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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 11:35:42 *
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Autor Thema: Durch Schadensersatzurteil pleite, Anspruch auf Restschuldbefreiung?  (Gelesen 313 mal)
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Thomas S
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« am: 12. Mai 2009, 17:30:18 »

Hallo,
bin Selbständig und auf Schadensersatz verurteilt worden. Da ich zur Zeit 24 Jahre alt bin und keine Berufsausbildung habe möchte ich ab Herbst studieren gehen. Wäre unter diesen Gesichtspunkten eine Verbraucherinslovenz mit Restschuldbefreiung möglich?

Vielen Dank für eure Antworten.
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 12. Mai 2009, 17:39:25 »

prüfen müsste man, ob es sich um eine Forderung aus vorsätzlich (sic!) begangener unerlaubter Handlung i.S. der Insolvenzordnung handelt. Ein Schadenersatzanspruch muss ja nicht zwingen auf einem Vorsatz beruhen.



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Thomas S
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« Antworten #2 am: 12. Mai 2009, 18:20:02 »

In dem prozess ging es um folgendes. Ich hatte einen Kaufvertrag mit meinem Gläubiger geschlossen und habe diesen aber nicht richtig gekündigt und das Auto worum es ging an jemand anderes verkauft, dadurch hatte sich mein Gläubiger benachteiligt gefühlt und Klage gegen mich eingereicht. Diesen Prozess gewann er auch und das Urteil ist seit April rechtskräftig. Er verklagte mich auf 45.000 € + Zinsen + Anwalts- und Gerichtskosten. Dadurch werde ich zahlungsunfähig. Zu Zeit hat mein Gläubiger noch keine Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen, da ich versucht habe mich mit Ihm zu einigen, doch es wird zu keiner Einigung kommen, da er von mir Zahlungen verlangt, welche ich nicht beitreiben kann und ich meine Firma schließen muss, wenn er vollstreckt.
Privates Vermögen, welches ausreichen würde um die Schulden zu begleichen habe ich nicht.

Für mich wäre es hilfreich wenn ich wüsste ob ich studieren gehen darf und ob ich eine Restschuldbefreiung bekäme oder ob die Schulden bis nach meinem Studium gestundet werden können.

Danke für eure Antworten.
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paps
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« Antworten #3 am: 12. Mai 2009, 19:15:02 »

nicht richtig gekündigt, klingt ja nun nicht gerade nach Vorsatz.
Ehr nach Unwissenheit.
Und da Sie auch noch einen Vermögensschaden ersetzen sollen, der scheinbar ja garnicht entstanden ist(???)...
sollte einem Inso-Verfahren erst mal nichts im Wege stehen.

Beginnen Sie das Studium vor der Inso, ist es meist unproblematisch.
Während des Verfahrens käme es auf die möglichen  pfändbaren Beträge an.

Eine Stundung der Schulden über mehrere Jahre ohne finanzielle Nachteile(Zinsen) wird wohl nicht funktionieren.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Thomas S
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« Antworten #4 am: 12. Mai 2009, 19:40:04 »

Hätte ich denn jetzt trotz Studium die Chance auf Restschuldbefreiung oder nicht?
Denn während des Studiums verdiene ich wenn überhaupt weniger als 1000 € im Monat. Denn normal habe ich doch wenn ich das richtig verstanden die Pflicht jede annehmbare Arbeit anzunehmen um meine Gläubiger zufrieden zu stellen, ansonsten kann mir die Restschuldbefreiung versagt werden oder nicht?
Das Studium beginnt im Oktober jetzt kann ich nicht mehr beginnen. Es wäre ja auch nicht hilfreich wenn man mir mein Elektrotechnik Studium versagen würde. und so für immer in meinen Schulden schwimme.
Ich habe letztens mit einer Rechtsanwältin telefoniert die meinte, dass die Zinsen nach 3 Jahren verjähren stimmt das?
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 12. Mai 2009, 19:40:04 »



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