laufende Kosten zu zahlen ist ja nicht schädlich.
Hier ging/geht es aber darum, dass uwtis Verkäufe getätigt und Einnahmen hatte, die möglicherweise dem Insolvenzbeschlag unterliegen und / oder im Antrag als Vermögen angegeben wurden.
Das Thema wurde aber bereits abgehandelt
siehe hier:
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Kann-oder-darf-der-TH-das--5219.html#msg26843Zusammengefasst.
300,- Auto gehen zur Masse
Betriebskosten wurden mit Miete verrechnet, hier sollte der Th selber tätig werden, wenn er meint dies sei Massezugehörig.
Ich würde zumindest über die 300,- PKW-Verkauf ernsthafter nachdenken.

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