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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 11:05:18 *
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Autor Thema: Deutsche Bank/Insolvenz  (Gelesen 1132 mal)
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Marie59
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« am: 11. August 2007, 12:27:15 »

Hallo,
ich bin neu hier und habe ein paar Fragen.
Bin seit Jahren durch verschiedene Umstände verschuldet, habe auch schon ein paarmal die EV abgegeben, das letzte Mal vor ein paar Wochen.  Mein Konto ist bei der Deutschen Bank, die mir für das Konto trotz der EV einen Überziehungskredit in Höhe von 1000 Euro eingeräumt hat, den ich auch aufgrund eines kaputte Ofens auch in Anspruch genommen habe.  Jetzt nach der letzten EV vor ein paar Wochen hat mir die Bank gesten das Konto gesperrt und heute bekam ich ein Schreiben, dass aufgrund der Meldung von negativer Schufa ich mich doch bitte an Sie wenden möchte, um die weitere Kontoführung in Ihrem Hause abzustimmen. 

Weiss jemand, was da jetzt auf mich zukommt? Kündigen die mir jetzt das Konto? Sollte ich mich nach einem anderen Konto umsehen, bzw.  mein Gehalt auf ein anderes Konto umleiten? Ich würde auf jeden Fall den Überziehungskredit abbezahlen, aber ich möchte verhindern, dass nächsten Monat mein Gehalt eingeht und es komplett futsch ist.

Noch eine Frage, ich möchte jetzt die Insolvenz angehen, habe aber gelesen, dass diese nur für Schuldner mit weniger als 19 Gläubiger zulässig ist.  Bei mir sind es leider mehr.  Was tun?

Besten Dank
Marie 59
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« Antworten #1 am: 11. August 2007, 12:48:22 »


" ich möchte jetzt die Insolvenz angehen, habe aber gelesen, dass diese nur für Schuldner mit weniger als 19 Gläubiger zulässig ist.  Bei mir sind es leider mehr.  Was tun? "

Hallo Marie und Willkommen

Mir der Bank würde eich über eine ratenweise Rückführung des Dipos verhandeln und schriftlich (!) bestätigen lassen. Wenn das erfolglos ist, umgehend ein neues Konto einrichten und das Gehalt sicherstellen.

Ein Insolvenzverfahren ist selbstverständlich auch mit mehr als 19 Gläubigern möglich. Was da teils durch die Foren an Falschinformation wandert, ja sogar in manchen öffentlich Beratungsstellen behauptet wird, entspricht halt nicht den Tatsachen.  Wie gesagt, ein (Verbraucher-)Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren ist auch mit mehr als 19 Gläubiger möglich.

Sie müssen jedoch aufpassen ! Nach einer EV neue Verbindlichkeiten einzugehen, die nicht erbracht werden können, lässt schnell den verdacht eines sog. Eingehungstruges aufkommen.

Gruss
Feuerwald

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Marie59
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« Antworten #2 am: 11. August 2007, 13:00:10 »

Danke, Feuerwald,
das hat mir fürs Erste mal die Angst genommen. 
Neue Schulden nach der letzten EV kommen garantiert nicht hinzu.  Dann werde ich mich am Montag gleich mit der Bank in Verbindung setzen.  Ich hoffe nur, dass es keine Kontenpfändung geben wird, denn wie es dann aussieht weiss ich nicht. 
Gruss Marie59
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« Antworten #3 am: 11. August 2007, 13:05:50 »


man muss natürlich bedenken, dass eine Kontopfändung jederzeit drohen könnte. Das Konto wurde ja sicherlich in der EV angebeben ? Also hier besteht schon eine große Gefahr, dass der Dispo gekündigt wird und eine Aufrechnung mit dem Arbeitseinkommen erfolgt, insb. auch, wenn es nun noch zu einer Kontopfändung kommen sollte.
 
ich würde mit der Bank sprechen, eine Rückführungsvereinbarung aushandeln und möglichst auch ausloten, wie die im Fall einer Kontopfändung normalerweise reagiert wird. Von einem geplanten Insolvenzverfahen würde ich nichts sagen.

Gruss
Feuerwald
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Marie59
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« Antworten #4 am: 11. August 2007, 13:20:52 »

Ja, das Konto habe ich in der EV angegeben.  Bei der letzten EV hatte ich noch ein anderes Konto,weil Wohnort in einem anderen Bundesland.  Und ja, ich befürchte, dass da auch mal eine Kontopfänung folgt.  Es ist so, dass meine Geldeingänge sich nicht nur aus Arbeitseinkommen zusammen setzen, sondern aus Unterhalt für mich und meinen Sohn und Kindergeld.  Ich befürchte, wenn ich mein Gehalt auf das Konto meines erwachsenen Sohnes umleite, dass die Bank das merkt (es ist nämlich die gleiche bei der ich das Konto habe).  Ein neues Konto wird wohl nicht zu erhalten sein.  Habe es bevor ich zur Deutschen Bank bin, bei verschiedenenn anderen Banken probiert, auch bei der Postbank, die damals abgelehnt hat mit der Begründung, ich hätte ja noch eins (das am alten Wohnort)

Hier im Internet gibt es auch verschiedene Seiten mit Konten aus dem Ausland, hier speziell Spanien.  Ich weiss aber nicht wirklich, was ich davon halten soll.  Wäre aber für mich sehr interessant, weil mein Partner in Spanien lebt und ich über kurz oder lang (eher lang) zu ihm ziehen werde. 
Gruss Waldfee
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 11. August 2007, 13:20:52 »



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Feuerwald
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« Antworten #5 am: 11. August 2007, 13:36:25 »




Hallo Waldfee

trotz EU + Co und allen Vorzügen,  bleibt immer die Frage, wie handelbar sind solche Konten im Ausland ? Bspw. wie macht man es einem Arbeitgeber oder einem Amt klar, dass doch zukünftig bitte an eine IBAN-Nummer in Spanien zu zahlen ist und wie macht man das mit den Lastschriften und Überweisungen ? 

Notlösungen, wenn keine Bank mehr will,  gibt es auch in Deutschland. 

Gruss
Feuerwald
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Marie59
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« Antworten #6 am: 11. August 2007, 13:41:43 »

Notlösungen, wenn keine Bank in Deutschland mehr will. . . . . . welche denn??????????
Der Arbeitgeber wäre nicht das Problem, die wissen, dass ich früher oder später nach Spanien möchte.  Allerdings habe ich mir natürlich schon Gedanken über Überweisungen und Lastschriften gemacht.  Das Amt wäre kein Problem, da das Kindergeld ab nächstes Jahr eh wegfällt, weil Söhnchen ne Ausbildung macht und soviel verdient, dass es wegfällt.  Aber ich möchte natürlich die Beste Lösung finden und nicht überstürzt machen. 
Gruss Marie59
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