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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 11:12:59 *
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Autor Thema: Dienstwagen / Pfändung / 1%  (Gelesen 3478 mal)
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Azrael
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« am: 11. November 2008, 18:02:44 »

Hallo zusammen,

habe eine Verbraucherinsolvenz in 08/2007 beantragt und hatte noch keinen Schlusstermin.

Von meinem Arbeitgeber habe ich einen Dienstwagen der mir auch privat zur Verfügung steht den ich mit 1% vom Bruttolistenpreis und der Km Entfernung Wohnort / Arbeitsplatz versteuern muß.

Meine Frage : Ist es richtig das der 1% Wert vom Dienstwagenneupreis meinem Nettolohn hinzuaddiert wird und ich somit einen höheren Pfändungsbetrag abgezogen bekomme ?

Vielen Dank für Eure Antworten.
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lucca_m
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« Antworten #1 am: 11. November 2008, 18:16:22 »

Ein Firmenwagen ist in einer Insolvenz bei einem abhängig beschäftigten das teuerste Fortbewegungsmittel.

Lassen Sie sich den Nettolohn auszahlen und verzichten Sie auf den "Dienstwagen". Es sei denn, dieser würde zu 100% dienstlich genutzt und Sie verfügen über einen eigenen Privat-PKW.
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Azrael
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« Antworten #2 am: 12. November 2008, 16:30:16 »

Hallo,

für einen eigenen PKW habe ich kein Geld, weder für die Anschaffung noch für den Unterhalt.

Von meinem Arbeitgeber habe ich eine Tankkarte ohne Limit erhalten.

Ich fahre täglich 92 km eine Strecke ins Büro, also 184 km am Tag.

Ich fahre morgens um 6:30 los und bin abends um ca 20:00 zurück.

Wird nur der 1% Wert des Fahrzeug (in meinem Fall EUR 560,--) oder der gesamte Betrag mit den Kilometern zum Nettolohn hinzuaddiert ( EUR 1.545,60) ?



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paps
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« Antworten #3 am: 12. November 2008, 16:36:22 »

Wenn es denn ein Auto mit 56000 Listenpreis sein muß, müssen Sie auch damit leben.

Die Berechnung ist richtig, wegen dem Geldwerten Vorteil (kein Privat-PKW) den Sie erlangen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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