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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 11:01:29 *
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Autor Thema: Der IV verlangt Einsicht in die Geschäftsunterlagen  (Gelesen 539 mal)
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horst69
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« am: 28. September 2010, 14:17:42 »

Hallo an alle !

Ein guter Freund hat mich gefragt ob ich für Ihn mal etwas fragen würde, weil er Steß mit seinem Insolvenzverwalter hat.

Der Sachverhalt :

Mein Freund ist in der Reglinso, seid etwa 4 Monaten.
Er ist angestellt als Geschäftsführer in der GmbH seiner Frau.( Seine Frau hält 100% der Anteile )
Die Firma ist erst im Mai 2010 gegründet worden und er bezieht ein kleines Gehalt während der Gründungsphase (400€), zeitlich begrenzt bis 31.10.2010.

Nun verlangt der IV Einsicht in die Geschäftsunterlagen der GmbH, weil er sich vergewissern will, ob das kleine Gehalt während der Gründung angemessen ist, bzw. ob die GmbH mehr zahlen könnte.
Er unterstellt meinem Freund, das seine Frau nur als "Strohmann" eingesetzt ist und das die Firma eigentlich Ihm gehört- Nur beweisen kann er es nicht !

Meine/Seine Frage: Darf der IV Einicht verlangen oder könnte er es beim Gericht beantragen ??
Seine Frau hat doch rein gar nichts mit der Inso zu tun.

Er ist ein wenig verängstigt, weil er nicht weiß wie er reagieren soll !
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Insokalle
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« Antworten #1 am: 28. September 2010, 18:30:49 »

Das Thema gab es schon mal. Wenn ich mich recht erinnere, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen diese Möglichkeit.
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horst69
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« Antworten #2 am: 28. September 2010, 18:37:14 »

und unter welchen??

Im Grunde habe ich doch nichts mit der Firma zu tun !!??
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makro
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« Antworten #3 am: 28. September 2010, 20:39:53 »

Ich bin angestellt bei meiner Ehefrau, keine GmbH sondern Einzelunternehmen. Da ich solcherlei Dinge verhindern wollte habe ich von Anfang mein Gehalt "ortsüblich" bekommen. Ich denke auch das es gehopst wie gesprungen ist, das was ich an Gehalt bekomme braucht meine Frau nicht zu entnehmen, Versteuert wird es sowieso, ob nun mein Gehalt oder ihr Gewinn. Das einzige was etwas nachteilig ist sind die SV-Beiträge (KV, RV etc.) wobei ich der Meinung bin das man das vernachlässigen kann.

Es gab auch keinerlei Nachfrage etc. vom IV bezügl. des Unternehmens. Die einzigen die bisschen genauer geschaut haben sind die Krankenversicherungen, aber das ist ja üblich. Ich würde es jedem so empfehlen!

Hier gab es das Thema schonmal: http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Nachweis-Einkommen-bei-Anstellung-in-Firma-der-Ehefrau-5763.html
« Letzte Änderung: 28. September 2010, 20:45:47 von makro » Gespeichert
horst69
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« Antworten #4 am: 04. Oktober 2010, 16:18:11 »

Hallo Makro !

Ich verdiene 1150€ netto.

Reichts das aus ?? bzw. was ist ortsüblich, komme aus Kiel- Schleswig-Holstein.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 04. Oktober 2010, 16:18:11 »



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paps
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« Antworten #5 am: 04. Oktober 2010, 17:28:25 »

Die gesetzliche Anordnung der Rücksichtnahme auf alle Umstände des Einzelfalls bei der Beurteilung, ob eine Vergütung unverhältnismäßig gering ist, erfordert eine einzelfallbezogene Würdigung und hindert die fallübergreifende Annahme, dass eine Vergütung  nicht unverhältnismäßig gering ist, wenn sie mehr als 75 % der üblichen Vergütung beträgt (BAG 22.10.2008 - 10 AZR 703/07).
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Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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