kann ich bei Bedarf die nötigen Vertragsunterlagen hier zu Verfügung stellen.


Ich danke Ihnen im Vorraus schon für eine schnelle Antwort.
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noelmaxim
Jungspund
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Beiträge: 63

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« Antworten #1 am: 02. März 2010, 08:25:01 »

Wirbelwind,

1) Nein, wenn es 2 eigenständige Kredite sind, dann kann der zweite widerrufen werden.

2) In der Regel kann die Restschuldversicherung rausgommen werden. Solltest du die 5.000 Euro benötigen, würde ich die Restschuldversicherung widerrufen und abwarten, wie die Bank reagiert! Im schlimmsten Fall tritt diese von dem Kreditvertrag zurück, meine aber, dass sie das nicht darf. Wenn in den Beingungen ausdrücklich steht, dass eine Restschuldversicherung zwingend notgwendig ist, dann könnte dies rechtlich unanfechtbar sein, allerdings müsste dann der erste Kedit diese Bedingung auch beinhalten.

3) Dies ist ja kein grundpfandrechtlich abgesicherter Kredit mit Zinsfestschreibungszeiträumen. Hier müssen lediglich Kündigungsfristen  ( in der Regel 3 Monate ) eingehalten werden.
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doktor mabuse
weiß was
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Beiträge: 358

Danke
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« Antworten #2 am: 02. März 2010, 09:22:10 »

Hallo Wirbelwind,

da es eigenständige  Verträge sind, können auch beide separat im Zuge der Widerrufsfrist gekündigt werden, Stornierungskosten entstehen nicht.
Was die RSV angeht, ist es meist nicht so einfach, diese separat zu kündigen, da ja die Kreditkonditionen im eff. Jahreszins eingerechnet sind. Besser ist, diesen Kredit zeitig zu kündigen und auf ein Angebot ohne RSV zu bestehen und sehen, wie die Bank reagiert.
Oft ist es so, daß die Chance einen Kredit zu erhalten steigen, wenn man eine RSV mit abschliesst, da die Bank dadurch mehr verdienen kann.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß manche Banken eine vorzeitige Rückzahlung des Kredits ausschliessen, wird aber von Fall zu Fall unterschiedlich gehandhabt.

Gruß,
Doktor Mabuse

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