Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 11:00:00 *
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Autor Thema: Demütigungen seitens des Insolvenzverwalters  (Gelesen 1292 mal)
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sake
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« am: 01. November 2008, 17:50:02 »

Hallo an alle,

bitte verzeiht, wenn ich als Neuling(und nur Halbwissende) nicht alles ordnungsgemäß und verständlich niederschreibe.
Es geht um meine Mutter die sich in der Verbraucherinsolvenz befindet, das Verfahren ist seit September 2008 eröffnet. Es geht um ca 20.000 Euro Schulden. Die Schuldnerberatung hat leider nicht über alles informiert, so dass mittlerweile einige Briefe zwischen Insolvenzverwalter und meiner Mutter hin und her gingen. Die schlechte Beratung ist aber nicht der springende Punkt. Es geht eigentlich nur um die einfache Frage, ob man sich in irgend einer Form gegen offensichtliche Demütigungen seitens des Insolvenzverwalters wehren bzw. sich beschweren kann.
Ich weiß, dass viele jetzt sagen werden, dass sie selbst dran Schuld ist und damit umgehen muss, da sie sich in diese Lage selbst manövriert hat. Doch ich denke, dass auch Personen, die in die Privatinsolvenz gehen immer noch Menschen sind, die sich nicht alles gefallen lassen müssen.
Der Insolvenzverwalter versucht alles zu pfänden, was es noch gibt, ihr Auto, dass ihr Vater gekauft hat, im Wissen, dass sie es irgendwann ablöst, wird verwertet obwohl sie es für ihren Arbeitsweg benötigt und und und. Der Insolvenzverwalter sagte ihr auch klar ins Gesicht "Wenn Sie einen Hund hätten, würde ich ihnen den auch noch wegnehmen"...Kann/Muss man sich das gefallen lassen? Gibt es irgendwo eine Stelle/Internetseite bei der man sich (zumindest) beschweren kann oder muss man sich als anscheinend "minderwertige" Person alles Demütigende gefallen lassen?

Danke für eure Antworten und noch ein schönes Restwochenende

Sake
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smallville
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« Antworten #1 am: 01. November 2008, 19:56:37 »

Hallo Sake,

erst einmal  welcome_group im Forum.

Dein Anliegen ist natürlich nicht so schön.

Allerdings ist der Verwalter im Recht mit seinen Handlungen auch wenn er seine Äußerungen äußerst unsensibel zum Ausdruck bringt.

Fakt ist, dass ein Fahrzeug eingezogen werden KANN.
Nicht jeder IV/TH macht das, hängt sicherlich auch vom Wert des Wagens ab - aber es kommt häufig vor.

Darum wird immer geraten, kein Fahrzeug zu besitzen - möge es auch noch so alt sein.

Wenn der Vater es gekauft hat - in eurem Fall - hat er noch den Kaufvertrag?
Das wäre u.U. hilfreich. Damit könnte er belegen, dass er der rechtiche Eigentümer ist und er den Wagen Deiner Mutter nur zur Nutzung
überlassen hat.

Bitte prüfe das noch einmal!

Zu der Hundeäußerung: Wie schon gesagt - ihr scheint einen wirklich unsensiblen Genossen erwischt zu haben - aber auch im Falle Hundebesitz wäre es durchaus möglich, dass dieser gepfändet werden könnte -sofern es sich um eine wertvolle Rasse handelt.

Alles schon dagewesen.

Beschweren kann man sich über seinen TH/IV schon - und zwar beim zuständigen Rechtspfleger beim Insolvenzgericht - allerdings denke ich, dass die von Dir geschilderten Punkte nicht auf Verständnis stoßen werden, da der TH Deiner Mutter nur seiner Pflicht nachgekommen ist.

Die ART wie er das tut - bzw. getan hat - steht hier leider nicht zur Debatte.

Beschränkt den Umgang auf das Wesentliche und wenn ihr Fragen habt - stellt sie lieber hier  wink
Und bedenkt: Bei einer Beschwerde wird der IV/TH vom Rechtspfleger in Kenntnis gesetzt. Und da ihr noch einige Jahre mit ihm auskommen müsst, würde ich mir eine Beschwerde gründlich überlegen - zumal sie leider in eurem Fall nicht begründet ist.

LG
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Tatum
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« Antworten #2 am: 02. November 2008, 17:47:19 »

Hallo Sake!

Wie alt ist der PKW? Und wurde er bereits verpfändet?

Eine unabweisbare berufliche Notwendigkeit ermöglicht nämlich den Pfändungsschutz.

Ansonsten bitte mal mit dem Opa reden, wer den Kaufvertrag unterschrieben hat. Aber deine Mutti könnte dir dies sicherlich auch beantworten.

