Wieviel kann ich dazu verdinen ohne das mir etwas gepfändet wird ?
- das können Sie der Lohnpfändungstabelle entnehmen. 1 Kind = 1 unterhaltspflichtige Person die zu berücksichtigen ist. 1 Frau wäre eine weitere Person, die jedoch eigene Einkünfte hat und somit auf Antrag nicht zu berücksichtigen wäre.
Mal angenommen ich verdiene 400 -600 Euro .Und wie verhalte ich mich dann ?
Bis ca.1.359 Euro ist bei 1 unterhaltspflichtige Person nichts pfändbar.
http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html