Die Verfahrensdauer ist doch schon ungewöhnlich.
Da jetzt ja bald Elterngeld kommen wird (davon sind 300,- pfändungsfrei abzuziehen) würde ich unter Schilderung der Situation mal beim Gericht anfragen, warum es solange dauert.
Als künftige Mutter macht man sich so immer viele Gedanken, die dem Ungeborenen sicherlich nicht gut tun.

Sollte nach Aufhebung des Verfahrens und ohne Nachtragsverteilung die Erklärung für die letzten Jahre noch offen sein, verbleibt die Erstattung bei ihnen.
Den Anwalt würde ich bei diesem Stundenlohn außen vor lassen.
Versuchen Sie es beim Gericht mit einer normalen Anfrage als werdende Mutter.