Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 11:18:37 *
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Autor Thema: Doch Alterssicherung Immoblie?  (Gelesen 375 mal)
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« am: 31. Oktober 2009, 14:06:26 »

hallo ,
wer weiss was hier von ?
Steht bei ner gwerblichen Schuldnerberatung  (euregio) hab ich gelesen weil wir Immoblie haben die selbstbewohnt ist 58 qm hat Wohnfläche und Hypothek 280€ und  Erbpacht  für Grundstück zusammen ist etwa soviel wie auch hier Miete zu zahlen wäre.


Fragen im Umfeld der Zwangsversteigerung   

Kann ich die Immobilie halten? Diese Frage können wir zuverlässig und auch abschließend beantworten. Dazu bedarf es einiger Unterlagen, die wir auswerten und in einem weiterführenden Beratungsgespräch lässt sich die Sache auf den Punkt bringen. Aus dieser Beratung herauslassen sich dann auch die weiterführenden Möglichkeiten ableiten. Dieses Angebot sollte wirklich jeder annehmen, der sich seiner Sache nicht sicher ist.

Muss die Immobilie in einer Privatinsolvenz weg? Nicht unbedingt. Es ist sehr wohl möglich, sich von seinen Schulden in einer Privatinsolvenz zu befreien und gleichzeitig die Immobilie zu halten. Gehen wir dabei davon aus, dass die folgenden  Kriterien erfüllt sind.

- es handelt sich um eine selbstgenutzte Immobilie
- die Tilgung der Immobilienkredite bewegt sich im Rahmen von anderweitig zu zahlender Miete
- die Immobilie ist mittels Hypotheken finanziert
- ein möglicher Erlös aus der Zwangsversteigerung würde nicht ausreichen, die Hypotheken zu
  bezahlen
Zunächst muss man sagen, dass der Insolvenzverwalter in diesen Fällen nicht das Recht hat, die Immobilie zu verwerten, da Absonderungsrechte des Finanzierungsbank bestehen. Der Insolvenzverwalter hat auch kein Interesse an der Verwertung, da der Erlös an die Finanzierungsbank fließen würde und der Insolvenzverwalter davon nichts erhält.

Die Bank hat aber auch kein Interesse and der Verwertung, da sie nicht sicher sein kann, die vollen Kreditsummen zu erhalten. Hier bietet sich an, die Immobilie aus dem Insolvenzverfahren herauszunehmen und die Finanzierung zu bedienen. Die Herausnahe aus dem Insolvenzverfahren ist aber auch zwingend, denn ohne diese würde der Schuldner Gläubigerbevorzugung betreiben und dadurch den Anspruch auf Restschuldbefreiung verlieren. Wir helfen Ihnen auch dabei gerne.


[i]Freu mich auf eure  Stellungsnahme
Danke und schönes Wochenende
K.
[/i]
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« Antworten #1 am: 31. Oktober 2009, 14:14:35 »

Nachtrag/ ps . . zum eben geschriebenen .
 :fuchsteufelswild:Habe gesehen das man die von euregio wohl verurteilt hat als gegen Beratungsgesetz verstossen gruebel sorry wenn ich die dann doch zitierte aber ich finde nirgens was über selbst genutztes Eigentum einfacher Art und Schutz davor im Alter / Alterssicherung /Zwangsvollstreckung /  Insolvenz unter der Brücke zu landen, weil keine Kohle mehr da ist für nen Umzug usw.
Gruß
K.
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« Antworten #2 am: 31. Oktober 2009, 17:55:46 »

"Habe gesehen das man die von euregio wohl verurteilt hat als gegen Beratungsgesetz verstossen"

Das verwundert angesichts der maßlosen Inkompetenz des Zitats oder wo immer Sie das herhaben nicht.
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Scarlett
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« Antworten #3 am: 31. Oktober 2009, 20:35:51 »

Die Verurteilung kann viele Gründe haben z. B. auch, dass die Berater z. B. unerlaubte Rechtsberatungen durchführen.

Wer konkret berät denn da??? Anwälte????
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Ein Diamant ist nichts als Kohle, die dem Druck standgehalten hat.
Katzenfreund


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« Antworten #4 am: 01. November 2009, 08:50:30 »

Tja, wenn ich das ja wüßte. . .  rougi
Ich hoffte ja hier jemand zu finden der sich auskennt. coffee und ich suche und lese. . .
Die Schuldnerberatung vor Ort hier meinte nur, wir sollten zusehen dass wir unsere kleine Haushälfte einfach verkauft bekämen bevor es zur Insolvenz kommt. Na toll,  wenn das so einfach wäre. . .
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« Antworten #4 am: 01. November 2009, 08:50:30 »



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« Antworten #5 am: 01. November 2009, 09:02:37 »

"Habe gesehen das man die von euregio wohl verurteilt hat als gegen Beratungsgesetz verstossen"

Das verwundert angesichts der maßlosen Inkompetenz des Zitats oder wo immer Sie das herhaben nicht.

Dürfte ich das BITTE verständlich formuliert haben in dem Sinne, dass ich erkennen kann, was genau inkompetent ist ?

Vielen Dank im Voraus dafür.

Kopiert habe ich ( alles was schwarz geschrieben ist) aus :
SHS Schuldnerberatung die wohl ne Niederlassung in Aachen haben mit einem Herrn Joachim A Schmitz.

Schönen Sonntag
Gruß
K.
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« Antworten #6 am: 01. November 2009, 10:25:49 »

Hallo,

ganz so schlecht ist "Euregio" nicht, jedenfalls habe ich schon diverse schlechtere, vor allem öffentliche, Beratungen gesehen.

Allerdings lehnt er sich regelmäßig zu weit hinaus, so dass er schon öfters wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz (jetzt: Rechtsdienstleistungsgesetz) angezeigt wurde. Auch sind so einige "Tipps", sagen wir mal, fragwürdig.

Eine Freigabe der Immobilie bewirkt nicht, dass man die persönliche Schuld bei der Bank wieder bezahlen kann, dies ist ein weit verbreiteter Irrtum.

MfG

ThoFa
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« Antworten #7 am: 01. November 2009, 11:19:20 »

Also gut, schauen wir uns die entscheidenden Passagen am Ende des Zitats mal genauer an:


„Zunächst muss man sagen, dass der Insolvenzverwalter in diesen Fällen nicht das Recht hat, die Immobilie zu verwerten, da Absonderungsrechte des Finanzierungsbank bestehen. „

Falsch, der IV darf verwerten. Die im Grundbuch stehenden Gläubiger müssen nur zustimmen. Das geht schneller, als man glaubt.


„Der Insolvenzverwalter hat auch kein Interesse an der Verwertung, da der Erlös an die Finanzierungsbank fließen würde und der Insolvenzverwalter davon nichts erhält.“

Rechtlich zutreffend was die Erlösverteilung anbelangt, aber die Realität sieht oft anders aus. Da der Erlös im freihändigen Verkauf höher ist als bei einer Zwangsversteigerung, ist die erstrangig gesicherte Bank geneigt, dem Verkauf zuzustimmen und von dem Erlös einen Teil der Masse zu belassen. Dies ist ständige Praxis. Damit hat der IV ein Interesse an der Verwertung.


„Die Bank hat aber auch kein Interesse and der Verwertung, da sie nicht sicher sein kann, die vollen Kreditsummen zu erhalten.“

Falsch, da im freihändigen Verkauf der Erlös fast immer höher ist als bei einer Versteigerung. Damit hat die Bank meist ein Interesse an der Verwertung, auch wenn das restliche Darlehen vielleicht nicht in vollem Umfang getilgt werden kann.


„Hier bietet sich an, die Immobilie aus dem Insolvenzverfahren herauszunehmen und die Finanzierung zu bedienen.“

Falsch. Wie soll das gehen? Der Satz suggeriert, dass der Schuldner Einfluss darauf nehmen kann, ob das Haus zur Masse gehört oder nicht. Kann er aber nicht. Die Entscheidung einer Freigabe trifft der Insolvenzverwalter.


„Die Herausnahe aus dem Insolvenzverfahren ist aber auch zwingend, denn ohne diese würde der Schuldner Gläubigerbevorzugung betreiben und dadurch den Anspruch auf Restschuldbefreiung verlieren.„

Falsch. Herausnahme gibt es nicht, s.o. Und das Darlehen darf der Schuldner ohnehin nicht weiter bedienen auch nicht nach Freigabe der Immobilie. Es ist eine Insolvenzforderung.


Soviel Sch… auf einmal trifft man selten an.
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Katzenfreund


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« Antworten #8 am: 01. November 2009, 12:09:01 »

Danke Insokralle. .

Das war informativ, kam mir auch alles zu schön um wahr zu sein vor , deshalb stellte ich es hier zur Frage und Diskussion rein


Bezüglich dem Grundstückseigentümer bei uns, diese hätten die sicher keine Hemmungen. einer Verwertung zuzustimmen.
Im Gegenteil, die Hoffnung bei nem Verkauf egal ob  Zwangsversteigerung oder freiwillig statt monatlichen 150 euro Zins bare
 70 000 - 80 000Euro in die Kasse zu bekommen .
Dann nämlich, wenn der neue Besitzer dazu bereit wäre die biligst erworbene Immobilie durch Kauf des Grund und Bodens wertvoller zu machen.
Von uns könnten sie z. B.  ( 1. Abteilung Grundbuchamt ) sogar verlangen, das wir die gepflanzten Bäume usw im Garten entfernen . .

Fakt ist , brauchen Fachwissen, denn es kommt darauf an, wie wir im Vorfeld mit den Banken verhandeln - sprich ob nochmal umgeschuldet werden kann, ob einer  Bank die in Aussicht stehende Rente meiner Frau zusammen mit meiner  als Einkommen genügt uns ein Angebot zu machen, welches uns  über - leben läßt .
Wir hätten dann keinen Cent mehr als die Grundsicherung betragen würde , sicher eher etwas weniger könnten aber im geliebten Haus u. Garten bleiben.


Morgen werde ich mich ans Telefon hängen um richtigen Rechtsanwalt zu finden , bestenfalls eine günstigere Schuldnerberatungsstelle die sich mit Immobilien auskennt . . .

schönen Sonntag
Grüße
M. u K.

 
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« Antworten #9 am: 01. November 2009, 14:10:53 »

Wie sieht das eigentlich bei Euch aus geht ihr beide in die Insolvenz oder nur einer???
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Ein Diamant ist nichts als Kohle, die dem Druck standgehalten hat.
Katzenfreund


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« Antworten #10 am: 01. November 2009, 17:44:37 »


Wir versuchen noch die zu verhindern. .
Weiß nicht - wahrscheinlich  zusammen . . haben ja auch alle Kredite gemeinsam unterschrieben.
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