Und danach meldest du dich einfach wieder bei uns.  cheesy

LG Tatum
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sake
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« Antworten #3 am: 02. November 2008, 19:34:37 »

Hallo ihr lieben,

vielen Dank für eure schnellen und hilfreichen Antworten. @small: Du hast natürlich vollkommen recht damit, dass der Insolvenzverwalter erstens am längeren Hebel sitzt und wir zweitens noch etwas länger mit ihm auskommen müssen. Ist halt leider sehr schwer, solche Sprüche über sich ergehen lassen zu müssen. Vor allem, da die Situation sowieso schon schwer genug ist (Für meine Mutter war es ein sehr schwerer Schritt in die Insolvenz zu gehen, sie hat immer gearbeitet (und arbeitet noch) und versucht für ihre Schulden selbst gerade zu stehen) Aber gut, da muss sie jetzt einfach durch, man hat ja am Ende immer ein Ziel.
@ Tatum: Leider wurden damals, beim Kauf des Wagens, beide in den Kaufvertrag geschrieben (der Grundgedanke war, dass meine Mutter irgendwann das Auto von meinem Opa ablöst - von Insolvenz war man damals noch meilenweit entfernt).
Eine berufliche Notwendigkeit besteht, aber die zurückzulegende Strecke ist laut Insolvenzverwalter zu gering. Außerdem forderte er eine eidesstaatliche Versicherung des Arbeitgebers, dass der Wagen zu berufbedingten Zwecken genutzt wird. Das hat der Arbeitgeber allerdings abgelehnt. Es wurde jetzt auch schon ein Sachverständiger geschickt, den Wagen zu schätzen, ich schätze den Wert des Wagens auf ca. 1500 Euro.
Auch wird wahrscheinlich eine Lebensversicherung meines Bruders mit in die Masse fließen, nicht schön - Hätte die Schuldnerberatung alle Unterlagen genau durchgesehen, wäre ihr womöglich auch dies erspart geblieben. Nunja auch diese Versicherung könne meine Mutter ablösen.(Hätte sie das Geld um Versicherung und Auto abzulösen, hätte sie auch einen Vergleich mit ihren Gläubigern anstrengen können) Naja..that´s life!!!!
Danke nochmal für eure Antworten noch einen schönen Sonntagabend (sollten sich die Dinge anders entwickeln, werde ich eure Hilfe bestimmt nochmal in Anspruch nehmen:-))
LG
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« Antworten #4 am: 02. November 2008, 19:42:03 »

Vielleicht habe ich ja einen Denkfehler, aber wenn BEIDE im Kaufvertrag stehen (was ich offen gestanden etwas seltsam finde)
, wie kann der IV das Auto dann einfach einziehen?

Es gehört ja nicht NUR Deiner Mutter.
Dann müsste er theoretisch den hälftigen Wert an Deinen Opa auskehren?

Mal gucken was unsere Profis hierzu meinen.

Ihr solltet ihn auf jeden Fall mal ansprechen ob es möglich wäre den Wagen aus der Masse freizukaufen.

Sofern Dein Opa gewillt wäre, könnte er zumindest so den Wagen retten.

LG
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« Antworten #4 am: 02. November 2008, 19:42:03 »



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sake
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« Antworten #5 am: 02. November 2008, 19:53:15 »

Hey,

ja, das ist der springende Punkt. Genau das fand er auch seltsam (solche Fälle gibts aber tatsächlich:-))und deshalb ist er so misstrauisch und denkt wir wollen das Auto an der Insolvenz vorbei schleusen. Ich denke aber, das hat er schon angedeutet, das meine Mutter das Auto bei ihm ablösen kann. Ob er dann nur den halben Wert fordern kann, da das Auto zur Hälfte meinem Opa gehört, da bin ich mir nicht sicher, schön wäre es...
lg Sake
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« Antworten #6 am: 02. November 2008, 22:01:54 »

Naja, es gibt ja nicht, was es nicht gibt. Häuser werden auch oft auf 2 Personen geschrieben.
Von daher ist es sicherlich nichts ganz ungewöhnliches dass zwei Personen im Kaufvertrag stehen.

Seltsamer finde ich, dass der TH etwas einzieht was nicht vollumfänglich Deiner Mutter gehört.

Hier könntest Du ggf. tatsächlich mal freundlich nachfragen - und wenn der TH ätzig reagiert, wäre es vielleicht auch nicht
verkehrt mal beim Insolvenzgericht anzufragen.

Soll Dein Opa doch mal ein bißchen aufmucken.

Brief schreiben und sagen dass er den Wagen auch zu 40% genutzt hat und ihn braucht!

Fiele mir jetzt so spontan dazu ein  gruebel

lg
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« Antworten #7 am: 03. November 2008, 09:00:15 »

Außerdem forderte er eine eidesstaatliche Versicherung des Arbeitgebers, dass der Wagen zu berufbedingten Zwecken genutzt wird. Das hat der Arbeitgeber allerdings abgelehnt. Es wurde jetzt auch schon ein Sachverständiger geschickt, den Wagen zu schätzen, ich schätze den Wert des Wagens auf ca. 1500 Euro.

Mir erschliesst sich jetzt nicht wirklich, warum der AG einen Offenbarungseid unterschreiben sollte?  dntknw
Wer bezahlt den Sachverständiger?

Wie small schon schreibt, wenn dein Opi den geschätzen Wert deiner Mutti auszahlen kann, dann sofort einen Überlassungsvertrag mit deinem Opi als PKW-Eigentümer veranlassen.
Deine Mutti ist VN und Halter, steht also im Fahrzeugschein und Fahrzeufbrief. Das Auto würde ihr zwar offiziell nicht gehören, aber nutzen darf sie es und dagegen kann ihr TH/IV nix tun.  whistle


Auch wird wahrscheinlich eine Lebensversicherung meines Bruders mit in die Masse fließen, nicht schön - Hätte die Schuldnerberatung alle Unterlagen genau durchgesehen, wäre ihr womöglich auch dies erspart geblieben.

Was hat die SB denn da übersehen?
Wer ist VN des Vertrages?

Es grüßt herzlich Tatum
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« Antworten #8 am: 18. November 2008, 22:07:13 »

Ich muss auch sagen dass ich es nicht nachvollziehen kann was manche IV sich so rausnehmen.
Es geht ja überhaupt nicht darum dass sie ihre Arbeit tun, sondern dass WIE!
Der Ton macht die Musik.
Was noch viel schlimmer ist, dass man im Grunde überhaupt keine Möglichkeit hat sich dagegen zu wehren!
Man wird abgestempelt ohne dass über die Hintergründe nachgedacht wird.
Man ist ja nicht gleich ein Schwerverbrecher nur weil man Insolvenz anmeldet.
 sad heulen angry uneinsichtig  dntknw
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« Antworten #9 am: 18. November 2008, 22:50:39 »

Ich muss auch sagen dass ich es nicht nachvollziehen kann was manche IV sich so rausnehmen.
Es geht ja überhaupt nicht darum dass sie ihre Arbeit tun, sondern dass WIE!
Der Ton macht die Musik.
Was noch viel schlimmer ist, dass man im Grunde überhaupt keine Möglichkeit hat sich dagegen zu wehren!
Man wird abgestempelt ohne dass über die Hintergründe nachgedacht wird.
Man ist ja nicht gleich ein Schwerverbrecher nur weil man Insolvenz anmeldet.
 sad heulen angry uneinsichtig  dntknw

Was ist passiert kobold, das du so aufgebracht bist?   gruebel

Und lass dir sagen, das du aufgrund deiner Situation ganz bestimmt kein schlechter Mensch bist.  handshake

Es grüßt Tatum
« Letzte Änderung: 18. November 2008, 22:57:04 von Tatum » Gespeichert

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« Antworten #10 am: 19. November 2008, 16:52:49 »

Obwohl mein Verfahren noch frisch ist hatte ich da auch so meine Erfahrungen.
Was mich am allermeisten stört dass mein IV mir nicht gestattet die mtl Beträge zu überweisen, sondern sie auf Teufel komm raus pfänden will.
Ich habe viele Jahre daran gearbeitet um an diese Position zu kommen die ich jetzt bekommen werde. Allerdings befürchte ich das mein  Arbeitgeber wenn er von der Insolvenz erfährt von seinem Kündigungsrecht in der Probezeit gebrauch macht. cry
Denn wer will schon jemand mit dem Hintergrund in einer Leitungsposition?
Nach dem Hintergrund fragen die meisten ja nicht.
Ich weiß dass ihr mir jetzt raten werdet auf den neuen Chef zuzugehen und klaren Tisch bzu machen, aber bisher konnte ich mich dazu nicht überwinden. MAn erählt sowas ja nicht mal eben bei Kaffe und Kuchen.
Und vor allem niemanden den man im Grunde gar nicht kennt, und der einen auch nicht kennt und halt nicht weiß das man trotz allem gut und qualifiziert ist.
So schnell kann einem vieles kaputt gemacht werden......
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« Antworten #11 am: 19. November 2008, 17:45:09 »

Also ich kann dich erstmal gut verstehen, kobold.

