Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 10:42
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 10:42:09 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Darlehen zur Anschaffung einer Kamera für Gewerbe  (Gelesen 927 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Selene-Luna
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 36

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 0



« am: 22. Oktober 2007, 21:47:45 »

Hallo an alle,

ich habe ein Gewerbe angemeldet, das Gewerbe wurde aus der Masse herausgenommen.

Nun brauche ich dringend für mein Gewerbe eine neue Digital-Spiegel-Reflexkamera, da meine alte defekt gegangen ist.
Da sich die Investition um ca.  2. 000,-- Euro handelt, benötige ich einen Kredit.

Meine Frage: Darf ich überhaupt eine solch wertvolle Spiegelreflexkamera besitzen?
Darf ich einer Ratenzahlungsvereinbarung eingehen?
Kann ich ein Darlehen aufnehmen?

Bitte dringend um Info, da mir sonst einige Aufträge verloren gehen.

Besten Dank im Voraus
Selene-Luna


Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 22. Oktober 2007, 22:00:00 »

Wenn Sie noch im Verfahren sind sollten Sie dies mit dem TH besprechen.

Darlehen und Ratenzahlungsvereinbarungen könnten Sie aufnehmen, wenn da nicht die Negativeinträge wären.
Es handelt sich ja dann um Neuschulden.

Sie könnten es eventuell über Versandhäuser oder über deren  Sammelbesteller versuchen
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #2 am: 24. Oktober 2007, 00:11:38 »

Hallo,

natürlich dürfen Sie sowas besitzen, sofern Sie es tatsächlich und notwendig zur Ausübung Ihres Gewerbe benötigt.

Sie sollten kein Darlehen aufnehmen (mal davon abgesehen, dass Sie i.d.R. kein Darlehen bekommen werden).

Warum kein Darlehen ? Ein ganz fieser Insolvenzverwalter nimmt dies als Neuerwerb zur Masse und wird Sie wie eine Zitrone auspressen, dass Sie dieses Darlehen an ihn auszuzahlen haben.
 
Daher besser einen Ratenkauf, sofern Ihnen jemand etwas auf Raten verkauft. Die Rate sollte der Höhe (der auf den Monat heruntergerechneten) Abschreibung entsprechen, da der IV/TH nicht mehr anerkennen wird.

Wie berechnet sich Ihr pfändbarer Betrag ?
Verfahrungseröffnung vor oder nach dem 01.07.2007 ?

MfG

ThoFa 
Gespeichert

Selene-Luna
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 36

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 0



« Antworten #3 am: 24. Oktober 2007, 20:35:51 »

Hallo,

Wie berechnet sich Ihr pfändbarer Betrag ?

Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, zu pfänden ist nichts.


Verfahrungseröffnung vor oder nach dem 01. 07. 2007 ?

Am 05. 04. 2007 wurde die Insolvenz eröffnet, jedoch liegt noch kein Beschluss vor.
Für was ist der Stichtag 01. 07. 2007 maßgebend?

Mfg
Selene-Luna
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #4 am: 25. Oktober 2007, 19:45:36 »

Der 01.07. deshalb, weil dort Änderungen in der InsO bezüglich der Selbständigkeit vorgenommen wurden.

Welche Position vertritt denn der IV zum Thema Freiberuflicher Tätigkeit?
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 25. Oktober 2007, 19:45:36 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Selene-Luna
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 36

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 0



« Antworten #5 am: 30. Oktober 2007, 21:09:24 »

Hallo,

welche Änderungen bzgl.  Selbständigkeit in der Inso wurden vorgenommen?

Der IV hat mein Gewerbe aus der Masse freigegeben!

Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2429 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz