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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 11:14:37 *
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Autor Thema: Direktversicherung in GmbH / Vermögensverschiebung? / Stellungnahme  (Gelesen 1227 mal)
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Inso-was-nun
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« am: 13. April 2010, 18:49:51 »

a) Regelinsolvenzverfahren (IN)
b) Status des Verfahrens beantragt, eröffnet
c) Verfahren eröffnet nach dem 01.07.2007

Hallo PWN - Forum, ich bin mir unsicher, ob mich mein TH damit nicht auf's Glatteis führen will:  rougi

Im Februar 2009 wurde meine GmbH gegründet und parallel dazu meine Regelinsolvenz vorbereitet. Bei der GmbH Gründung wurde eine Lebensversicherung auf die GmbH als Versicherungsnehmer übertragen und als Gründungs Kapital mit in die GmbH eingetragen.

Schon beim ersten Termin im Dezember 2009 teilte mir der Insolvenzverwalter nach Einsichtnahme in die Anträge mit, dass er sich diese Lebensversicherung "holen" wird.

Am 12.12.2009 wurde das Insolvenzverfahren gegen mich eröffnet.
 
Nun ist es soweit, dass die Bank bei mir auch Gläubiger ist und angesichts ihrer Unterlagen auf die Idee kommt, eine berechtigte Forderungsanmeldung wegen den überzogenen konten zu stellen und das gleichzeitig mit der Lebensversicherung zu verbinden.
 
O-Text des Schreibens der Bank an den Insolvenzverwalter:
 
"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt S. ,
 
anbei erhalten Sie unsere Forderungsanmeldung in doppelter Ausführung nebst Anlagen. Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass im März 2009 die Lebensversicherung des Herrn M auf die Firma XYZ übertragen wurde (siehe Anlage).
 
Aktuell ist Herr M versicherte Person und die Firma XYZ Versicherungsnehmerin. Zuvor war Herr M versicherte Person und Versicherungsnehmer.

Wir bitten Sie darum, diesen Vorgang zu überprüfen. Eventuell kann hier weiteres Vermögen zur Insolvenzmasse gezogen werden.
 
Freundliche Grüße, Bank"
 

Ich hatte mit der Lebensversicherung im Sommer 2009 intensiven Schriftverkehr und es ist mir nicht gelungen, die Versicherung umzustellen dass diese unpfändbar ist.

Das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge ermöglicht es Ihnen, Ihre Lebensversicherung in einen pfändungsgeschützten Vertrag umzuwandeln. Hierzu muss er in eine Rentenversicherung umgestellt. werden, die frühestens nach Ihrem 60. Geburtstag eine lebenslange Rente vorsieht. Eine Kündigung mit Auszahlung des Rückkaufswerts oder die Auszahlung des Gesamtkapitals ist dann nicht mehr möglich. Sie müssen die Rentenzahlung in Anspruch nehmen.

Diese Umwandlung habe ich blöderweise verpasst, weil diese Information der Versicherung nach Stellung des Inso-Antrages bei mir eingegangen war. (Shit happens ...) oder vielleicht mein Glück?

Meine Frage ist nun:

Der Insolvenzverwalter hat mich angeschrieben und mich gebeten, dazu Stellung zu nehmen. Ich habe Sorge, dass dies deswegen geschieht um mir Vermögenverschiebung vorzuwerfen, obwohl die Lebensversicherung bei der Inso-Anmeldung angegeben war.
 
Was soll ich denn da Stellung nehmen?  Wer hat denn da Erfahrung, was der Treuhänder da hören will?

vielen Dank schon mal ...

« Letzte Änderung: 13. April 2010, 21:40:59 von Inso-was-nun » Gespeichert

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Inso-was-nun
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« Antworten #1 am: 14. April 2010, 22:56:58 »

schade ...

habe mir schon gedacht dass sich da keiner einen Kopf dazu macht ...

und morgen muss ich das Schreiben fertig haben ...  undecided

ist halt keine einfache Thematik ...kann' s ja verstehen ...  heulen
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ThoFa
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« Antworten #2 am: 14. April 2010, 23:10:30 »

Hallo,


woher soll auch hier jemand wissen was der IV will? Sind ja keine Hellseher am Werk.

Letztendlich hat er Ihnen ja gesagt was sein Begehren ist:

Schon beim ersten Termin im Dezember 2009 teilte mir der Insolvenzverwalter nach Einsichtnahme in die Anträge mit, dass er sich diese Lebensversicherung "holen" wird.

Allerdings bin ich mal auf seine Begründung gespannt. Denn ganz so einfach, wie er sich das vorstellt, ist es nicht. Sie sollten sich mal mit den Anfechtungsgrundsätzen vertraut machen; ab §§ 129 InsO.

MfG

ThoFa
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Inso-was-nun
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« Antworten #3 am: 15. April 2010, 07:32:45 »

Danke, das hilft schon mal sehr weiter.

Ich habe dazu nachgelesen:

Zitat
Eine weitere Anfechtungsmöglichkeit besteht nach §§ 129, 133 InsO. Hierbei ist u.a. Voraussetzung, dass der Schuldner mit dem Vorsatz gehandelt hat seine Gläubiger zu benachteiligen. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn ich wusste oder wissen musste, dass die Zahlungsunfähigkeit zum damaligen Zeitpunkt drohte.

Eine Durchsetzung eines solchen Anfechtungsanspruches ist allein aufgrund des Zeitablaufes nur schwierig für den Insolvenzverwalter durchsetzbar, da er entsprechende subjektive Tatsachen bei den handelnden Personen nachweisen muss.

Ich war zwar zum Zeitpunkt der Umschreibung noch voll unter Auftrag und eine Entwicklung in der jetzten Folge - Regelinso - zum damaligen Zeitpunkt war irgendwie schon absehbar nur ich wusste damals ja nicht, was da genau kommt. Wer sagt denn ein dreiviertel Jahr vor der Inso, "Klar, ich weiss am 10.12.2009 bin ich da drin in dieser Geschichte?".

Wie definiert sich absehbar?

Es ist eben meine Frage, ob ich jetzt schon argumentieren und mich verteidigen soll.

Ich denke, erst einmal nehme ich unverfänglich und ohne "weil ich-Sätze" dazu Stellung, dass diese Lebensversicherung übertragen wurde. Dann sehe ich ja, was der IV dazu will. Da haben Sie völlig recht. Ausserdem, wer sich verteidigt, klagt sich an.

Danke, ThoFa!
« Letzte Änderung: 15. April 2010, 07:34:36 von Inso-was-nun » Gespeichert

so langsam wird mir klar, dass das Thema Inso kein Ponyhof ist
Tags: Direktversicherung  GmbH  Vermögensverschiebung 
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