Hallo!
Mein Verfahren wurde 11/04 eröffnet und 07/05 aufgehoben. Die Restschuldbefreiung erfolgte im Januar dieses Jahres.
In der Laufzeit der Abtretungserklärung (sechs Jahre), wurden monatlich ca.170.-€ gepfändet.
Demnach steht mir von 07/05 - 11/10 der s.g. Durchhaltebonus zu.
Also die Abtretungserklärung erstreckt sich bis 11/2010 einschließlich.
Durchhaltebonus 10% von 08/2009 - 07/2010
Durchhaltebonus 15% von 08/2010 - 11/2010
Bei EUR 170,- monatlich macht das dann EUR 204,- für das fünfte Jahr und anteilig EUR 102,- für das sechste Jahr. Vorausgesetzt, die Verfahrenskosten sind bereits bereinigt nach den 4 Jahren.
Also ich würde mir mal die Abrechnung vom letzten Jahr ansehen, der TH muss ja jedes Jahr einen Bericht an das Insolvenzgericht senden. Ggf. kann man beim Insolvenzgericht auch nachfragen, würde ich aber erst nach Akteneinsicht machen. Das Amtsgericht wird dann den TH anschreiben.
Irgendwann kommen dann die 300 EUR schon. Wie gesagt, wenn die Verfahrenskosten bereinigt sind.