Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 11:35
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 11:35:01 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Durch Arbeitslosigkeit RSB in Gefahr?!  (Gelesen 470 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
schuldner84
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 19

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 0


« am: 22. März 2010, 15:56:24 »

Hallo,

ich  bin mit meiner Frau zusammen in der Wohlverhaltensperiode.
In 38 Monaten sind wir schuldenfrei.
Nur mache ich mir Sorgen, da unser Sohn drei Jahre alt geworden ist und der Erziehungsurlaub vorbei ist,
muss meine Frau arbeiten. Könnte dies aber nur halbtags, wegen dem Kind.
Ich verdiene nicht genug um die Familie zu ernähren ( Frau + 2 Kinder( 3J. & 6J.), da ich ein BA Studium mache.

Nun meine Frage, wenn
- meine Frau nicht arbeitet
- ich mein Studium mache + Bafög beziehe
- und meine Frau + Kinder (Wohngeld oder Hartz IV) beziehen,

würde das unsere RSB gefährden?!
Gespeichert
rookie


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 7


« Antworten #1 am: 22. März 2010, 16:22:45 »

Nein........ coffee

Ihre Frau muss m.E. nicht zwingend arbeiten wegen Versorgung des Kleinkindes.
Und Sie müssen Ihr Studium nicht abbrechen.

Lesen Sie sich auch das Merkblatt zur Wohlverhaltensperiode durch.Haben Sie ja sicher bekommen.
Gespeichert
malud
weiß was
*****

Karma: 5
Offline Offline

Beiträge: 152

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 35


WWW
« Antworten #2 am: 23. März 2010, 13:26:55 »

Mit dem Problem der Kinderbetreuung beschäftigt sich ein Beschluss des BGH vom 03.12.2009, IX ZB 139/07:

Nach Auffassung des BGH entfällt die Erwerbsobliegenheit des Schuldners, wenn ihm die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit aufgrund der Umstände des Einzelfalls nicht zugemutet werden kann. Dies könne, so der BGH, auch bei der Betreuung minderjähriger Kinder in Betracht kommen. Entscheidend sei auf die familienrechtlichen Vorschriften abzustellen. Nach Auffassung des BGH besteht bei der Betreuung eines Kindes bis zum achten Lebensjahr grundsätzlich keine Erwerbsobliegenheit. Im Einzelfall könne dies nach den konkreten Umständen auch für die Betreuung eines Kindes bis zum elften Lebensjahr zutreffen. Bei einem Kind, das zwischen acht und elf Jahren alt ist, komme es bei der Frage, ob der Schuldner zumindest eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit ausüben muss, wiederum auf die Umstände des Einzelfalls an.

Anmerkung: Der vorgenannte Beschluss des BGH betrifft den Zeitraum vor 2007. Ob der Beschluss des BGH wegen der geänderten familienrechtlichen Vorschriften auch auf aktuelle Fälle Anwendung finden kann, muss jeweils geprüft werden. 





Gespeichert

Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2842 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz