Hi Wilson,
Du bist im Regelinsolvenzverfahren.
Wie hast Du denn eröffnet?
Du hast doch sicherlich eine Gläubigertabelle erstellt oder ?
Ist das Finanzamt ein Gläubiger?
ALLE Gläubiger die Du GEMELDET hast sind auch vom IV angeschrieben worden.
Sofern Du einen vergessen hast, würde ich diesen schlicht NACHmelden.
Und zwar nicht in dem Du den Mahnverkehr dem IV vor die Füsse wirfst (

) sondern in dem Du per Mail, Fax oder Post einfach die Tabelle ergänzt.
Hatte die Tabelle z.B. 30 Positionen würde ich einfach schreiben:
Hiermit ergänze ich die Ihnen bereits vorliegende Gläubigertabelle um
Position 31 - Hans Müller ca. 3,50 Euro
Position 32 - Lieschen Müller ca. 4,50 Euro
So in der Art.
Und damit dürfte gut sein.
Alles was ab 30.04.2008 entstanden ist wäre Neuschuld und sollte und darf bezahlt werden, da es nicht von der Insolvenz erfasst wird.
lg
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