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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 11:29:35 *
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Autor Thema: Drohung von Pfändung trotz regelmässiger Zahlung bei Inkasso Firma  (Gelesen 1278 mal)
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Pickachu
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« am: 20. November 2009, 12:28:05 »

Hallo zusammen,

zuerst zu meiner Situation. Ich habe vor längerer Zeit einen Kredit über 10.000 euro bei einer Bank aufgenommen. Leider habe ich durch mehrere
Zwischenfälle ein paar Raten nicht zahlen können und der Kredit wurde mir damals gekündigt.
Dazu wurde auch gerichtlicher Vollstreckungsbescheid erstellt der besagt, dass ich bei einmaligem Aussetzen einer Rate eine Pfändung beim Arbeitgeber
erwarten könne.
Das war im Jahr 2007. Ich hatte damals mit dem Rechtsanwalt und der Inkasso Firma einen Betrag von 80 Euro pro Monat ausgemacht. Seither zahle ich diese.
Gestern erhielt ich einen Brief von dieser Inkasso Firma mit der Bitte um sofortigen Rückruf, sonst drohe mir Zwangsmaßnahmen.
Ich habe natürlich gleich auf meinen Kontoauszug geschaut und festgestellt dass ich auch dieses Mal die 80 Euro überwiesen hatte.
Nun, evtl. haben die es nicht bekommen. Also rief ich da an und mir wurde fast schwarz vor Augen als ich die Dame am anderen Ende reden hörte.
Ich müsse sofort meine Raten auf 200 Euro erhöhen, da diese 80 Euro nur die Zinsen decken würden. Ich diskutierte mit ihr herum dass ich dass doch
mit deren Einverständnis auf 80 euro verhandelt hatte und diese damit einverstanden war. Sie meinte wie lange ich den zahlen wolle bis an mein Lebensende? So würde ich ja nie runter kommen.
Sie meinte, dass ich froh sein hätte können, dass die mich überhaupt angeschrieben hatte, denn sie hätte auch gleich eine Zwangspfändung bei meinem Arbeitgeber einreichen können. Da stellt sich mir die Frage, dürfen die das, obwohl ich seit vielen Monaten die "vertragliche" 80 Euro gezahlt hatte?
Es geht mir nicht darum, dass die jetzt erhöhen wollen. Sondern ganz einfach, dass die mir so drohen dürfen. Denn immerhin habe ich ja die
gesetzliche Sache eingehalten.
Können die mir einfach bei meinem AG eine Pfändung erwirken, obwohl ich immer gezahlt habe?
Denn ich weiss nicht, ob das so rechtens ist.

Zur Zeit drücken mich auch andere Verbindlichkeiten, daher habe ich mich mal bei euch angemeldet. Dazu in einem anderen Forum ggf. mehr :-)

Gruß, Thomas
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« Antworten #1 am: 20. November 2009, 14:47:15 »

Hallo,

gesetzlich hin gesetzlich her, du zahlst ja nun wahrscheinlich wirklich nur Zinsen. Ich vermute mal, dass du eine Ratenvereinbarung mit zeitlicher Begrenzung hast. Also nur für 1 Jahr.

Wäre denn mehr pfändbar oder nicht??
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Pickachu
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« Antworten #2 am: 20. November 2009, 15:27:11 »

Hallo.

Ich habe ein momentanes durch Kurzarbeit bedingtes monatliches Nettoeinkommen von knappen 1700 Euro. Lt. Aussage meiner Firma dauert
dieser Umstand noch länger an. Normalerweise habe ich ca. 2000 Euro. Da ich ein 2 Personen Haushalt bin wäre wohl nach Tabelle sogar weniger pfändbar? Die gute Dame sagte mir am Telefon von etwas über 400 Euro wären das bei mir. Was ich so nicht
recht glauben mag.

Habe keine zeitliche Begrenzung für diese Ratenvereinbarung. Aber mir geht es einfach nur darum, ob diese Mitarbeiter (die sind ja selbst nur Angestellte eines Unternehmens  wink) so massiv drohen können. OBWOHL ich wie vereinbahrt gezahlt hatte bisher.
Wenn denen die 80 Euro zu wenig waren oder sind, stellt sich mir die Frage, warum die das überhaupt aktzeptiert haben.  gruebel

Und ob die überhaupt einfach pfänden können obwohl ich wie vereinbahrt gezahlt hatte. Das will mir nicht in den Kopf rein.  uneinsichtig

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« Antworten #3 am: 20. November 2009, 18:50:03 »

Letztlich ist der Inhalt Ihrer Vereinbarung entscheidend. Es kann meines Wissens tatsächlich sein, dass bei einem Vergleich, der eingehalten wird, die Zwangsvollstreckung trotz des Titels nicht zulässig ist. Dagegen müsste man sich rechtlich sogar auch wehren können.


