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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 11:19:05 *
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Autor Thema: Drama beim Tarifwechsel der PKV  (Gelesen 1093 mal)
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wackeldackel
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« am: 22. August 2011, 13:03:02 »

Hallo Leute,

ich habe ziemlichen Trubble mit der PKV:

Ich hatte vor der Insolvenz einen Tarif mit 2ooo€ Selbstbeteilgung im Jahr. Als ich dann in Insolvenz ging, wusste ich nicht, wie ich diese 2000€ zusammenbringen sollte. Deshalb fragte ich beim IV an, ob ich wechseln dürfte. Nach langen Zögern erlaubte er dies. Nun bezahle ich doppelt so hoch Beitrag und habe eine jährliche Selbstbeteiligung von 310€. Desweiteren reduzierte ich ein wenig Schnickschnack: Einzelbett, Zahnbehandlung usw.

Nun bekam ich ein Schreiben von der PKV indem man sich höflichst entschuldigte für ein Versehen. Ich hätte eine Wartezeit absolvieren müssen. In dieser seien Arztrechnungen von 1150€ angefallen, die fälschlicherweise erstattet wurden und diese erbete man sich höflichst zurück. Ich schrieb einen Protestbrief und erläuterte, dass ich ja Leistungen reduziert hätte. Aber es nützt nichts. Die PKV bleibt stur. Inzwischen verrechnet sie neue Rechnungen mit dem angeblichen Rückstand. Ich komme aber dadurch total in Schwierigkeiten, weil ich ja die anstehenden Rechnungen bezahlen muss.

Den IV habe ich schon zwei mails geschickt, aber er antwortet nicht.

Was soll ich tun? Ich habe keine 1150€?

Vielen Dank
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tomwr
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« Antworten #1 am: 22. August 2011, 14:07:43 »

Meiner Meinung nach hätten die über eine solche Wartezeit schritlich informieren müssen bei Umstellung des Tarifs. Das würde ich mal prüfen. Wurde das unterlassen, dürften die Rückforderung unzulässig sein.
§§ 14,15 SGB I

Darüberhinaus ist eine Wartezeit nur bei Neuabschluss oder bei einer Verbesserung der Leistungen der PKV möglich, nicht bei einer Einschränkung der Leistungen. §204 VVG

Ich würde mir einen Beratungsschein holen beim zuständigen Amtsgericht, dann einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen, die Sache erörtern und ggf. bei Erfolgsaussichten Prozesskostenhilfe beantragen und klagen. Notfalls Beitragszahlungen zurückhalten und die Gläubiger erstmal nicht bezahlen und um Zahlungsaufschub zwecks Klärung der Rechtslage bitten. Da zeigt zumindest mal, dass man nicht zahlungsunwillig ist.

Der TH kann in der Sache wohl am Wenigsten ausrichten.
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« Antworten #2 am: 22. August 2011, 14:44:47 »

Danke, hast mir sehr geholfen. thumbup

Jetzt ist mir auch klar, warum die PKV mir so einen schleimigen Brief geschickt hatte. Wir möchten uns entschuldigen....uns ist da ein Versehen unterlaufen....


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« Antworten #3 am: 01. September 2011, 08:45:55 »

Die PKV lässt nicht locker. Ich muss nun doch rechtliche Schritte in die Wege leiten. Ich weiss nur nicht, wie das bei so einer Insolvenz funktioniert. Ich gehe zum Gericht und hole mir so einen Beratungsschein und gehe zum Rechtsverdreher?

Vielen Dank
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« Antworten #4 am: 01. September 2011, 14:04:40 »

Meiner Meinung nach hätten die über eine solche Wartezeit schritlich informieren müssen bei Umstellung des Tarifs. Das würde ich mal prüfen. Wurde das unterlassen, dürften die Rückforderung unzulässig sein.
§§ 14,15 SGB I
Das SGB greift bei PKV Versicherten wohl nicht.
Es ist auf das VVG und die MB/KK abzustellen.
Mit der Zustellung des geänderten Versicherungsscheines wurde unter Garantie der Hinweis auf Wartezeiten abgegeben.
Wenn das nicht automatisch eingestellt wäre, hätte die Versicherung je laufend solche Rückforderungsfälle


Darüberhinaus ist eine Wartezeit nur bei Neuabschluss oder bei einer Verbesserung der Leistungen der PKV möglich, nicht bei einer Einschränkung der Leistungen. §204 VVG
Die Leistungen der Versicherung wurden nicht eingeschränkt, sondern durch die Verringerung des SB letzlich erhöht.

