Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 10:44:15 *
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Autor Thema: Das Ende ist die Regelinsolvenz  (Gelesen 941 mal)
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slic
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« am: 01. März 2011, 17:24:15 »

Ich bin hier ein Frischling, habe aber schon sehr viel hilfreiches gelesen.

Kurz zu mir:
selbständig
2 unterhaltsberechtigte Kinder
alleinerziehend

Wie das Leben manchmal so spielt, nach Schuldnerberatungsstelle und vielen, vielen Gesprächen habe ich mich für eine Insolvenz entschieden.
Nie im Leben werde ich so viel verdienen um die Schulden abzahlen zu können, was auch an meiner Ausbildung liegt.

Es ist so weit alles vorbereitet und um so einen kleinen Vorgeschmack zu bekommen, was ich monatlich abzahlen kann/muss habe ich eine Frage.

Wie werden Kindergeld und Kindesunterhalt bewertet?
Zählt das zum pfändbaren Einkommen oder darf das nicht herangezogen werden?

Danke für Eure Antworten...

Ich hab wirklich die Hosen gestrichen voll wenn ich daran denke zum Gericht zu gehen und den Antrag abzugeben.
Leider habe ich keine Wahl...
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deagle
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« Antworten #1 am: 01. März 2011, 17:33:55 »

Kindergeld und Kindesunterhalt spielen bei der Berechnung des pfändbaren Anteiles des Einkommens keine Rolle.

Im übrigen... der Anfang eines Schuldenfreien Lebens ist die Insolvenz  juchu
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slic
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« Antworten #2 am: 01. März 2011, 17:43:22 »

Danke für die schnelle Antwort.

Für mich ist es rein psychologisch nicht so einfach.
Verbunden mit der Insolvenz gibt es ja auch gewisse Einschränkungen und die Angst, was wird aus der Firma.
Wenn mir der IV die Firma schließt, habe ich keinen Job mehr, folglich Hartz IV.
Voraussetzung für die Weiterführung ist wohl, dass sich das Geschäft in der Zukunft trägt.
Wenn nicht was dann?
Viele offene Fragen, die nur die Insolvenz selbst beantworten kann.
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tomwr
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« Antworten #3 am: 01. März 2011, 20:26:27 »

Ja es ist natürlich die Frage ob man den Betrieb fortführen will (ob es sich lohnt) oder ob man komplett neu anfängt und eine neue Selbständigkeit auf die Beine stellt. Auf jeden Fall bietet die Insolvenz eine gute Möglichkeit auf der grünen Wiese neu anzufangen, sich von alten (Knebel)Verträgen recht einfach zu lösen und auch die Liquidität sozusagen wiederherzustellen.

Man muss sich halt überlegen ob man sanieren will oder einen kompletten Neuanfang. Beides ist möglich und obliegt der Entscheidung des Schuldners. Natürlich kann der IV bei Betriebsfortführung sein Veto einlegen aber die selbständige Tätigkeit nicht generell verbieten.
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slic
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« Antworten #4 am: 01. März 2011, 21:40:08 »

Ich möchte das Unternehmen weiter führen, es läuft ja schon seit 2004.
Allein war das auch alles gut. Bis ich Leute eingestellt habe und angefangen ein 2. Geschäft aufzumachen und das mit einem Geschäftspartner. Dann fingen die Probleme an und der Schuldenberg ist gewachsen.
Ich bin mir sicher, dass ich das Geschäft wieder ins Laufen bekomme, die Gründung erfolgte auch aus der Sozialhilfe heraus und hat funktioniert.
Die laufenden Kosten können bestritten werden nur für die Schulden reicht es halt nicht.
Momentan zahle ich monatlich 550 € ab aber es sind zu viele Gläubiger mit Kleinbeträgen und alle wollen ihr Geld, was ihnen unbestritten zusteht. Wenn einem aber nichts mehr zum Leben bleibt, dann gibt es nur einen Ausweg.
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« Antworten #4 am: 01. März 2011, 21:40:08 »



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tomwr
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« Antworten #5 am: 01. März 2011, 22:29:53 »

Ja wenn es so aussieht, bietet sich eine Konsolidierung an. Ich würde auf eine Freigabe des Gewerbebetriebs aus dem Insolvenzbeschlag drängen und dann eine Ausgleichszahlung mit dem IV aushandeln. Die hat sich daran zu orientieren, was ein Angestellter bei gleicher Tätigkeit verdienen würde und was man bei ihm pfänden könnte.

Wenn ich daran denke, dass ich einen dicken Verlustvortrag bei der Einkommensteuer habe, dann zahle ich zumindest bis zum Ende der WVP keine Einkommensteuer.  whistle
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« Antworten #6 am: 02. März 2011, 09:56:11 »

Dazu hab ich gleich eine Frage. Wenn der Insolvenzverwalter die Firma in Beschlag nimmt heißt das, dass ich dann nicht mehr rein komme oder wie läuft das ab? Muss ich dann erst einmal schließen?

Ein neues Gewerbe macht keinen Sinn. Es gibt bereits neue Aufträge, die natürlich auch Geld bringen.
Es ist etwas schwierig ein fiktives Einkommen anzugeben, da es für Bayern keine Tarifverträge gibt.
Das maximalste, was in meinem Beruf gezahlt wird sind 8,50 €/Stunde.
Das würde bedeuten, dass nichts pfändbar ist, zumal ich momentan ergänzende Sozialhilfe bekomme, da meine Wohnung zu teuer ist. Also steht auch noch ein Umzug an und das muss bald passieren (wenn ich eine Wohnung finde unter den Gegebenheiten...)
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tomwr
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« Antworten #7 am: 02. März 2011, 19:25:09 »

Also solange kein Eröffnungsbeschluss vom Insolvenzgericht vorliegt, kannst Du ganz normal weiter wirtschaften. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verfügungsbefugnis auf den IV über. Spüren wird man das als erstes wenn das Konto aufgrund der Insolvenzeröffnung gesperrt wird und man beim IV um Freigabe des Kontos bitten muss. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich auf jeden Fall ein privates Girokonto (getrennt vom Geschäftskonto) bei einer Bank zu haben, bei der man sonst keine Schulden hat. Ggf. sollte man ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen.

Sofern kein Insolvenzgutachten erfolgt, wird sich der IV direkt nach Eröffnung sehr wahrscheinlich direkt mit dem Schuldner in Verbindung setzen und die persönliche Situation klären. Bei dieser Gelegenheit sollte man gleich um Freigabe aus dem Insolvenzbeschlag nach §35 Abs.2 bitten. Allerdings wird der IV hier in aller Regel eine monatliche Ausgleichszahlung fordern. Die Höhe bemisst sich nach dem Pfändungsbetrag wenn jemand die selbständige Tätigkeit in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ausübt. Hier sollte man Belege sammeln (recherchieren) und selbst ein möglichst niedriges Einkommen belegen. Dem muss der IV nicht in allen Punkten folgen aber hier kann man selbst mitwirken dass keine fiktiven Phantasiegehälter entstehen.

Solange es keine Freigabe gibt, kann der IV alle Einkünfte ab Insolvenzeröffnung "beschlagnahmen" oder den Schuldner zur Herausgabe auffordern, notfalls auch gerichtlich. Das ist ganz wichtig zu wissen. Sofern man Geld zum Leben braucht, muss man ggf. einen Antrag auf Pfändungsschutz nach §850i ZPO stellen. Unter diesen Umständen ist es sinnvoll, das private Konto gleich auf ein Pfändungsschutzkonto umzustellen, dann erübrigt sich der Antrag nach §850i ZPO. Sozialleistungen sind übrigens nicht pfändbar. Man muss auch darauf achten, dass man eigehende Zahlungen von Kunden rechtzeitig auf das neue Konto umstellt.

Wenn es sich um eine Ladenlokal handelt, wird der IV in aller Regel nicht den Schlüssel wegnehmen. Schließlich ist er darauf bedacht, dass das Geschäft ggf. fortgeführt wird um Insolvenzmasse zu generieren. Die Beschlagnahme konzentriert sich eher auf Vermögenswerte (Geld, Versicherungen aber auch Forderungen bei Drittschuldnern, etc.).
« Letzte Änderung: 02. März 2011, 19:28:34 von tomwr » Gespeichert
Insokalle
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« Antworten #8 am: 02. März 2011, 19:54:29 »

Also wenn der Laden jetzt noch aktiv ist, würde ich dies unbedingt bei Gericht anmerken. Es stellt sich die Frage, ob nicht sinnvollerweise zunächst ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet wird.
Eine Eröffnung ohne Gutachten kann ich mir auch nicht vorstellen.
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« Antworten #9 am: 02. März 2011, 20:25:47 »

