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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 11:02:35 *
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Autor Thema: Der TH droht mit Sanktionen !!! Bitte um schnelle Hilfe !  (Gelesen 465 mal)
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uwtis
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« am: 06. Januar 2010, 13:49:33 »

Hallo zusammen !

Der TH droht mir mit Sanktionen !
Ich habe vor der Insolvenzeröffnung, ein Auto für 300 € verkauft und zusätzlich eine Betriebskosten-Rückerstattung
in Höhe von 170,82 € erhalten . Beides war kurz vor der Inso-Eröffnung. Meine Inso-Eröffnung war am 11.04.2008.
Nun will der TH 470,82 € von mir haben, wenn dieses nicht bald auf sein Konto ergezahlt wird, will er,
ich zitiere ...    - wenn kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, werde ich beim Amtsgericht anregen, die ihnen gewährte Verfahrenskostenstundung aufzuheben. Restschuldbefreiung wird in diesem Falle in der Regel nicht mehr erteilt.

Kann oder darf er das ?

Ich bitte um schnelle Hilfe

Vielen Dank schon mal

MfG  uwtis
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makro
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« Antworten #1 am: 06. Januar 2010, 14:34:30 »

Zitat
Beides war kurz vor der Inso-Eröffnung

Wie kurz ist denn kurz?
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rookie


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« Antworten #2 am: 06. Januar 2010, 15:12:17 »

Und wieso kommt er erst nach einunddreiviertel Jahren damit ?
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« Antworten #3 am: 06. Januar 2010, 15:52:18 »

Nun will der TH 470,82 € von mir haben,

Mit welcher Begründung?

Gruß Leopold Bloom
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« Antworten #4 am: 06. Januar 2010, 16:03:33 »

Hallo nochmal !

Es war so 1-2 Monate vorher !
Begründung gab es keine !
Warum jetzt erst ? Weiß ich nicht !

MfG uwtis
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 06. Januar 2010, 16:03:33 »



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paps
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« Antworten #5 am: 06. Januar 2010, 17:03:00 »

Ich gehe davon aus, dass beide Aktionen nach Antragstellung erfolgt sind. ?

Vor Antragsabgabe wären diese Aktionen unschädlich.
Verbrauch ?

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« Antworten #6 am: 06. Januar 2010, 17:35:08 »

Vor Antragsabgabe wären diese Aktionen unschädlich.
Verbrauch ?

Wie ist es, wenn ich nach Antragsabgabe, aber vor Bestimmung eines IV,  Rechnungen für den laufenden Geschäftsbetrieb bezahle, die fällig sind?

Es geht um Autokosten, Benzin, Telefon usw.

Gruß Leopold Bloom
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« Antworten #7 am: 07. Januar 2010, 18:23:17 »

laufende Kosten zu zahlen ist ja nicht schädlich.

Hier ging/geht es aber darum, dass uwtis Verkäufe getätigt und Einnahmen hatte, die möglicherweise dem Insolvenzbeschlag unterliegen und / oder im Antrag als Vermögen angegeben wurden.
Das Thema wurde aber bereits abgehandelt
siehe hier: http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Kann-oder-darf-der-TH-das--5219.html#msg26843

Zusammengefasst.
300,- Auto gehen zur Masse
Betriebskosten wurden mit Miete verrechnet, hier sollte der Th selber tätig werden, wenn er meint dies sei Massezugehörig.

Ich würde zumindest über die 300,- PKW-Verkauf ernsthafter nachdenken.  http://www.pleite-was-nun.info/modules/Forum/smf/Smileys/default/wink.gif" alt="wink" border="0" />
« Letzte Änderung: 07. Januar 2010, 18:30:17 von paps » Gespeichert

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