„Wenn denen die 80 Euro zu wenig waren oder sind, stellt sich mir die Frage, warum die das überhaupt aktzeptiert haben.“

Ich versuche schon lange, der Ursache derartiger wirtschaftlich schwachsinniger Vergleiche auf den Grund zu gehen. Leider ist der Schuldner daran zumeist nicht ganz unschuldig. Unter dem Druck von Pfändungsmaßnahmen, eidesstattlicher Versicherungen usw. ist er meist geneigt, jede noch so geringe Ratenzahlung zu akzeptieren, um dem zu entgehen. Damit ist aber weder dem Schuldner (Zahlung bis ans Lebensende) noch dem Gläubiger geholfen, denn bei dem kommt wegen der hohen Abzüge durch die Inkassos kaum was an. Die einzigen, die sich – wie hat es hier irgendwo einer zutreffend mal geschrieben – ein zweites Loch in Mors freuen, sind die Inkassos.

Nur scheint sich in Ihrem Fall tatsächlich auch mal jmd. Gedanken darüber gemacht zu haben. Und das sollten Sie auch tun, selbst wenn eine ZV mögl. unzulässig wäre. Wenn es für Sie wirtschaftlich machbar ist, sollten Sie eine Vereinbarung über eine deutlich höhere Rate treffen und zugleich eine für Sie günstigere Verrechnung mit den offenen Beträgen auszuhandeln versuchen, damit sich der Schuldsaldo sichtbar verringert.
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« Antworten #4 am: 20. November 2009, 20:55:05 »



Nach Fälligstellung eines Verbraucherdarlehns greift § 497 BGB


"Zahlungen des Darlehensnehmers, die zur Tilgung der gesamten fälligen Schuld nicht ausreichen, werden abweichend von § 367 Abs. 1
zunächst auf die Kosten der Rechtsverfolgung
dann auf den übrigen geschuldeten Betrag (Absatz 1)
und zuletzt auf die Zinsen (Absatz 2) angerechnet"

Somit ist eine Tilgung auch bei kleinen Raten denkbar.

Problem der Inkassobrüder ist jedoch: Deren selbst erhobenen Gebühren werden gerne als berechtigte "Kosten der Rechtsverfolgung" mit den Ratenzahlungen verrechnet und immer wieder neu generiert.



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« Antworten #4 am: 20. November 2009, 20:55:05 »



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« Antworten #5 am: 21. November 2009, 12:03:45 »

Um so schlimmer, wenn es denn ein solcher Kredit ist.
Den Jungs müßte man mal gehörig auf die Zehen steigen. Eigentlich müßten die Inkassos jährlich durch ein Art TÜV oder so geprüft werden und bei derart groben Fehlern die Lizenz entziehen.
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« Antworten #6 am: 21. November 2009, 14:30:22 »

Um so schlimmer, wenn es denn ein solcher Kredit ist.
Den Jungs müßte man mal gehörig auf die Zehen steigen. Eigentlich müßten die Inkassos jährlich durch ein Art TÜV oder so geprüft werden und bei derart groben Fehlern die Lizenz entziehen.

Ich geb dir sogar fast Recht!!!
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« Antworten #7 am: 21. November 2009, 17:35:18 »

Hat der arme Wicht hier überhaupt eine Chance, der Perversion der hohen Abzüge zu entgehen? Die werden wahrscheinlich auch in dem Vergleich stehen.
Vielleicht doch Verhandlungen mit dem Gläubiger direkt oder dem damaligen Anwalt?

Oder Druck ausüben unter Hinweis auf eine mögl. fehlerhafte Verbuchung: Neuer Vergleich unter anderen Konditionen.
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« Antworten #8 am: 22. November 2009, 19:46:18 »

Vielen Dank zuerst mal für die Antworten.

Werde mir morgen mal in Ruhe den Bescheid durchlesen noch einmal. Und ggf. einen Kontakt mit dem damaligen Anwalt aufnehmen.

Mir ist schon klar, dass ich mit 80 Euro im Monat zu lange benötige, doch mich stört nur deren Kaltschnäuzigkeit und Androhung von Maßnahmen, obwohl
ich gezahlt hatte.
Da würde ich gerne noch einen Brief an die inkasso Firma schicken. Werde da drin zwar nicht unhöflich sein (oder beleidigend) aber gefallen lassen muss
ich mir das ja auch nicht. ;-)

Grußle.
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