Vermögen gibt es nicht. Auto ist weg (wegen anstehender Reparaturen an Sohn weiter gegeben da zu teuer...)
Lebensversicherung wurde schon aufgelöst um Schulden zu begleichen. Es ist wirklich nichts mehr da was man mir nehmen könnte.
Ein 2. Konto besteht seit Beginn der Selbständigkeit, da ich immer Privat und Firma getrennt habe.
Auf dem Privatkonto gehen nur Kindergeld, Kindesunterhalt und die Leistungen von der ARGE ein, also nicht pfändbar.
Das ist ja auch der Grund warum Insolvenz. Es ist nichts mehr da, was man mir nehmen kann außer meiner Ehre.
Ich wurde sogar schon von einem Gläubiger beschimpft mit den Worten: Schade dass in unserem deutschen Staat die Täter immer zum Opfer gemacht werden...

Ich sehe mich weder als Täter noch als Opfer. Was ich gemacht habe sind Fehler. Die machen mich aber noch lange nicht zum Täter, für mich setzt das Vorsatz voraus und der war zu keiner Zeit gegeben.

Ich bin sehr froh, dass es Euch hier gibt. Ihr macht mir wirklich Mut obwohl ich trotz allem Angst vor der Insolvenz habe.

Nun zum fiktiven Gehalt:

Ich habe noch mal nachgeschaut. Tarif sagt 8,78 €/Stunde, gezahlt werden meist 8,50 € /Std..
Bei 160 Stunden monatlich sind das 1404 €.

Also:
Einkommen aus selbständiger Arbeit brutto 1404 €
Kindergeld                                 368 €
Kindesunterhalt                            473 €
Leistungen der ARGE                        338 €

Da ich 2 Kinder habe und so viel ich weiß die Leistungen für die Kinder nicht angerechnet werden bleibt da nicht viel zum pfänden.
Das bedeutet auch, dass das wohl auf eine 0-Insolvenz hinaus läuft.


Also heißt es sofort die Freigabe des Gewerbes beantragen sowie den Pfändungeschutz für den Unterhalt.
Die Frage ist, wie viel steht mir mit 2 Kindern zu um nicht gepfändet zu werden und meine Kinder nicht hungern zu lassen.
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« Antworten #10 am: 02. März 2011, 20:31:58 »

Was heißt denn ein vorläufiges Insolvenzverfahren?

Also wenn der Laden jetzt noch aktiv ist, würde ich dies unbedingt bei Gericht anmerken. Es stellt sich die Frage, ob nicht sinnvollerweise zunächst ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet wird.
Eine Eröffnung ohne Gutachten kann ich mir auch nicht vorstellen.

Das heißt, die Insolvenz könnte platzen, wenn das Gutachten negativ ist?
Dann bin ich voll im A...
Bei den Einkünften ist es einfach nicht möglich 38.000 € mal schnell abzuzahlen.
Familie und Bekannte Fehlanzeige...
Außerdem möchte ich da niemanden mit hinein ziehen.
Durch einen Teil der Familie ist die ganze Geschichte ja entstanden und ich darf die Suppe nun auslöffeln. Schuld bin ich selbst, weil ich mich auf die "Familie" verlassen habe...
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« Antworten #11 am: 03. März 2011, 10:56:45 »

Was heißt denn ein vorläufiges Insolvenzverfahren?

Das heißt, die Insolvenz könnte platzen, wenn das Gutachten negativ ist?
Dann bin ich voll im A...
Bei den Einkünften ist es einfach nicht möglich 38.000 € mal schnell abzuzahlen.
Familie und Bekannte Fehlanzeige...
Außerdem möchte ich da niemanden mit hinein ziehen.
Durch einen Teil der Familie ist die ganze Geschichte ja entstanden und ich darf die Suppe nun auslöffeln. Schuld bin ich selbst, weil ich mich auf die "Familie" verlassen habe...

Also das Gutachten soll die Vermögensverhältnisse durchleuchten, die sich einem Richter möglicherweise nicht auf den ersten Blick erschließen. Sofern ein Insolvenzgrund vorliegt (meist Zahlungsunfähigkeit) wird das Verfahren dann auch eröffnet.

Sofern ein laufender Betrieb des Geschäfts bei Antrag vorliegt, kann ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt werden. Ich denke mal dass hier aber auch ein Ermessensspielraum besteht, je nachdem wie groß der Betrieb ist. Wenn der Schuldner einfach nur selbständig ist und keine Angestellten hat und lediglich zur Ausübung seiner Tätigkeit ein Geschäftslokal angemietet wurde, sehe ich jetzt nicht unbedingt die Notwendigkeit.

