Die WHP beginnt ja erst mit dem Insolvenzabschluß, bei mir waren das 2 Jahre.
Somit bin ich erst wieder liguide nach insgesamt 8 fast 9 Jahren.
Nein, nach 6 Jahren ab Verfahrenseröffnung erfolgt die Restschuldbefreiung (RSB), egal wann die Wohlverhaltensperiode (WVP) beginnt, die hat damit nichts zu tun.
Beispiel:
Verfahrenseröffnung am 01.08.2010
Restschuldbefreiung am 01.08.2016
Nur die Schufa-Einträge bleiben noch 3 Jahre länger bestehen und werden dann automatisch gelöscht. Deine Liquidität in der Öffentlichkeit wird unter diesen 3 Jahren eventuell noch zu leiden haben.
Die Freude der 6 Jahre ist somit ein wenig getrübt.
Nein, nach 6 Jahren ist alles vorbei.