Hallo
Ich bin der Tom.
Ich lese hier schon fast ein Jahr mit.Leider muss ich demnächst in der Privat- Insolvenz gehen.
Heute habe ich einen grossen Schock bekommen. Als ich den Artikel gefunden habe im Internet.
Der Insolvenzverwalter darf alle ungenehmigten Lastschriften (Max 3 Monate) vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum Schutz der Gläubiger zurückholen. Alle Lastschriften nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleiben davon unberührt. Geregelt in der Insolvenzordnung.
Werden dennoch Lastschriften nach Insolvenzeröffnung zurückgebucht und der Insolvenzmasse zugeführt, so entsteht ein Schadensersatzanspruch und diese Gelder sind an den Schuldner zurückzugeben.
Ist das so zuverstehen.Meine Miete wird jeden Monat per Dauerauftrag vom Konto abgebucht.
Meine Stromkosten werden jeden Monat per Lastschrift eingezogen.
Kann das nun der Insolvenzverwalter inerhalb vor 3 Monaten alles zurückholen?
Ich blicke das gerade nicht was "
ungenehmigten Lastschriften"
vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind.
Gruss
Tom