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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 11:06:38 *
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Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
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Autor Thema: Die Krankenkassen fordern Geld nach , Existenzende droht .  (Gelesen 881 mal)
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wiki44
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« am: 29. August 2011, 17:51:26 »

hallo zusammen ,

ich habe folgendes problem und gestehe auch gemachte fehler ein .

das ist passiert : in meinem gastronomischen betrieb habe ich 7 angestellte , 5 feste und 2 aushilfen .

die festangestellten bekamen summe 650.- als festgehalt und für jede überstunde 9.- netto auf die hand.

das lief auch einige jahre ganz gut und wir mußten den laden auch nicht schliessen wenn mal flaute herrschte .

irgendein neider hat uns dann angezeigt und die fahndung kam in den betrieb und zu uns nach hause .

jetzt kam eine nachforderung von dem rentenbund in höhe von 95.000.- Euro ( da sind schon zinsen eingerechnet )

es steht noch offen die forderung von dem finanzamt wegen der lohnsteuer und sowas , der anwalt meinte es könnte noch einmal ähnlich hoch sein
und dann noch die strafe vom gericht .

ich habe ein einzelunternehmen . meine frau arbeitet nicht wegen der kinder , wir haben keine grossen ersparnisse oder gar geld zur seite gebracht , wir haben keine hohen lebensversicherungen , sondern eine kleine etw die aber meiner frau gehört . das verdiente ist immer an die mitarbeiter gegangen oder in die gastronomie gesteckt worden .

diese summen können wir niemals aufbringen , ich bin schon fast 60 und das wäre unser finanzielles ende.

stimmt es das ansprüche von krankenkassen nicht in einem insolvenzverfahren aufgehoben werden ? d.h. als schulden in die masse gehen ?

was passiert mit unserem betrieb? was kann da gepfändet werden ? die küche hat einen ziemlich hohen wert, wird aber gebraucht , weil wir ohne küche nicht arbeiten können.

wir haben den fehler gemacht , ok , aber wie kommen wir aus der sache noch recht glimpflich raus ? hat da jemand einen vorschlag oder eine ahnung ?

meine frau ist fix und fertig , schon seit einem jahr als der zoll dawar und alles umgewühlt hat.

danke für eure hilfe im voraus.
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tomwr
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« Antworten #1 am: 31. August 2011, 12:25:33 »

stimmt es das ansprüche von krankenkassen nicht in einem insolvenzverfahren aufgehoben werden ? d.h. als schulden in die masse gehen ?

So generell stimmt das nicht, in diesem speziellen Fall wahrscheinlich schon. Da es sich um eine Straftat handelt, fällt die Forderung nicht unter eine eventuell erteilte Restschuldbefreiung. Sicherlich wird die KK die Forderung aus unerlaubter Handlung anmelden. Technisch fällt die nicht in die Masse sondern erhält eben nur keine RSB, lebt also nach einem Insolvenzverfahren wieder auf.

Ein Insolvenzverfahren ist derzeit auch keine Option, weil für die RSB wahrscheinlich ein Versagungsgrund vorliegt.

Zitat
§ 290 Versagung der Restschuldbefreiung
(1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn
1. der Schuldner wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig verurteilt worden ist,
2. der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden,

Pfänden können die natürlich bei Euch, es sei denn man vereinbart eine Ratenzahlung. Dürfte aber schwer sein bei 100.000 EUR. Und da kommt ja sicher noch was drauf.

Im Grund könnt Ihr nur warten und dann die Insolvenz einreichen. Der letzte Fall mit Nichtabführung bzw. Falschabführung von Arbeitnehmerbeiträgen muss halt mindestens 3 Jahre vor Antragstellung zurückliegen.
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Der_Alte
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« Antworten #2 am: 31. August 2011, 17:21:48 »

Die Problematik Ihres Handeln ist, dass es sich dabei um eine Straftat nach § 266 a - Beitragsvorenthaltung - handelt. Ihr Handeln ist damit, auch wenn es letztlich nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen muss, eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung. Damit greift für diese die Restschuldbefreiung nicht.
Wie tomwr auch ausgeführt hat, zusätzlich damit zu rechnen, dass im Insolvenzverfahren eine Restschuldbefreiung versagt werden wird.

Sie können nur versuchen mit der Krankenkasse und dem Finanzamt eine Regelung zu finden, wie Sie die aufgelaufenen Forderungen begleichen wollen. Sollte kein Ergebnis zu erzielen sein wird die Krankenkasse mit großer Wahrscheinlichkeit das Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen beantragen und auch Strafanzeige erstatten.
Es wird dann ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet werden, das Gericht wird vermutlich einen Gutachter bestellen, der die wirtschaftlichen Verhältnisse prüft. Daran anschließend wird in einem Insolvenzverfahren entschieden, ob der Betrieb weitergeführt werden kann oder aufgelöst wird. Bei Auflösung wird alles zu Geld gemacht, was vorhanden ist; die Mitarbeiter werden gekündigt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie aus der Sache glimpflich herauskommen, erscheint mir sehr gering.
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Es grüßt der Alte
wiki44
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« Antworten #3 am: 31. August 2011, 20:21:14 »

hallo liebe leute , ( vorab noch gesagt,meine shift taste ist defekt daher schreib ich meist klein)

danke für die auskünfte soweit , ich hatte soetwas schon bedacht .

aber was ist wenn unser betrieb durch das regelinsolvenzverfahren zerschlagen oder geschlossen wird ?
erlischen dann eventuell diese schulden oder auch nicht ?

was bedeutet das mit den 3 jahren der nichtabführung ? verstehe ich das richtig , wenn z.b. die kontrolle für die jahre 2006 - 2009 war und ich die insolvenz erst 2012 beantrage , dass dann doch eine chance besteht ?

das restaurant wirft leider nicht genug ab um diese schulden zu begleichen , leider . mir wäre es auch andersherum lieber .

und ja verdammt , wir fühlen uns schon wie kriminelle irgendwie , obwohl wir keinem ein leid zugefügt haben .

wäre es dann nicht sinnvoller , wir schliessen das geschäft selbst vorher , bevor das andere bestimmen ? ich glaube meiner frau wäre das lieber psychologisch als wenn einer vom amt käme und den laden auseinanderschlägt und die tür verriegelt .

ich hätte sicher zur nächsten saison chancen auf eine anstellung als koch oder beikoch , aber das ist es nicht was wir uns vorgestellt haben , auch wegen dem personal.
die sind jetzt alle regulär angemeldet , aber bei dem miesen wetter bleibt am monatsende wirklich kaum etwas über , da ausflugsgäste fehlen.

noch eine frage bitte . kann ich mir eine beratung bei einem insolvenz anwalt einholen und was würde das kosten? und wenn es nun passiert , das genau der inso anwalt nachher der verwalter wird ?

ich danke euch sehr für jeden tip.
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