EUR 8,50 hört sich nach Niedriglohnsektor an, wahrscheinlich Friseurgewerbe oder so. Wobei man sich natürlich schon fragen muss, wie man davon eine Familie ernähren will. Ja mit ALG II gehts dann natürlich. So ein Insolvenzverfahren mit 0 EUR Insolvenzmasse nach 6 Jahren freut die Gerichte nicht unbedingt aber das Verfahren kann natürlich trotzdem durchlaufen. Wie so viele andere auch.
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« Antworten #12 am: 03. März 2011, 12:09:08 »

Dazu vielleicht noch einige Informationen.
Zu den Zahlungsschwierigkeiten ist es gekommen durch Trennung von meinem Lebensgefährten.
Er ist von heute auf morgen aus der Wohnung ausgezogen und somit ist ein Gehalt weggefallen.
Mein erster Schritt war den 2. Laden zu schließen und 2 Mitarbeiter zu kündigen.
Da das Geld nicht mehr gereicht hat ab zur ARGE. Die zahlen aufstockende Sozialhilfe.
Die Familie zu ernähren ist deshalb schwierig, weil die Gläubiger alle auf einmal Geld wollen und dies nicht zu bewerkstelligen ist.
Nach meinem Besuch bei der Schuldnerberatung der ARGE wurde mir zur Insolvenz geraten.
Als sie gesehen haben, dass ich 550 € monatlich abzahle meinten sie, dass ich ja dann nichts mehr von der Arge bräuchte. Der Zuschuss ist nicht dazu gedacht Schulden abzuzahlen.
Die Katze beißt sich in den Schwanz. Ich darf keine Schulden abzahlen, sonst kürzen sie mir das Geld, bzw. zahlen gar nicht mehr.
Ich könnte aus den Erlösen die Familie ernähren, aber eben keine Schulden abzahlen.
Es ist alles zeimlich verzwickt und ich habe wirklich die Hosen voll.
Grundsätzlich ist es so, wie bei vielen anderen, wenn ich in Insolvenz gehe bleibt mir mehr zum Leben als jetzt.
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tomwr
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« Antworten #13 am: 03. März 2011, 15:21:33 »

Ja die ARGE hat in dem Punkt Recht. Das ALG II dient zur Sicherung des Lebensunterhalts und nicht zur Befriedigung der Gläubiger. Anfallende Rechnungen kann man natürlich bezahlen soweit notwendig und angemessen (Warenbeschaffung, Telefon, Miete) aber nicht rückständige Schulden. Da Du nicht verpflichtet bist die Gläubiger zu zahlen, das tuts Du sozusagen freiwillig. Etwas anderes ist es wenn die Gläubiger pfänden. Bei Sozialleistungen greift aber der Pfändungsschutz.

Eventuell würde ich sogar in Erwägung ziehen den alten Betrieb zu schließen und ganz neu anzufangen. Da sollte man sich aber beraten lassen. Gibt hier im Forum ja auch seriöse Schuldenberater. Das Thema ist meiner Meinung nach zu komplex um in Diskussionsforen abgehandelt zu werden. Nur so als Tipp.
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slic
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« Antworten #14 am: 03. März 2011, 16:12:40 »

Danke für Deinen Hinweis, wer ist denn hier ein seriöser Schuldnerberater?
Die Sache ist wirklich sehr komplex. Sollte ich mir vielleicht einen Anwalt nehmen der sich damit auskennt? Aber wovon zahlen... das ist das Problem.
Mich schrecken wirklich die 6 Jahre + 3 Jahre Schufa aber was ist die Alternative?
Zumal noch Gerichtskosten wegen einer Räumungsklage dazu kommen werden und wenn die Zwangsräumung tatsächlich durchgeführt wird, dann kommen die Kosten auch noch dazu (betrifft Privatwohnung, da ich nicht im Mietvertrag stehe und meiner netter Lebensgefährte gekündigt hat).
Irgendwie kommt alles zusammen und dafür bin ich noch erstaunlich ruhig.
Auch wenn ich manchmal Heulkrämpfe, Selbstmordgedanken udgl. habe.
Aber: Ich habe noch 2 Kinder, die mich brauchen (2 sind schon wirtschaftl. selbständig) und ich habe einen neuen Freund, der wohl das Beste ist, was mir je passiert ist.
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Tags: Regelinsolvenz  Selbstbehalt  Unterhalt  Kindergeld 
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