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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 11:19:30 *
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retala1
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« am: 09. Juli 2010, 12:52:18 »

Hallo zusammen,

mal wieder eine wichtige Frage  wink

Am 23.07. endet die Insolvenz meines Mannes. Jetzt haben wir folgendes Problem:
Er mußte seine Arbeitsstelle zum 30.06. kündigen, Gründe möchte ich jetzt nicht näher erläutern, sonst hätte der Arbeitgeber ihm zum 20.04. gekündigt. Um die Inso nicht zu gefährden, hat er dann gekündigt. Die Zahlungen an den TH wurden bis zum 30.6. natürlich weiter bezahlt, auch die Prämie, die es noch gab. Nun hat mein Mann beim TH angerufen und mitgeteilt, dass er arbeitslos ist (wegen der Eigenkündigung natürlich auch eine Sperre beim Arbeitsamt). Die Sachbearbeiterin hat ihm daraufhin gesagt, dass nun die Inso wegen der letzten 23 Tage gefährdet wäre, es kämen ja nun keine Abgaben mehr. Wir sollten jetzt das Geld selbst überweisen, aber damit wäre auch nicht gesichert, dass nicht doch ein Gläubiger einen Versagensantrag stellt! Wir haben uns in den 6 Jahren absolut an alles gehalten, das hat der TH auch bestätigt. Nun meine Frage, was sollen wir tun? Das Geld wirklich zahlen? Wir wissen nichtmal wovon, wie gesagt, es gab ja die Sperre beim Arbeitsamt.

Im Moment sind wir echt verzweifelt, was sollen wir denn nun machen?

Im Voraus schonmal Danke für jede Antworte..............

LG
Tanja
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deagle
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« Antworten #1 am: 09. Juli 2010, 14:08:43 »

um welche Summe gehts denn?

wann wurde zuletzt abgeführt?

wenn das Verfahren am 24.07.2004 eröffnet wurde, endet die Abtretungserklärung am 23.07.2010 00:00 Uhr. Lohn der nach dem Stichtag zur auszahlung kommt, wird von der Abtretungserklärung nicht mehr erfasst!
« Letzte Änderung: 09. Juli 2010, 14:11:38 von deagle » Gespeichert
paps
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« Antworten #2 am: 09. Juli 2010, 14:20:49 »

m.E.

geht der Trend aber dahin, die 23 Tage anteilig in die Abtretung mit einzubeziehen.

Die Sperre hätte es nicht gegeben, wenn der Nachweis erbracht worden wäre, dass der AG sonst zum 20.04. gekündigt hätte.
Ich würde hier zur Prüfung fachlichen Rat in Anspruch nehmen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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tawi
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« Antworten #3 am: 09. Juli 2010, 14:26:40 »

Hallo,

meine WHP endete am 24.06.2010. Zum 30.06.2010  wurde mir aber der noch pfändbare Teil abgezogen und zwar in voller Höhe. Ich dachte auch, dass es evtl. anteilmäßig abgerechnet wird.

Könnte natürlich auch sein, dass der Treuhänder dies berücksichtigt. Mal schauen.

Gruß

tawi
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retala1
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« Antworten #4 am: 09. Juli 2010, 15:00:01 »

Der AG stellt natürlich keinen Bescheid aus, dass er ihn zum 20.04 gekündigt hätte. Die Sperre hätte es, falls er so etwas ausgestellt hätte, aber trotzdem gegeben, so die Antwort vom Arbeitsamt!
Es wurden immer ca. 320€ abgezogen, im Mai waren es 800 (da gab es Prämie die natürlich voll gepfändet wurde), im Juni 400 wegen einer allgemeinen Lohnerhöhung. Die Bearbeiterin vom TH kann uns auch nicht sagen was wir machen sollen.............
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« Antworten #4 am: 09. Juli 2010, 15:00:01 »



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deagle
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« Antworten #5 am: 09. Juli 2010, 15:41:41 »

ums mal zu konkretisieren...

Verfahrenseröffnung am 24.07.2004, Ablauf der 6 Jahre am 24.07.2010 00:00 Uhr, da der 24.07 ein Samstag ist, endet die Abtretungserklärung am 26.07.2010
(Siehe § 222 ZPO Abs. 2 "endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages, wenn das Fristende auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag fällt." )

Sollte der Lohn  auch nur einen Tag später zur Auszahlung kommen, würde ich dem TH auf die Finger klopfen sollte er noch was einstreichen wollen!
Bei der "Rechtspfleger-Konkurrenz"  wird das ganze mehrheitlich ähnlich gesehen

@ TE ich würde das Gericht um eine n klarstellenden Beschluss bitten, dann haste das ganze schwarz auf weiß und kannst gegebenenfalls dagegen vorgehen.

@ Paps
das quoteln ist eine Unsitte die auch bei den Rechtspflegern diskutiert wird, bin mal gespannt wann der erste "Klebrige"  auf die Idee kommt, eine Erbschaft die nach Ende der Abtretungserklärung zustande kommt nach dem Alter des Schuldners zu qupoteln  wow
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retala1
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« Antworten #6 am: 09. Juli 2010, 16:35:17 »

@deagle: Und was heißt das jetzt in unserem Fall? Wenn mein Mann noch arbeiten würde, käme das Gehalt für Juli am 31.07. Also müßten wir, um die INso jetzt nicht mehr zu gefährden, uns irgendwo GEld leihen um die Abtretung selbst zu zahlen? Und wie wahrscheinlich ist es, dass die RSB versagt wird, wenn wir nicht bezahlen können? cry
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deagle
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« Antworten #7 am: 09. Juli 2010, 16:51:37 »

@deagle: Und was heißt das jetzt in unserem Fall? Wenn mein Mann noch arbeiten würde, käme das Gehalt für Juli am 31.07.

Und damit nach Ende der Abtretungserklärung...

Also müßten wir, um die INso jetzt nicht mehr zu gefährden, uns irgendwo GEld leihen um die Abtretung selbst zu zahlen?

Ich würde es darauf ankommen lassen. solltest Du aber der Meinung sein, kein Risiko eigehen zu wollen, bezahle dem TH die 27/30tel des Pfändbaren Anteils, dann bist Du in jedem Fall auf der sicheren Seite!

 Und wie wahrscheinlich ist es, dass die RSB versagt wird, wenn wir nicht bezahlen können? cry

Bei Gericht und auf hoher See.....
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retala1
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« Antworten #8 am: 10. Juli 2010, 10:27:10 »

Danke für eure Antworten, es ist schön, dass man wenigstens an einer Stelle vernünftige Antworten bekommt  respekt
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