ist schon klar das Ihre Frau mehr mit Stkl. III verdient...

Bleibt die Frage was der Th/IV dazu sagt wenn Sie Ihre Gläubiger dadurch benachteiligen wenn Sie mit Stkl. V nur ans Finanzamt zahlen und mit der nächsten Steuererklärung alles wieder rausholen ....natürlich fragen sich das die Gläubiger dann auch.
Könnten m.E. einen Versagungsantrag begründen.
Also ich würde so kurz vorm Klo
nichts mehr riskieren.....ändern Sie Ihre Stkl. in 4/4...rödeln die 14 Monate noch runter und gut ist es.
Besser ist das....