Ich würde mir einen Beratungsschein holen beim zuständigen Amtsgericht, dann einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen, die Sache erörtern und ggf. bei Erfolgsaussichten Prozesskostenhilfe beantragen und klagen. Notfalls Beitragszahlungen zurückhalten und die Gläubiger erstmal nicht bezahlen und um Zahlungsaufschub zwecks Klärung der Rechtslage bitten. Da zeigt zumindest mal, dass man nicht zahlungsunwillig ist.
Beiträge nicht zu zahlen ist der schlechteste Rat den man geben kann. Neben der möglichen Leistungsfreiheit der PKV entstehen auch noch Strafzahlungen, da gegen die Pflicht zur Versicherung verstoßen wird.
Empfehlenswerter wäre die Anrufung des Ombudsmannes, oder möglicher Weise der Nachweis eines Beratungsfehlers.


Der TH kann in der Sache wohl am Wenigsten ausrichten.
Dem geht dass 100 m am Hinterteil vorbei

« Letzte Änderung: 01. September 2011, 14:07:06 von paps » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 01. September 2011, 14:04:40 »



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« Antworten #5 am: 01. September 2011, 14:10:53 »

Die PKV lässt nicht locker. Ich muss nun doch rechtliche Schritte in die Wege leiten. Ich weiss nur nicht, wie das bei so einer Insolvenz funktioniert. Ich gehe zum Gericht und hole mir so einen Beratungsschein und gehe zum Rechtsverdreher?

Vielen Dank
Den Beratungsschein bekommen Sie aber nur bei berechtigten Anlässen.
So wie ich das sehe, haben Sie aus eigenen Stücken eine Verbesserung der Leistung (geringerer SB) beantragt und policiert bekommen.
Sollte trotz meiner Vermutung, dass es so ist, kein Hinweis auf Wartezeiten für den nun höheren Leistungsanteil der PKV gegeben sein, würde ich den Ombudsmann anrufen.
Dann liegt ein klassischer Fehler im Versicherungsvertrag vor, der Ihnen nicht angelastet werden kann.
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« Antworten #6 am: 11. September 2011, 08:48:22 »

Für den Fall, dass ich die 1154 € doch bezahlen müsste, wie soll das denn funktionieren? Vermögen darf ich ja nicht haben und neue Schulden darf ich auch nicht machen. Den IV habe ich schon 2x angeschrieben und die Schreiben der PKV beigefügt. Doch der antwortet nicht. Meine Frau meinte, dass dies Kosten sind, die zu meiner Erhaltung der Gesundheit notwendig sind und diese sind somit abzugsfähig vom pfändbarem Einkommen. Stimmt das?

Die PKV hat inzwischen ihre Taktik geändert und erstattet neu angefallenen Arztrechnungen nicht mehr. Diese werden mit der bestehenden Forderung verrechnet. Somit komme ich in totale Schwierigkeiten. Die anstehenden Arztrechnungen muss ich ja bezahlen. Meine Nerven liegen blank. Oh_no
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« Antworten #7 am: 19. September 2011, 10:48:32 »

Hat keiner eine Idee, was ich tun kann? undecided
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« Antworten #8 am: 19. September 2011, 12:51:49 »

und neue Schulden darf ich auch nicht machen.
Doch natürlich darf man das und wenn man in der WVP ist darf man auch wieder Vermögen bilden!
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« Antworten #9 am: 20. September 2011, 11:02:53 »

Ich bin aber in der Insolvenzphase. Ich habe keinen Plan, wie ich den Betrag aufbringen soll.
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« Antworten #10 am: 27. Oktober 2011, 08:59:26 »

Ich bin jetzt total in der Klemme. Die Versicherung stellt sich auf stur. Trotzdem muss ich immer wieder zum Arzt, bin Krebspatient. Wie soll ich den Betrag von 1154€ von dem bisschen Geld, was mir bleibt, zusammenbringen? Ist es nicht so, dass dieser Betrag auf die jährlichen Kosten für die Gesundheit aufaddiert werden müssen vom IV und dann werden sie von dem zur Verfügung stehenden, pfändbaren Einkommen abgezogen?

Könnt ihr mir bitte mal einen Tipp geben?

Vielen Dank
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