Hallo,
folgender Sachverhalt:
Im November bezug von Krankengeld für den Zeitraum bis
28.10.11 auf Konto.Nach Aussteuerung kommt jetzt noch im November ALG1 aufs Konto für den zeitraum 15.11.bis 30.11.
Demnach bin ich über der Pfändungsgrenze.
Alllerdings sind die erhaltenen Zahlungen klar mit Bezugszeitraum gebucht. Also das Krankengeld welches im November erst kam ist rückwirkend für Oktober.
Im Dezember das selbe Problem: Ich erhalte noch Krankengeld für die Zeit von Anfang November bis 14.November. Zusätzlich kommt im Dezember aber auch das ALG in voller Höhe für den Dezember.
Ich habe mal irgendwo gelesen, das der BGH entschieden hat, das nicht der Geldeingang bei der Pfändung berücksichtigt werden darf sondern der Zeitraum für den es gezahlt wird, da diese Problematik der Überschneidung sonst eine finanzielle Benachteiligung bedeutet.
Wer hat da Ahnung? Muss ich damit rechnen, das mein TH den "Überschuss" von mir fordert oder ist es so wie ich meine, dass mir das Geld "ganz normal" zusteht?
Betrachtet man die zugeteilten Zeiträume der Zahlungen liege ich unterhalb der Pfändungsgrenze.

Es ist ja eigentlich klar aufgeführt für welchen Zeitraum die Leistungen sind....Das Problem liegt halt darin, dass die unterschiedlichen Institutionen unterschiedliche Abrechnungsintervalle haben.