Viele Arbeitnehmer - auch ich -  empfinden eine Lohnpfändung als Blamage und befürchten eine Kündigung.
Wegen Lohnpfändung darf jedoch nur in Ausnahmefällen, z. B. bei einer speziellen Vertrauensstellung wie Kassierer oder Prokurist, gekündigt werden.
Da die Arbeitgeber aber auch im Rahmen des "normalen" Arbeitsrechts kündigen können und sich dann nicht auf die Pfändung als heimlichen Kündigungsgrund beziehen müssen  fuchsteufelswild, ist die Angst verständlicherweise groß.
Tatsächlich überschätzen aber die meisten Arbeitnehmer die Gefahr einer Kündigung wegen Lohnpfändung.
Ein Arbeitgeber wird einen Arbeitnehmer wahrscheinlich nicht wegen einer Pfändung vor die Tür setzen, wenn er mit seiner Arbeitsleistung zufrieden ist.

Eigentlich hat der Arbeitgeber ja auch gar nichts mit der Schuldenangelegenheit zwischen Arbeitnehmer und dem Gläubiger zu tun - und würde sich sicherlich gerne heraushalten. Das Gesetz zwingt ihn aber zur Mitwirkung.

Kobold, deinen TH kannst du nicht umstimmen, wie du schreibst, vielleicht solltest du doch in den für dich sauren Apfel beißen und das Gespräch mit deinem AG suchen?
Möglicherweise ist diese Tatsache vielleicht besser, als gar nichts unternommen zu haben und dein AG wird deine Ehrlichkeit und deinen Mut sogar zu schätzen wissen.  thumbup

Einen anderen Ratschlag kann man dir ja leider nicht mehr erteilen, denn eine andere Wahl wie diese, gibt es für dich ja leider nicht mehr.

Alles Gute von Tatum

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« Antworten #12 am: 19. November 2008, 18:51:43 »

Im Grunde ist es immer der beste WEeg in die Offensive zu gehen, da habt ihr recht.
Allerdings werde ich die neue Stelle erst am 1.12. antreten. Somit weiß mein neuer Chef garnicht mit wem er es zu tun hat und sieht erstmal dier negative Seite. undecided
 gruebel gruebel gruebel gruebel gruebel
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« Antworten #13 am: 19. November 2008, 19:22:04 »

Im Grunde genommen überrascht es mich immer wieder, wie unterschiedlich die TH diese Angelegenheit doch handhaben.  dntknw

Ich habe meinen TH gebeten, meinen AG nicht zu informieren und es stellte gar kein Problem dar.

Ich weiss ja nicht kobold, was du für eine neue Stellung beziehst, aber möglicherweise gibt es ja doch sachliche Gründe , deinen TH doch zu überzeugen?  dntknw

Ich meine, eine neue Arbeitsstelle wäre doch schon fast ein Grund und bei den Bedenken die du äußerst, kann ich deinen TH nicht verstehen, das der so verbohrt ist.
Schliesslich will er doch die Gläubiger bedienen und die Verfahrenskosten beglichen haben. Was hilft es ihm, wenn sich deine Bedenken bewahrheiten?  shocked

Mir leuchtet sein Vorgehen nicht wirklich ein und welchen Zweck es diesen soll.
Du wirst doch deiner Mitwirkungspflicht ohnehin nachkommen und ihm immer deine Verdienstabrechnung zukommen lassen. Also was soll das.

Ich würd mich hinsetzen und einen Brief schreiben, mit allen guten Gründen die dir einfallen, So hat dein TH deine Argumentation gleich in der Hand und kann diese auch vorm InsoGericht begründen.

Bei mir hats jedenfalls funktioniert.

Viel Glück wünscht Tatum.

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« Antworten #14 am: 19. November 2008, 19:58:27 »

Danke Tatum!
Habe ich alles schon versucht.
Der IV meinte er müsse so habndeln da es seine gestzliche Verpflichtung sei.
Auf mein Argument dass andere TH dies ja auch zulassen würden bekam ich gesagt dass wäre deren Problem, er würde sich an die Vorgaben halten.(....die es ja anscheinend gar nicht gibt)
Habe sogar an des Amtsgericht selbst geshrieben. Bis heute ohne Rückmeldung. girl
Der Sinn ist mir ja auch nicht klar!  :mad2:Und, wie gesagt, in der Probezeit bist du schneller wieder gekündigt als du gucken kannst. girl
Habe eine Position als stellvertretende Chefin eines kleinen Unternehmens, also schon eine Vertauensposition.
Ih versteh dass alles nicht.
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