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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 10:47:30 *
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Autor Thema: Dauer der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2155 mal)
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Theo
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« am: 19. Juni 2007, 12:28:35 »

Hallo an alle, die mir vielleicht weiterhelfen können.
Wie lange dauert eigentlich die Wohlverhaltensperiode, 5 oder 6 Jahre? Und wonach richtet sich das? gruebel
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 19. Juni 2007, 13:19:58 »

Die lieben Begriffe.

Für Insolvenzverfahren, die nach 12/2001 eröffnet werden, gilt eine einheitliche Laufzeit der Abtretung  im Restschuldbefreiungsverfahren von 6 Jahren. Die Altfall-Regelung gem. Art 107 EG InsO (Verkürzung von 7 auf 5 Jahren) wird nicht mehr für neue Verfahren angewendet.


Die Laufzeit der Abtretung beginnt seit 1272001 bereits im Eröffnung des Insolvenzverfahrens, davor erst mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

Somit läuft bei Verfahren, die ab 12/2001 eröffnet werden, parallel das Restschuldbefreiungsverfahren mit einer Laufzeit von 6 Jahren. Immer vorausgesetzt die Restschuldbefreiung wurde auch beantragt.

Die sog.  "Wohlverhaltensphase" beginnt jedoch erst mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens, durchschnittlich 1 Jahr nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.


Gruss
Feuerwald

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Theo
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« Antworten #2 am: 19. Juni 2007, 13:50:46 »

Danke Feuerwald, damit hätte sich schon mal ein Teil geklärt.

Meine Firma hab ich 1996 aufgeben müssen und damals auch eine EV abgegeben, auch wegen der Firma. Hatte mal gehört, dass sich die Laufzeit dann auf 5 Jahre verkürzt, wenn man vor Ende 1996 deshalb ne EV abgeben muss. Meine IV ist nicht unbedingt ein "netter Mensch", telefonische Anfragen blockt sie komplett. Hab einfach nicht mehr den Nerv auf Diskussionen mit ihr. Sie hatte in 12/2003 gesagt, ich müsse den Nachweis dafür bringen, dann wären es nur 5 Jahre. Und das ist der Punkt, der mir da nicht so ganz klar ist.  Zahle mittlerweile seit 1994 brav ab und finde, ein Jahr weniger wäre nach der langen  Zeit nicht das Schlechteste.  rolleyes

LG Theo
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 19. Juni 2007, 13:56:07 »

Theo,

Frage

Wann wurde Ihr Insolvenzverfahren eröffnet ?
Haben Sie im Antrag auf Restschuldbefreiung einen Antrag auf Verkürzung gem. Art 107 EG InsO auf 5 Jahre gestellt ? Fand der sog. Schlusstermin bereits statt und wurde die Restschuldbefreiung angekündigt ? Falls ja, was steht in dieser Ankündigung bzgl. der Laufzeit der  Abtretung ?

ist es wie gesagt so, dass allg. für verfahren, die nach 12/2001 eröffnet wurden, es keine Verkürzung mehr geben soll, das wurde aber erst 2006 (?) so vom BGH entschieden. Es kann sein, dass hier und da vor 2006 anders verfahren wurde.

Gruss
Feuerwald

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Theo
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« Antworten #4 am: 19. Juni 2007, 14:19:55 »

Die Eröffnung war am 28.01.2004, den Antrag auf Restschuldbefreiung hab ich gestellt, auf Verkürzung nicht, weil ich der irrigen Annahme war, dasss die IV das tut, was sie aber wohl vermieden hat, warum auch immer.
Im Protokoll des Schlusstermins steht:
Die Dauer WGP beträgt 6 Jahre ab Eröffnung des Verfahrens am 28.01.2004, das Protokol ist vom 13.07.2005

LG Theo
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 19. Juni 2007, 14:19:55 »



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Feuerwald
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« Antworten #5 am: 19. Juni 2007, 14:24:44 »

OK, da wird sich nichts machen lassen. 6 Jahre Ab Eröffnung. Kleiner Trost:

Bis 21/2001 war zwar eine Verkürzung von 7 auf 5 Jahren der Laufzeit der Abtretung zwar denkbar, jedoch  begann die Laufzeit der Abtretung e damals auch erst mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens und nicht wie heute bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das führte trotz Verkürzung zu teils weit längeren Laufzeiten, da einige Insolvenzverfahren sich über Jahre strecken.

Gruss
Feuerwald

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Theo
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« Antworten #6 am: 19. Juni 2007, 14:32:30 »

 fuchsteufelswild
schade auch auch... trotzdem danke.
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