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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 11:18:52 *
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Autor Thema: Doppelter Lohneingang in einem Monat  (Gelesen 801 mal)
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Mamis_Liebling
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« am: 24. November 2011, 13:16:10 »

Hallo,
folgender Sachverhalt:
Im November bezug von Krankengeld für den Zeitraum bis 28.10.11 auf Konto.Nach Aussteuerung kommt jetzt noch im November ALG1 aufs Konto für den zeitraum 15.11.bis 30.11.
Demnach bin ich über der Pfändungsgrenze.
Alllerdings sind die erhaltenen Zahlungen klar mit Bezugszeitraum gebucht. Also das Krankengeld welches im November erst kam ist rückwirkend  für Oktober.

Im Dezember das selbe Problem: Ich erhalte noch Krankengeld für die Zeit von Anfang November bis 14.November. Zusätzlich kommt im Dezember aber auch das ALG in voller Höhe für den Dezember.

Ich habe mal irgendwo gelesen, das der BGH entschieden hat, das nicht der Geldeingang bei der Pfändung berücksichtigt werden darf sondern der Zeitraum für den es gezahlt wird, da diese Problematik der Überschneidung sonst eine finanzielle Benachteiligung bedeutet.
Wer hat da Ahnung? Muss ich damit rechnen, das mein TH den "Überschuss" von mir fordert oder ist es so wie ich meine, dass mir das Geld "ganz normal" zusteht?

Betrachtet man die zugeteilten Zeiträume der Zahlungen liege ich unterhalb der Pfändungsgrenze.

 cry   cry

Es ist ja eigentlich klar aufgeführt für welchen Zeitraum die Leistungen sind....Das Problem liegt halt darin, dass die unterschiedlichen Institutionen unterschiedliche Abrechnungsintervalle haben.
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Frankboy
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« Antworten #1 am: 24. November 2011, 18:12:07 »

Hi also ich hatte selbiges Problem auch schon allerdings als ich meinen arbeitgeber gewechselt hatte plötzlich hatte ich zwei lohneingänge in einem Monat. Zum Anfang und dann wieder zum Ende des Monats war aber kein Problem mein iv hat das dann jeweils für den Monat für den es sein sollte betrachtet. Einfach dem th das so mitteile macht er stresse notfalls einen Antrag bei Gericht stellen die klären das dann da schon
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Schuldenheini
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« Antworten #2 am: 25. November 2011, 16:13:47 »

So ein Fall könnte bei einem P-Konto ( wenn man nicht in Inso ist ) zu Stress führen........dann geht nämlich der 2. Lohneingang an die Gläubiger und man steht ohne Geld im Folgemonat da.

Also sollte bei einem P-Konto unbedingt doppelter Lohneingang im selben Monat vermieden werden.

Hierzu ist dringend gesetzliche Regelung erforderlich
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Insokalle
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« Antworten #3 am: 25. November 2011, 17:53:55 »

Ich denke, dieses sog. Monatsanfangsproblem ist inzwischen durch Gesetzesänderungen gelöst.
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paps
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« Antworten #4 am: 25. November 2011, 21:15:07 »

so ist es.
Der Freibetrag ist immer dem Anspruchsmonat zuzurechnen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 25. November 2011, 21:15:07 »



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Mamis_Liebling
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« Antworten #5 am: 28. November 2011, 16:45:40 »

Danke für die ganzen nichtssagenden Antworten.

1. Vom P-Konto war nie die Rede, diesbezügliche Bestimmungen sind unwichtig
2. Insokalle: Genau um diese Gesetze geht es, kannst du was genaueres berichten? Danke
3. Laufendes Inso Verfahren, Pfändungsgrenze wird nur im Nov. / Dez. durch Überschneidungen des Geldeingans überschritten. Abrechnungszuordnung der Zahlungen sind deutlich vorhanden und für Nov. und Dez. aufgeteilt und liegen unterhalb der Pfändungsgrenze!
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Insokalle
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« Antworten #6 am: 28. November 2011, 18:09:43 »

Zu 2: Darum geht es wohl nicht, denn das sog. Monatsanfangsproblem bestand bei den P-Konten, aber davon war keine Rede, bis heini dazukam. Geändert wurden §§ 835 Abs. 4 und 850k Abs. 1 ZPO.
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Mamis_Liebling
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« Antworten #7 am: 28. November 2011, 22:17:24 »

Nun ja, ich glaube der einzige, der den Sachverhalt verstanden hat ist Frankboy. Danke!!!!
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